Hallo,
die Bedingungen für den Einbau eines "Smart Meter" bestehend aus "Intelligente Messeinrichtung" + "Smart Meter Gateway" sind klar.
Eigentlich ist jeder mit einer "großen" PV Anlage verpflichtet.
Was mir fehlt ist aber:
Muss dann auch der Ertragszähler mit angeschlossen werden (den ich für die Steuer benötige)?
Oder betrifft diese Pflicht nur den 2-Richtungs Netzzähler?
Weis irgendjemand eine Quelle wo man das nachlesen könnte?
Leider finde ich nichts, speziell über die Ertragszähler, welche damals (2012) vorgeschrieben waren und eben in Bestandsanlagen vorhanden sind.
Warum sollte ein Smartmeter Pflicht sein?
Warum sollte ein Smartmeter Pflicht sein?Weil es Gesetz ist ;).
Eigentlich schon mit dem §30 MsbG Gesetz von 2016 und Wirksam seit 2020 - aber das wurde wegen einiger Klagen und Zertifizierungsprobleme zeitweise ausgesetzt.
Ist jetzt aber wieder aktiv und soll beschleunigt werden.
Gersetzlich verpflichtet ist:
Wer mehr als 6000 kWh Verbrauch hat ODER eine elektrische Erzeugungsanlage (PV) hat mit mehr als 7kWp.
Außerhalb dieser Bedingungen ist es freiwillig.
Kostet mehr und bringt nichts außer noch mehr Überwachung... aber darum soll es nicht gehen im Thread.
Es geht nur darum - ob der Ertragszähler auch in der Pflicht enthalten ist oder ob man sich gegen den wehren kann, denn das ist mir unklar nach dem Gesetz...
Gerade die Überwachung halte ich für nicht mit dem Grundgestz vereinbar
Tja, da stimme ich dir persönlich zu.
Daher gab es ja auch all die Klagen und die lange Verzögerung.
Aber die Prozesse sind durch, "wir" die Datenschützer haben verloren und jetzt soll der Ausbau beschleunigt werden.
https://www.golem.de/news/smart-meter-rollout-wenn-der-installateur-keine-hochsicherheitsbox-mehr-braucht-2210-169190.html
Beim SmGw geht es darum netzdienlich deine Anlage zu steuer. Für die Steuer musst du plausibel deinen Eigenverbrauch nachweisen können. Dazu brauchst du auch keinen Smartmeter bzw. Eigenverbrauchsmessung.
Aber die Prozesse sind durch, "wir" die Datenschützer haben verloren und jetzt soll der Ausbau beschleunigt werden.Das muss jetzt aber belegt werden. Insbesondere mit entsprechenden Verfassungsgerichtsurteile. Noch besser europäisch Gerichtsurteile.
https://www.golem.de/news/smart-meter-rollout-wenn-der-installateur-keine-hochsicherheitsbox-mehr-braucht-2210-169190.html
Beim SmGw geht es darum netzdienlich deine Anlage zu steuer. Für die Steuer musst du plausibel deinen Eigenverbrauch nachweisen können. Dazu brauchst du auch keinen Smartmeter bzw. Eigenverbrauchsmessung.Sehe ich auch so - bedeutet aber nichts für die gesetzliche Pflicht. Hier weichen Logik und Recht oft voneinander ab.
Insbesondere weil die SMGs noch überhaupt nicht steuern können und deren einzige Funktion aktuell ist, alle 15 Minuten den Zählerstand an ein Portal zu sende.
Es ist ja nur für irgendwann in der Zukunft mal geplant, dass sie das können sollen...
Daher interessiert mich:
Kann mich der Messtellenbetreiber RECHTLICH dazu verpflichten auch den Ertragszähler an das SMG anzuschließen?
Weil gegen das SMG und den Anschluss vom Netztzähler kann man sich nicht mehr wehren, es gibt keine höhere Instanz von Gerichten mehr.
Ich habe irgendwo gelesen, dass es eine paar Ifs gibt, um das Gateway nicht installieren zu müssen
Bezug < 6000 Kwh pro Jahr
keine Ladesäule für E-Auto
keine WP mit eigenem Tarif/Sperrzeiten
PV < 7KW
Ich habe irgendwo gelesen, dass es eine paar Ifs gibt, um das Gateway nicht installieren zu müssenJa, genau richtig.
