Ich habe eine Frage zum Thema Mieterstrom mit Messwandlern und Kaskadenmessung.
Ausgangslage:
Wohnhaus mit 9 Wohneinheiten
zusätzlicher Allgemeinstrom
Wärmepumpe (soll Heizstromtarif nutzen können)
Mieterstrommodell
PV-Anlage
Dafür soll ein passendes Messkonzept erstellt werden. Mir ist aktuell nicht klar, wie sich eine Kaskadenmessung für die Wärmepumpe so aufbauen lässt, dass nicht zwei Wandlermessungen erforderlich werden.
Deshalb habe ich das einmal so gedacht, wie im Schaubild dargestellt und angehängt:
Die Idee ist, dass die PV-Anlage hinter dem Bezugszähler der Wärmepumpe einspeist. Zusätzlich würde die Wärmepumpe dann noch einen internen Mieterstromzähler erhalten, der den Gesamtverbrauch erfasst und zur Abrechnung herangezogen wird.
Meine Frage ist nun: Ist so ein Aufbau grundsätzlich zulässig bzw. messtechnisch sauber umsetzbar?
Oder habe ich dabei einen Denkfehler in Bezug auf Kaskade, Mieterstrom und Wandlermessung?
Ich weiss nicht, wie der Messstellenbetreiber die Einspeiserichtung auf dem Zähler finden würde. Aber grundsätzlich wäre die Bezugsmessung doch sauber, oder?
Im Prinzip ist es das Messkonzept D1 plus abgewandelt C3.
Wenn dein Messtellenbetreiber die Abrechnung für alle Zähler macht, sparst dir Z2, Z3, Z4. Was der kann und anbietet, danach muss die Anlage gebaut werden.
Jedenfalls braucht die PV für interne Regelung eine Erfassung hinter Z1. Einen “Z1a”.
Der WR muss den Austausch des Gesamtsystems mim Netz messen. Genau das was auch Z1 misst.
Wie bei einem WP-Stromtarif der Wechselrichter angeschlossen werden darf, sagt der Messtellenbetreiber bzw Stromdealer. Der legt das Messkonzept fest.
Auf simpel könnte man ohne WP-Tarif nur Z1 mieten, für die Schönheit noch eigene Subzähler für WR und WP + Allgemeinstrom. Damit sich das sicher rechnet, muss aber der Speicher gross genug sein für einen Tagesverbrauch.
Es ist wahrscheinlich, daß eine Steuerung von WP, WR, und der Summe aller Ladestellen vorgeschrieben wird. Irgendein EVU-Signal, dessen Einbau spät oder nie passiert. Aber es muss dafür vorbereitet sein.
Der WR misst direkt hinter Z1, soweit klar, aber nur für die Batterie relevant.
Wir brauchen den WP-Zähler für den Heizstromtarif. Als Kaskade geht das aber nur mit 2 Wandlermessungen, wenn ich mich richtig informiert habe.
Da wir aber Mieterstrom haben, könnte meiner Meinung nach am Punkt wie oben die PV einspeisen und wir am internen Zähler messen und dann den Gesamtverbrauch abrechnen.
So einfach wie du es schreibst geht es nicht. Jeder muss einen eigenen Tarif bestellen dürfen, wenn er keinen Mieterstrom will.
Wandlermessungen sind teuer im Aufbau und im Betrieb (Zähler- und Wandlermiete). Bis 50A muss es auch mit normaler Messung funktionieren, in manchen Versorgungsbereichen wird das sogar bis 80A toleriert. Hängt vom VNB ab und ob Zähler zur Verfügung stehen, die mit 25mm² verdrahtet werden können.
Bei opt-out vom Mieterstrom wird die Zählung von der Hauptzählung abgezogen. PAL: Problem Anderer Leute. Das müssen die Stromdealer unter sich ausmachen. Schlimmstenfalls verkaufst dem einen, was ein anderer dem Mieter berechnet.
PV-Strom gegen WP-Strom aufrechnen muss auch der Stromdealer machen. Dafür muss dessen Messkonzept aufgebaut werden. Das dürften in den meisten Fällen weniger Zähler werden als aufgezeichnet.