PV wird etwa 7500 Euro kosten (mit MWSt), ich schätze, dass ich 5000 kWh pro Jahr Eigenverbrauch haben werde (bei 6500 kWh Gesamtertrag, 2 Elektroautos, von denen tagsüber fast immer mindestens eins zu Hause steht, Brauchwasserwärmepumpe, Heizung mit Klimaanlage unterstützt, großer Haushalt).
Also bei fiktiven 30 Cent pro kWh = 1500 Euro Einnahmen pro Jahr beim Eigenverbrauch für die Umsatzsteuer?
Mal 5 Jahre = 7500 Euro, also Kleinunternehmerregelung nicht nur weniger Bürokratie sondern auch finanziell vorteilhaft?
Ja und nein.
Kleinunternehmer heißt keine Mehrwertsteuer Rückerstattung für die Anlageninvestition.
Also ca. 1200€, die dir jetzt "fehlen".
Du musst auch als Kleinunternehmer eine Einnahmeüberschußrechnung machen und sparst dir daher nur den Aufwand für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Ich vermute du zielst ab auf die "Liebhaberei ohne Gewinnerzeilungsabsicht" Regelung, das ist nochmal was anderes als Kleinunternehmer.
Diese würde dir den Bürokratieaufwand ersparen, dafür darfst du aber auch nichts absetzen.
Dies würde in deinem Fall Sinn machen.
Vereinfachte Rechnung:
Umsatzsteuer in Anschaffung: ca. 1200€
Eigenverbrauch: 5000kWh * 0,30 = 1500€
Umsatzsteuer: 1500 * 19% = 285€
Das würde bedeuten, daß die Ersparnis bei der Anschaffung nach 4-5Jahren aufgebraucht wäre.
- Dies ist keine Steuerberatung -
Hier ist das alles genauer erklärt.
Link: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/photovoltaik-anlage-steuern/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=dsa-allgemein&utm_account=805-460-2329&utm_term=&utm_content=&utm_matchtype=&utm_network=g&utm_device=c&utm_devicemodel=&utm_creative=493735552241&utm_adposition=&utm_locphysical=1004369&pk_source=google&pk_medium=google_steuer_nec&pk_campaign=google_steuer_nec&gclid=EAIaIQobChMIkZ2nztP1-AIVwud3Ch1EdQB2EAAYASAAEgKc6fD_BwE
Liebhaberei auf Antrag ist vermutlich für dich die beste Lösung.
Wird dann aber schwer, falls du irgendwann die PV erweitern willst.
Herzliche Grüße
Zählen für die Märchensteuer beim Eigenverbrauch nicht die "Gestehungs"kosten?
Also was kostet mich der Strom tatsächlich und nicht was ich dem Versorger überweise?
Schau mal hier: https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=4537
Du musst ja Umsatzsteuer und Einkommensteuer zahlen.
Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch -> geht auf den Preis den du für die kWh Strom im Bezug bezahlst.
Einkommensteuer für den Eigenverbrauch -> geht auf die Einspeisevergütung.
https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/steuer#:~:text=Umsatzsteuerliche%20Ber%C3%BCcksichtigung%20des%20Eigenverbrauchs&text=Ohne%20Umsatzsteuer%20kann%20dabei%20(Stand,19%20(19%20%25%20Ust.)
"Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer wird auf den privat verbrauchten Solarstrom Umsatzsteuer fällig. Hierbei bewertet das Umsatzsteuergesetz den Strom nach dem aktuellen Preis für Strombezug vom Stromversorger. Ohne Umsatzsteuer kann dabei (Stand 2021) von etwa 30 Cent/kWh ausgegangen werden."
Danke, dann scheine ich das richtig verstanden zu haben und ich sollte die Kleinunternehmerregelung direkt von Anfang an wählen (statt der Alternative Regelbesteuerung und dann nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung wechseln).
Das würde bedeuten, daß die Ersparnis bei der Anschaffung nach 4-5Jahren aufgebraucht wäre.
Bekommt man mit Kleinunternehmerregelung auch 19% mehr Einspeisevergütung auf die Überschusseinspeisung, da ich die UsSt ja nicht abführe?
Bekommt man mit Kleinunternehmerregelung auch 19% mehr Einspeisevergütung auf die Überschusseinspeisung, da ich die UsSt ja nicht abführe?Soweit ich die Regelungen verstehe NEIN.
Du bekommst die Einspeisevergütung wie ausgewisen und mußt dann am Ende des Jahres noch eine Rechnung für die Mehrwertsteuer an den NB schreiben.
Also quasi Mehrwertsteuer Auszahlung durch den NB auf Antrag, die Du dann 1:1 dem Finanzamt weiterreichen darfst mit der Umsatzsteuer Voranmeldung.
