Kann man einen BKW Akku "einfach" und sorglos anmelden?

Hi,

Ich überlege ob es Sinn macht einen Akku anzumelden der an einem BKW hängt.

Ist das schon so einfach möglich mit der Anmeldung wie beim Balkonkaftwerk?

Gibt es Probleme oder Nachteile wenn man das versucht?

LG
LichtQuant

Nutze doch bitte mal die Suchfunktion! Fragen zur Rechtsberatung ufern gerade ein wenig aus. Wenn Du es einfach und unkompliziert willst: nicht anmelden (den Akku). Je nach Größe und Nutzung (laden und einspeisen aus dem Netz) kann und wird es Ärger geben, muß aber nicht zwingend.

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Hab die Suche genutzt 222 Posts mit Meinungen in einem Thread...

Deswegen die Frage ob es schon einfacher und besser geworden ist.

Und vor allem konkreter.
Also etwas offizielles, das man nachlesen kann.

Falls es das schon gibt und ich es übersehen habe, bitte zeigen.

Es wird mal so oder mal so ausgelegt.

Wenn Du es mit deinem Gewissen (das ist keine Rechtsberatung) vereinbaren kannst melde es eben nicht an (wenn es ein steckerfertiges Gerät ist). Keine Anmeldung keine Fragen.

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Boah, dabei gibts doch bei fast jedem BKW Anbieter auch die Akkus...

Das würde mich freuen wenn das so einfach und sorgenfrei gehen würde wie bei den BKW.

Ok, dann verstehe ich auch warum die "Nulleinspeisung" so ein Thema ist.

Danke

Artikel dazu, dass einige Stromversorger da offiziell kein Problem sehen und bald eine eimfache Regelung kommen soll

"Verwirrung um Anmeldepflicht für Batteriespeicher"
(Golem.de: IT-News für Profis

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Naja, das ist ein Diskussions- oder Meinungspapier von Golem - sagt überhaupt nichts über den rechtlichen Stand oder die Vorschriften und Gepflogenheiten der VNBs aus. Viele haben ihren (DIY) Speicher auch schon problemlos beim VNB und BNA angemeldet, viele aber auch nicht und von vielen hört man Probleme. Wir versuchen erstmal ohne Speicher anzumelden und den Speicher später nachzurüsten. Kann gerne berichten, wie es lief. Die Frage ist auch für mich: was heißt 'netzgekoppelt'? Der Speicher hängt ja nicht direkt am Netz und muß weder ins Netz einspeisen noch von ihm gespeist werden. Der Speicher hängt am Wechselrichter und der speist dann ins Hausnetz ein, ggf. auch nach draußen. Der Speicher ist also nicht direkt mit dem Netz gekoppelt und beeinflusst das Netz des VNB nicht mehr oder anders als die PV selbst - von daher unnötiger, technischer Bürokratismus aus meiner Sicht. Aber die ist leider nicht maßgebend...

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Da es zum Thema passt...
Frage: Kann ich wenn ich ein BKW anmelden möchte einfach im voraus die maximal erlaubten 2kWp PV eintragen? So wäre man flexibel was die Auswahl und eventuelle Erweiterung der PV Module betrifft. Oder kann man auch hinterher problemlos ändern?

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Würde ich wohl so machen :wink:

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