Vorweg: Falls es zu dem Thema schon einen Thread gibt und ich nicht gut genug/nicht richtig/nicht lange genug gesucht habe bitte ich um Vergebung.
Mein Fall: Ich habe eine PV Bestandsanlage (3-phasig, Überschusseinspeisung). Die ist angemeldet und ich bekomme auch die EE-Vergütung, ein 2-Richtungszähler ist installiert. Jetzt möchte ich die Anlage um einen ESS Speicher (Victron MPII 3 kW + Eigenbau-Batterie, Nulleinspeisung des Speichers) und einen 1-phasigen Fronius 3kW am AC-Out1 des MPII erweitern. Siehe auch Schaubild, das rot gestrichelte soll dazu kommen. Ich habe auch einen Elektriker gefunden, der mein Konzept gesehen und für gut befunden hat und die Formalitäten regeln will. Die Anmeldung (sozusagen die Anfrage bzgl. Netzverträglichkeit) habe ich vor ca. 3 Wochen beim Netzbetreiber gestellt. Heute kam die Zusage - verbunden mit der Auflage ich dürfe nur 3-phasig einspeisen. Und - wenn ich es richtig verstanden habe - es müsse ein zusätzlicher Zähler gesetzt werden.
Wie seht Ihr das - muss ich die Auflagen akzeptieren ?
Mein ganzes Konzept ist damit futsch.
Und ich war wohl etwas voreilig schon einen 1-phasigen Fronius zu kaufen ...
Klar, ich mache eine Schieflast - aber ich bleibe ja unter 4,6 kW.
Und ich dachte die Einspeisevergütung (die ja für alte und neue Anlage unterschiedlich ist) wird einfach mit dem Verhältnis z. B. der Peakleistungen (alt/neu) gewichtet.
Aber eben nur über einen, nämlich den vorhanden 2-Richtungszähler erfasst.
Das leuchtet ein, denn für die neue Anlage gibt es vermutlich eine andere Einspeisevergütung. Das wird über die beiden Zähler errechnet! und mit Sicherheit nicht anhand der Peakleisung geschätzt.
Die Begründung lautet: "Die Einspeisung wird als dreiphasige Einspeisung / Drehstromeinspeisung anhand des Netzausläufers mit Spannungshub genehmigt. Eine einphasige Einspeisung ist zum jetzigen Zeitpunkt anhand der Netzstruktur und den bereits gebauten Erzeugungsanlagen im Netzausläufer nicht möglich."
Ich verstehe das so, dass es da schon eine Schieflast gibt. Dann wäre mein 1-ph. WR ja die Gelegenheit, die Schieflast durch Vorgabe eines Aussenleiters zu verringern. Ich hätte ja nichts dagegen statt L1 von mir aus L2 oder L3 zu nehmen.
Und bzgl. "Der Netzbetreiber" sieht das anders: Die Frage ist, wie hier die Rechtslage ist. Wozu gibt es die sog. Grid-Codes ? Der Netzbetreiber bezieht sich in seinem Schreiben auch noch ausdrücklich darauf: "Durch die Einstellung des Ländercodes DE – VDE- AR- N 4105 sind die Netzsystemdienstleistungen noch nicht bei allen Geräten oder Herstellern final eingestellt. Diese müssen größtenteils immer separat vom Ländercode überprüft und eingestellt werden." Wenn ich das richtig verstehe kann man da nur noch folgendes wählen, zumindest beim Fronius:
Cos Phi (P)
Fester cos Phi
Und dagegen habe ich auch nichts einzuwenden.
Pfalzkind
Kann mir nicht vorstellen dass es da eine "Vorschrift" gibt. Das Netz gehört ihm und was wie wo dran hängt, kann er bestimmen. Kannst natürlich nen Rechtsstreit vom Zaun brechen, aber obs hilft?
Ist ja wie beim schwarzen Mann. Am Ende sitzt der doch am längeren Hebel...
Ich verstehe es eher so, dass du mit deiner einen Phase dann einen Dreiphaseneinspeiser blockierst, weil dann eben Ende der Stange ist. Wenn auch nur auf einer Phase...
