irgendwo habe ich einmal gelesen/gehört, dass es wohl nicht erlaubt aber technisch unbedenklich machbar wäre, pro FI-Schalter eine 800W-Anlage einzustecken. Ist das Wahrheit oder habe ich da etwas falsch verstanden. Das wäre ja dann auch eine Sache, die man sich vom Gesetzgeber als Option wünschen könnte.
Hat jemand dazu Informationen oder eine Meinung?
Gruß in die Runde, LoHoKu
Und ganz wichtig: Vielen Dank, dass Du Andreas die Fragestunde und das ganze Brimborium um die Petition herum auf Dich genommen hast. Ihr habt das sehr professionell und gut gemacht!!!
Wenn ein Stromkreis ausschließlich zum Einspeisen verwendet wird kann er bis zu 3500 Watt bei einem 1,5mm² Kabel vertragen. Bei Steckersolaranlagen ist die Limitierung weil sie in Stromkreisen zusammen mit Verbrauchern betrieben werden können.
Genau, FI spielt keine Rolle, pro LS ist richtig. Genaugenommen bräuchte man LS, die um 600-800 W kleiner sind, also 2,5-3,5A, z.B. 13A statt 16A. Wenn du 2 an eine LS anschließen würdest, müsste der LS 1200-1600 W kleiner sein, also 5-7A, dann würde es mit 10A statt 16A so ungefähr gehen.
Da das Balkonkraftwerk im Außenbereich ist, muss nach VDE0100Teil410 in einer Steckdose mit einen Fehlerstromschutzschalter mit 30mA eingesteckt sein. Das hat aber was mit der Steckdose zu tun und nicht mit dem Balkonkraftwerk. Vielleicht hast Du das in diesem Zusammenhang gehört.