Kleingartenanlagen - Rechtliches

Ich hab für die Regelungen zu PV in Kleingärten in Sachsen mitgewirkt.
In Sachsen sind maximal 200W erlaubt.

Bei uns sind DC seitig auch maximal 60V erlaubt, sowohl im PV Generator als auch im Akkusystem.

Als Vorstand hast Du ne sekundäre Sicherungspflicht, da stehst Du mit einem Bein im Knast, wenn sich einer mit seiner e-Anlage selbst umbringt.
Bei uns gibts mittlerweile auch nen regelmäigen eCheck, den die Pächter bezahlen müssen. Ein vom Vorstand beauftragter Elektriker prüft alles und nimmt das dann ab oder nicht.
Grund auch hier, dass sich ein Kleingärtner in unserer Stadt mit seiner Bastelei (blanke Verdrahtung auf 230V AC) umgebracht hat. Da war dann die Staatsanwaltschaft aktiv.

Das ist alles lustig und easy peasy, bis es das nicht mehr ist. Ein Vorstand, der für sein unbezahltes Ehrenamt solche Risiken eingeht ist ein Trottel.

In welchem Bundesland bist Du? Verlinke mal die Ragmenkleingartenordnung Deines Bundeslandes. Diese ist die Rechtsgrundlage, nicht(!) Auskünfte Deines Vorstands.

Grundsätzlich geht es in Kleingärten um den Gemüseambau. Die Lauben dürfen nicht zum darin wohnen geeignet sein.

Sicherluch gibt es da einen gewissen Duldungsspielraum, aber Laubenneubai mit einer derart großen PV Anlage fällt auf.
Unser Stadtverband schaut sich die Anlagen regelmäßig in der Satelittenansicht an und prüft auf Pools, Solaranlagen, Zweitgebäude usw...

Mach was Su willst, aber sage nicht, dass Du nicht gewarnt wurdest, wenn man Duch zum Rückbau zwingt.
Das gilt auch für Lauben. Maximal überbaute Fläche inkl Zerrasse usw sind 24m², das gilt überall. IdR gibt rs Höhenbeschränkungen, Verbot eines Schlafbodens, idR ist auch Dämmung nicht erlaubt, auch keine Unterkellerung.

Rückbau dann alles auf Deine Kosten.

Bist Du Dir sicher, dass Du einen Kleingarten willst und nicht doch besser ein Freizeitgrundstück?

...

Wenn Akku im Kleingarten mit Winternutzung, dann versuch den Akku ggf. unterirdisch zu verbauen. Im Sommer kühler, im Winter frostfrei.

Was ich als Vorstand zugelassen hätte - und ich bin da sehr großzügig -
Fertige Powerbank mit CE Kennzeichnung.
Ein(!) Solarmodul in "geeigneter Größe"
Reine Inselanlage ohne Verbinung zum öffentlichen Netz. Wenn Du den Akku daraus via Netzteil lädst ist das okay.
Bzgl FI/Erdung usw. Deiner Insel gibts dann das okay vom Elektruker via eCheck.

Aber so wär das bei uns. In manchen Kleingärten sind 230V AC grundsätzlich verboten, in anderen geht evtl mehr und dann gibt es Vorstände,vda herrscht Anarchie, aber das ist erfahrungsgemäß immer temporär. Aber mach Dich da schlau, wie die Gesetzeslage ist. Ggf Anfrage beim Landesverband.

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