Man kann die 2 Regeln für die Verpflichtung zum Einbau auch invertieren, dann gibt es diese Liste wann man nicht einbauen muss.
Ich hab aber: 16 KWp PV + Ladesäule + 12MWh Verbrauch + WP. Da gibt es wenig Ausrede für den Netzzähler.
Die Frage ist wirklich ganz höchst Spezifisch ausschließlich über den >>> Ertragszähler <<<.
Wenn man der Pflicht für den Einbau beim Netzzähler unterliegt, ob dann auch der ERTRAGSZÄHLER angeschlossen werden muss.
Entschuldigt dass ich das bei jedem Post nochmal dazu schreiben.
Aber bisher war jede Antwort ein ganz anderes Thema als die Frage...
Ich kann die Frage nicht beantworten, ich weiß nicht ob, es jemand anderes hier im Forum das kann.
Frage den Netzbetreiber, bzw. wenn du auch einen hast, der mit seien Kunden nicht spricht, deinen Hauselektriker, der beim Netzbetreiber eine Audienz bekommt.
Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass es reiner Zufall ist, wie manche die Entscheidungen ausfallen, je nachdem wer mit wem spricht.
Dann nach: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/start.html
Es sollte nicht die PV Größe, sondern die Einspeiseleistung der Maßstab sein, plus es sollte Bestandsschutz geben, aber so flexibel sind die nicht.
Für nicht bedeutet, dass ich meine PV Anlage auf <7kWp limitieren muss, und den Rest als Insel betreiben, solange es keine Rechtssicherheit gibt.
....Leider hab ich einen der absolut Blockiert. Und ich bin selbst der Elektriker der Gefragt wurde.
Frage den Netzbetreiber, bzw. wenn du auch einen hast, der mit seien Kunden nicht spricht, deinen Hauselektriker, der beim Netzbetreiber eine Audienz bekommt.
...
Die Hotline beim Netzbetreiber für Elektriker musste ich gestern 19x (Neunzehn!) anrufen um überhaupt in die Warteschleife zu kommen. Dann 40 Minuten Warteschleife zu einem Mitarbeiter der nur sagte "Ich frag demnächst mal in der Fachabteilung nach, kann ich sonst etwas für sie tun?".
Also mein Fazit bisher ist nach 3 Tagen Suche:
Das ist weder Gesetzlich geregelt, noch hat sich der Netzbetreiber (Ist bei uns identisch mit dem Messtellenbetreiber) darüber auch nur Gedanken gemacht.
Wenn ich dich richtig verstehen war die Frage nicht ob du ein Energy Meter wie z.B. EM24 einbauen musst sondern nach dem Messkonzept das dein VNB dir aufs Auge drückt.
Soweit mir bekannt kann jeder VNB seine Messkonzepte selber definieren und auch die Regeln fest legen wann welches Messkonzept zum Einsatz kommen muss.
Schau mal hier:
70038=11130-vbew-messkonzepte-erzeugungsanlagen.pdf|attachment (800 KB)
Das hat aber nichts mit dem SMGw zu tun und ich kenne auch in diesem Zusammenhang keine Regelung.
Am Ende bekommt ja jeder eine SMGw wenn der Stromverbrauch > 6kW pro Jahr oder die PV Anlage > 7kWp ist.
Wenn ich dich richtig verstehenNein - das war nicht die Frage. Aber trotzdem danke für die viele Mühe die sich hier alle geben.
Sowas wie ein EM24 ist ja Technisch nötig, wenn man einen Batteriespeicher einbaut/hat/nutzt. Das ist damit komplett Freiwillig wer sich sowas einbaut oder nicht.
Es geht mir rein um die Gesetzlich vorgeschriebenen Stromzähler des EVU.
Nochmal konkret:
Bei einer Messkonzept A3 (bzw. B2) Anlage aus 2012.... Es ist jetzt Vorschrift dass der Netzzähler (Z1) mit einem SMG zum "Smart Meter" gemacht wird.
Was ist mit dem Ertragszähler (Z2), gibt es eine Rechtliche Verpflichtung dass dieser ebenfalls an das dann vorhandene SMG angeschlossen werden muss, oder darf man den "dumm" lassen und das Kabel zwischen Ertragszähler Z2 und dem SMG verweigern aus Datenschutzgründen?
