Hallo zusammen,
bitte entschuldigt, wenn es trotz meiner bisherigen Recherche hier im Forum bereits ein Thema oder eine Klärung hierzu geben sollte. Ich konnte aber nichts dazu finden und denke, das Thema könnte durchaus für einige Leute interessant sein.
Im Rahmen der Änderungen an der KfW Heizungsförderung 458 zum 21.07.2026 wurde ja unter anderem auch die Einführung eines sogenannten Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen im ersten Quartal 2027 angekündigt.
Quelle KfW: Schade, ich darf keine Links posten. ![]()
Nach den bisherigen Informationen soll die derzeitige Grundförderung von 30 % abgesenkt und durch einen zusätzlichen Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU bzw. assoziierten Märkten ergänzt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nennt als Beispiel eine Reduzierung der Grundförderung auf 15 % und einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten. Für entsprechend qualifizierte Geräte bliebe die Förderung damit insgesamt bei 30 %, während andere Wärmepumpen nur noch 15 % Grundförderung erhalten würden. Die genaue Ausgestaltung soll im zweiten Halbjahr 2026 bekannt gegeben werden.
Quelle BMWE: wieder Schade, ich darf noch keine Links posten ![]()
Was mir bislang allerdings fehlt, sind konkrete Informationen darüber, welche Hersteller und Geräte diese Anforderungen tatsächlich erfüllen werden und nach welchen Kriterien das beurteilt wird.
Dabei stellen sich aus meiner Sicht einige Fragen:
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Reicht es aus, wenn eine Wärmepumpe innerhalb der EU endmontiert wird, oder müssen auch wesentliche Komponenten wie Verdichter und Wärmetauscher aus europäischer Produktion stammen?
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Wie sieht es bei Split- und Multisplit-Klimaanlagen aus? Ist nur das Außengerät entscheidend oder müssen auch die Innengeräte entsprechende Voraussetzungen erfüllen?
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Gibt es bereits Informationen von Herstellern wie Daikin, Mitsubishi Electric, Panasonic, Mitsubishi Heavy Industries oder anderen darüber, welche ihrer Baureihen den Bonus erhalten könnten?
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Ist eine offizielle Geräteliste oder eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorgesehen?
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Gibt es bereits konkrete Informationen zum Einführungstermin und möglichen Übergangsregelungen? Insbesondere wäre interessant, ob bei einer Antragstellung vor Einführung des Bonus noch die bisherigen Förderbedingungen gelten.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch die konkrete Formulierung der KfW:
„Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut wurden, ist die Grundförderung von 30 % durch den Wertschöpfungsbonus weiterhin möglich.“
Meiner Ansicht nach lässt sich daraus durchaus ableiten, dass bereits ein Zusammenbau innerhalb der EU ausreichen könnte. Schließlich unterscheidet die KfW ausdrücklich zwischen „gefertigt, gebaut bzw. zusammengebaut“. Wäre die europäische Herkunft sämtlicher Komponenten oder bestimmter Bauteile zwingend erforderlich, würde ich eine entsprechend präzisere Formulierung erwarten.
Gerade bei Daikin könnte das interessant sein, da der Hersteller unter anderem in Tschechien Innen- und Außengeräte produziert. Entscheidend wäre dann natürlich, ob die konkret eingesetzten Modelle dort tatsächlich hergestellt bzw. zusammengebaut werden.
Offen bleibt allerdings, ob die KfW den Begriff „zusammengebaut“ tatsächlich so auslegt oder ob beispielsweise die zollrechtlichen Ursprungsregeln der EU herangezogen werden, die über eine einfache Endmontage hinausgehen können.
Ich persönlich halte die Formulierung jedenfalls für ein positives Indiz, dass auch Wärmepumpen mit außereuropäischen Komponenten den Wertschöpfungsbonus erhalten könnten, sofern die maßgebliche Montage innerhalb der EU erfolgt. Eine verbindliche Bestätigung ist das natürlich noch nicht.
Mein persönlicher Hintergrund:
Ich plane aktuell die Installation mehrerer Multisplit-Klimaanlagen zum Heizen und Kühlen und möchte dafür die KfW Förderung nutzen. In der engeren Auswahl stehen Geräte von Daikin.
Mein Installateur hat diesbezüglich bereits Kontakt mit Daikin aufgenommen. Allerdings scheint auch dort momentan noch unklar zu sein, wie die geplanten Anforderungen konkret ausgelegt werden und welche Geräte darunterfallen.
Für mich wäre eine Antragstellung 2027 aus einkommensbezogenen Gründen günstiger.
Sollte die Förderquote für die vorgesehenen Geräte durch die neue Regelung jedoch deutlich sinken, könnte ein Antrag noch 2026 sinnvoller sein.
Ich habe deshalb vor, die KfW direkt um eine Stellungnahme zu bitten.
Hat sich jemand von euch bereits näher mit dem Wertschöpfungsbonus beschäftigt oder konkrete Informationen von Herstellern, Fachverbänden, BAFA, KfW oder dem Ministerium erhalten?
Vielleicht können wir hier gemeinsam Informationen sammeln, damit diejenigen, die für 2027 eine Wärmepumpeninstallation / Klimaanlage zur unterstützenden Beheizung planen, eine fundierte Entscheidung über den richtigen Antragszeitpunkt treffen können.