:sick: Was für eine Bürokratie Sch... :sick:
Als Kleinunternehmer sparst du dir die Einforderung der Märchensteuer und die Voranmeldung und bekommst nur die Einspeisevergütung, die du aber bei der Einkommensteuer angeben mußt, genauso wie deinen Eigenverbrauch. (Steuerpflichtige Entnahme von Firmenvermögen)
Lohnt nur am Anfang, wenn es die MwSt. für die Investion zurückgibt, falls du fremdinstallieren hast lassen.
Ansonsten wenn es geht die "Liebhaberei" Option ziehen, dann ist nix mehr mit Versteuerung, aber die Einspeisevergütung gibt es trotzdem.
- Dies ist keine Steuerberatung -
Herzliche Grüße
Schau mal hier:
https://www.youtube.com/watch?v=whasJYd3fkE
da wird das mit der Umsatzsteuer gut erklärt.
Danke. Hab die Zahlen mal angepasst. Die Liste berücksichtigt nicht, dass der Strompreis jährlich steigt.
Aber selbst so, angenommen man könnte mit seiner 9,99kWp Anlage 16MW Strom erzeugen und hätte rund 9t€ bezahlt, würde man schon ab 32% selbstverbrauch nach 5 Jahren miese machen. So kann man mit seiner Überschusseinspeisung auch gleich in der Kleinunternehmerregelung bleiben.
Als Kleinunternehmen mit Liebhaberei kann ich ja aber keine MwSt. in der Rechnung ausweisen. Der Netzbetreiber könnte die MwSt. beim Finanzamt zwar wieder einfordern, allerdings nicht wenn ich sie in der Rechnung nicht mit 19% ausgewiesen habe. Ist nur noch die Frage, ob die aktuell 6,23ct/kWh mit oder ohne MwSt. sind.Bekommt man mit Kleinunternehmerregelung auch 19% mehr Einspeisevergütung auf die Überschusseinspeisung, da ich die UsSt ja nicht abführe?Soweit ich die Regelungen verstehe NEIN.
Du bekommst die Einspeisevergütung wie ausgewisen und mußt dann am Ende des Jahres noch eine Rechnung für die Mehrwertsteuer an den NB schreiben.
Also quasi Mehrwertsteuer Auszahlung durch den NB auf Antrag, die Du dann 1:1 dem Finanzamt weiterreichen darfst mit der Umsatzsteuer Voranmeldung.
:sick: Was für eine Bürokratie Sch... :sick:
Als Kleinunternehmer sparst du dir die Einforderung der Märchensteuer und die Voranmeldung und bekommst nur die Einspeisevergütung, die du aber bei der Einkommensteuer angeben mußt, genauso wie deinen Eigenverbrauch. (Steuerpflichtige Entnahme von Firmenvermögen)
Lohnt nur am Anfang, wenn es die MwSt. für die Investion zurückgibt, falls du fremdinstallieren hast lassen.
Ansonsten wenn es geht die "Liebhaberei" Option ziehen, dann ist nix mehr mit Versteuerung, aber die Einspeisevergütung gibt es trotzdem.
- Dies ist keine Steuerberatung -
Herzliche Grüße
Die Einspeisevergütujg ist immer netto also ohne Märchensteuer.
Das Finanzamt dreht sich das mit den Steuern aber auch immer wie sie brauchen.
Wie ist das eigentlich wenn ich eine bestandsanlage (überschusseinspeisung, aktuell noch jährliche EÜR für die ESt.)
erweitere - zb mit einem akku. Kann ich mir die vorsteuer für wechselrichter, akku usw vom FA zurück holen?
Vorausgesetzt ich habe eine rechnung auf der mwst ausgewiesen wird und die rechnung wird vom FA anerkannt.
(bezahlung per überweisung usw)
Nur wenn dein Akku ins Netz einspeist :D.
Das geht nur wenn der Akku zusammen mit der PV Anlage gebaut wird.
Wenn der nachträglich dazu kommt geht das nicht da der Akku ja nicht für dein Gewerbe als Stromerzeuger dienlich ist.
Dafür darfst du dann aber auf jede selbst erzeugt und verbraucht kWh Umsatzsteuer zahlen :lol:
Ich liebe das deutsch Steuerrecht :thumbup:
Ich könnte ja jetzt fragen was mein nachträglich netzparalleler akku anders macht
als der netzparallele akku den ich gleich am anfang installiert hätte, aber die frage verkneif ich mir
Habs mir schon geadacht, dass man aus was für gründen auch immer die vorsteuer nicht zurück bekommt :roll:
Dann wirds ab nächstes jahr eben doch eine anlage als kleinunternehmer.
Wobei, eine frage habe ich dann doch...
Wenn mir ein WR kaputt geht und ich mir nen neuen kaufe, dann kann ich von dem die vorsteuer zurück holen, oder!?
Ja, ist ja für dein Gewerbe .