Kann ich zu einer bestehenden PV-Anlage mit Speicher zusätzlich ein Balkonkraftwerk (auch mit Speicher) installieren ?

Eine seit 4 Jahren bestenden PV Anlage mit 5,4 kWp und 5kWh Speicher, möchte ich erweitern um ein Balkonkraftwerk mit 2 kW und 2 kWh Speicher.
Funktioniert das tadellos, oder beinflussen sich beide Laderegler dabei ?
Die bestehende PV hat einen Ernergieflussmesser installiert der per Ethernet (Modbus) mit dem Laderegler verbunden ist. Kann ich die Informationen dieses Ledereglers auch dem zweiten Laderegler zukommen lassen ? Oder "schiebt" das Balkonkraftwerk, ohne Ernergieflussmessung einfach max. 800 W ins Netz, sofern genug Sonne da ist ?
Zudem habe ich folgenden Frage:
Das Balkonkraftwerk kann ich an einer Ostwand montieren ? Sollen die Module besser flach an die Wand oder um 30 Grad geneigt werden ?
Oder ist es günstiger diese auf der Nordseite des Daches (ca 40 Grad geneigt) zu plazieren ?
Gibt es ein Tool um den besten Neigungs-Winkel und Ausrichtung zu berechnen ?

(eigentlich müsste da glaubich auch noch der Breitengrad leicht reinspielen, aber soo 'breit' ist DLand ja nicht)

Mit deinen Erweiterungsplanfragen müsstest du mal etwas genauer beschreiben. Ein Laderegler schiebt gewöhnlich garnix in's Netz, weil es ein Laderegler ist und kein Wechselrichter. Ein Speicher ohne Wechselrichter macht aber wenig Sinn, es sei denn, du hast DC Lasten. Ein Laderegler beeinflusst den andren erstmal nicht.

Wenn du einen bsw. auf Nulleinspeisung geregelten WR an deinem bestehenden Speicher hast, und ein gewöhnliches Balkonkraftwerk (das gewöhnlich nicht für Betrieb mit Akku vorgesehen/geeignet ist) bei packst, schiebt das Balkonkraftwerk die Leistung in's Netz, die die Sonne grad reinbringt. Die Nulleinspeisung wird sich danach richten und entsprechend weniger machen.

Eigentlich macht es prinzipiell mehr Sinn, die Akkus parallel zu schalten (so sie gleiche Nennspannung und ähnliche Chemie haben) und alle Laderegler da drauf arbeiten zu lassen. Wenn du aber noch Vergütung nach irgendwelchen 'alten Tarifen' bekommen solltest, kannst du so eine Anlage nicht einfach erweitern...

wie gesagt - beschreib mal genauer...

Grüsse!

Und wieder einer, der offenbar nicht versteht, was ein BKW bedeutet - nämlich als rechtliche Regelung ausschließlich die vereinfachte Anmeldung bestimmter Hardware, nicht aber generell Panel(e} plus Wechselrichter mit bestimmten Leistungsdaten.

Zu den Fragen selber: ich kann nicht erkennen, ob es eine rechtliche oder technische Machbarkeitsfrage ist. Wenn Letzteres, ist der Begriff BKW (s.o.) fehl und es handelt sich einfach um zusätzliche Panele und Speicher. Was hat der Laderegler mit dem Energiemessgerät zu tun bzw. was ist der Sinn, den Laderegler mit dem Energiemesser regeln zu lassen?

Aus meiner Sicht wird hier Begriffliches verwechselt, das Energiemessgeräte sollte die Informationen zur Regelung der Wechselrichter bereitstellen. Was ist das Ziel - eine Nulleinspeisung? Ein paar mehr Informationen wären sinnvoll.

''Flach an die Wand' hat m.E. nur Vorteile bei südlicher Ausrichtung und/oder, wenn man wenig Beeinflussung durch Dreck und Schnee möchte.

Balkonkraftwerk ist ein reiner Marketingbegriff der durch Holger L. geschaffen worden ist.

Eine genaue Definition gibt es dafür nicht. Alles was auf/an einem Balkon gebaut wird kann so bezeichnet werden.

Anlagen mit der Möglichkeit einer vereinfachten Anmeldung werden als Steckersolargeräte bezeichnet. Diese sind dann auch nicht auf einen Montageort begrenzt.