Ja, das Stimmt, meine letzte Anlage hat ab 01/10 fast durchgend Schatten vom Nachbarhaus.
Die 4,235KWp haben in den letzten 12 Monaten daher nur 3736KWh erbracht. Zumindest hat der Strom der letzten Anlage gereicht fürs E-Auto, und das war für mich das wichtigste. {green}
Alternative wäre ein extra Zähler, der aber teuerer ist wie das was die echte Abrechnung bringen würde.
Was man immer machen kann, ist mal mit den Leuten, die das geschrieben haben, zu reden. Das kann völlig sinnlos sein, aber manchmal stellt man fest, daß da auch Menschen arbeiten, die pragmatischen Lösungen nicht abgeneigt sind.
Durch Deine grosse Anlage bist Du doch eh immer im "Plus" bei der Einspeisung, aus dem Akku speist Du ja geplant erst ein wenn die grosse Anlage nichts mehr liefert.
Daher wird der Fall das beide Anlagen gleichzeitig liefern nicht eintreten. Es könnte im Endeffekt sogar günstiger sein, aus dem MP gar nicht einzuspeisen und so die hohe Vergütung der Hauptanlage voll zu behalten.
Dann ist der MP2 ein reiner Verbraucher und geht den Netzbetreiber nichts an. Ein Grössteil Deine Hauslasten wären an an AC-Out durch den Akku versorgt.
Wenn der MP2 gar nicht am Netz hängt, dann ja. Nur klappt es dann mit "Ein Grössteil Deine Hauslasten wären an an AC-Out durch den Akku versorgt." nicht so wirklich.
Ich habe eine Anlage und zwei Zähler.....Einen digitalen Zweirichtungszähler und einen Drehscheibenzähler. Und nun?
Beim einen so, beim anderen so. Ich würde es verstehen, wenn vom EVU ein weiterer Zähler verlangt wird. Ist ja auch keine große Sache. Man kann ja einen kleinen Zählerschrank installieren.
Ich habe schon gehört, dass manchem EVU der Zähler des WR ausreicht.
Das habe ich schon vor, ich wollte erstmal ein paar Sichtweisen, Argumente bzw. Präzedenzfälle sammeln.
Ausserdem muss sich erst mal meine Aufregung ein bisschen legen, damit ich hoffentlich sachlich bleibe :d
Möglicherweise stehe ich bei meinem Netzbetreiber auch auf der schwarzen Liste, weil ich bei der Bestandsanlage damals den Vertrag, den die machen wollten nicht unverändert akzeptiert habe. Am Ende hiess es dann "geht auch ohne Vertrag, ist ja alles im EEG geregelt." Wozu dann überhaupt ein Vertrag nötig ist (sicher nicht zu meinen Gunsten) bleibt das Geheimnis meines Netzbetreibers.
Und als mir dann eine Rechnung für die Anschluss-Dienstleistung gestellt wurde war ich so dreist nachzufragen, welche Dienstleistung sie denn erbracht haben ...
Ich speise aus dem Akku überhaupt nicht ein, warum sollte ich. Der Akku soll ja den Eigenverbrauch erhöhen.
Oder meinst Du, weil der Strom des Fronius ja "durch" den MPII fliesst, dass deshalb sozusagen der MPII einspeist ?
Der tritt sogar sehr häufig ein. Der MPII kann nämlich nur mit ca. 1,8 kW den Akku laden.
Sobald die beiden WR mehr als 1,8kW + Hausverbrauch liefern wird eingespeist.
Der MPII erzielt ja Nulleinspeisung saldiert über die Phasen.
D. h. er erzeugt eine Schieflast und ist also selbst auch anmeldepflichtig (auch ohne Fronius am AC-Out1), soweit ich das verstehe.
Interessante Frage, ob mir der Netzbetreiber einen 1-phasigen Speicher mit 0-Einspeisung verbieten könnte ...
AC-Out ist nur als Notstrom gedacht, da sind nur 3 Steckdosen dran.