Sehe ich etwas anders. BKW ist der ursprüngliche und anschauliche Begriff, weil zumindest anfangs im Gegensatz zu Dachinstallationen mangels weniger anderer Möglichkeiten überwiegend an Balkonen installiert wurde. Der Begriff hat sich auch umgangssprachlich für Plug-and-Play, sprich Steckerfertige Solaranlagen durchgesetzt.

Der Gesetzgeber kam später und hat seinen eigenen Begriff definiert.

Nichtsdestotrotz steht BKW bzw. Steckersolargeräte für die vereinfachte Anmeldung von steckerfertigen Solaranlagen mit einer maximalen Wechseleichterleistung von 800W.

Es ist echt abenteuerlich, was auch hier im Forum so alles als BKW bezeichnet wird bzw. versucht wird, die Bedingungen aufzuweichen.

Wer einspeist (und auch nur minimal) die Leitungen jenseits des Hausanschlussen nutzen will, sollte zumindest den Eigentümer um Erlaubnis fragen. Wer keinen Vertrag mit entsprechenden Bedingungen machen will oder kann, dem ermöglicht der Gesetzgeber die vereinfachte Anmeldung. Aber auch diese ist an Bedingungen (AGBs) geknüpft, denn sonst bedarf es nur einer Mitteilung und keiner Anmeldung. Das oft gebrauchte Argument, die Regierung möchte einen Überblick über alle installierten Anlagen haben, ist null stichhaltig,.

Zurück zum Originalpost: was macht die 5.4kWp-Anlage, wenn die Batterien voll sind? Als angemeldete Einspeiseanlage geringe Fläche, daher tippe ich auf unangemeldete Nulleinspeisung. Ist sonst ob des Aufwands finanziell wenig sinnvoll. Sollte sie angemeldet sein, so vermutlich nicht mit eigenem Zähler - hier sehe ich rechtlich eine Erweiterung.

Daher vermutlich eine technische Frage - wie soll man aber mangels Hardwareangaben prüfen, ob ein Zusammenspiel möglich ist.

@philippoo
Danke für die hilfreichen Antworten.

A) Ausrichtungswahl:
Bei mir macht dann denke ich Sinn die Ostwand zu verwenden, da hier bei ca 63 Grad Dachausrichtung und den geplanten 20 - 30 Grad Dachneigung doch brauchbare ca. 75 % erreicht werden. Die Alternative die Nordseite (ca 153 Grad Dachausrichtung) mit ca 40 Grad Dachneigung erreichen dann nur ca 55 %.

B) bestehende PV-Anlage (SENEC.Home V3 hybrid):
Hat leider nur 5,4 kWp da die Süd-Dachfläche nicht mehr hergegeben hat, da tiefer eine Beschattung durch einen großen Nussbaum droht, den ich erhalten möchte.
Der Speicher ist mit 5 kWh leider auch recht klein. Über die letzten 3 Jahre habe ich damit ca 6500 kWh / Jahr erzeugen können und eine Autarkie von ca 70% erreicht. Die Anlage speist den Überschuss natürlich ein und ich bekomme 9 Cent dafür. Habe zudem noch Garantie auf die Anlage und möchte diese daher nicht verändern.

C) in Eigenregie geplante Erweiterung bzw. zusätzliche PV-Anlage:
Der Plan ist an der Ostwand eine neue "Balkon-Solaranlage" zu installieren mit 4 Panels mit 2 kWp. Ebenso soll dort ein Speicher (z.B. Anker SOLIX Solarbank 2) dran mit 1,6 oder besser 3,2 kWh. Dann wäre das Optimum aus meiner Sicht diesen Speicher auch als Nulleinspeisung mit geregeltem WR zubetreiben. Dafür kann man z.B. ein Shelly Modul verwenden, was in der Unterverteilung eingebaut werden muss.
==> Meine Frage ist aber, ob diese "Nulleinspeisung" an WR1 und auch an WR2 funktionieren kann. Ich denke eigentlich nicht, wenn Strom fehlt würden ja beide WR versuchen nachzuliefern. Je nachdem wer schneller ist, scheibt mal der eine oder der andere nach.

Ist es dann besser den neuen WR nur mit fixen 800 W Einspeisung zu betreiben ?