Eine Weigerung den Z1 "Smart" zu machen würde zum Verlust der Einspeisevergütung führen und der Netzbetreiber kann/muss ein Strafverfahren einleiten. Das kann bis zum Ausschluss aus dem öffentlichen Stromnetz führen.
Aber was ist mit dem Ertragszähler Z2. Kann man den Verweigern? Kann das sanktioniert werden so wie beim Z1?
Ich kenne das nur so wie oben im pdf beschrieben.
Wenn du unter 30kWp bist langt ein Zweirichtungszähler über 30kWp muss noch ein Einspeisezähler dazu.
Schau mal bei deinem EVU auf der Web-Site. Mein EVU hat dort die möglichen Messkonzepte hinterlegt.
Einen smarten Zähler für einen reinen "Verbraucherhaushalt" finde ich datenschutzrechtlich grenzwertig, weil da theoretisch in "Echtzeit" alle 15min ein Verhaltensprotokoll gefahren werden kann.
Im Allgemeinen wird der Netzbetreiber diese Daten jedoch nur für seine Regelungszwecke auswerten.
Kritisch sehe ich das Ganze, wenn der VNB die Daten an Dritte weitergibt, die diese Daten nutzen können, um sie mit anderen Daten über den "Verbraucher" zusammenzuführen um detaillierte Profile zu erstellen.
Diese Weitergabe an Dritte sollte jedoch bei korrekter Anwendung des Datenschutzes nicht möglich sein - Stichwort "Zweckgebundene Datenverwendung".
Für jemanden, der eine Erzeugungsanlage mit Batterie betreibt, sehe ich die smarten Zähler datenschutzmäßig eher unkritisch, da durch die Eigenerzeugung und die Einspeisung aus der Batterie keine "Echtdaten" über den jeweiligen Verbrauch im Haushalt mehr über den Zähler gehen.
Das werden dann je nach Dimensionierung der PV und Batterie im größten Teil des Jahres Nullwerte im Verbrauch und Einspeisewerte aus der PV sein.
Und da messen die tagsüber nur die Verschattung durch die Wolken, falls es zu Schwankungen kommt. :lol:
Ob dieses ganze "Smartgedöns" wirklich hilft Energie zu sparen und "bedarfsgerechter" zu produzieren bezweifle ich im Moment noch.
Herzliche Grüße
Ob dieses ganze "Smartgedöns" wirklich hilft Energie zu sparen und "bedarfsgerechter" zu produzieren bezweifle ich im Moment noch.Mit Recht.
Der einzige Grund, warum die Dinger jetzt elektronisch gemacht werden, ist dass sie billiger sind als die mechanischen.
Dass sie ungenauer, leichter zu betrügen und/oder außer Gefecht zu setzen sind, ändert daran garnichts.
Und die ganzen smarten Funktionen sind entweder nur hübsche Beigaben, weil ein bischen Firmware mehr relativ "nichts" kostet, oder Ausnutzung nach dem Motto "prima das wollten wir schon immer".
Davon abgesehen sind die Dinger modular, 2 oder 3 verschiedene CT für verschiedene Ströme, ein paar Platinen für 1 Phase, 3 Phase und Sonderfunktionen.... Das isses schon.
2 Richtungszähler oder Einrichtungszähler.... Das gleiche drin..... CTs, Platine, Display.
Wenn du unter 30kWp bist langt ein Zweirichtungszähler über 30kWp muss noch ein Einspeisezähler dazu.Der Ertragszähler (war/ist) Pflicht, wenn man sich für die Regelbesteuerung anstelle für Kleingewerbe entscheidet.
Der ist nötig, um den Eingenverbrauch zu zählen, auf welchen man in dieser Besteuerung dann die Umsatzsteuer abführen muss.
Bei der alten Anlage von 2012 war er zudem nötig, um die EEG Umlage auf den selbst verbrauchten Strom zu bezahlen, aber das ist ja auch für Altanlagen entfallen.
Ok - scheint hier kennt auch keiner die Antwort.
Dann bleibt wohl nur abzuwarten.
Na ja wie dem auch alle wollen bitte schön;Einfach schnelle mehr.
Na ja wie dem auch alle wollen bitte schön;Einfach schnelle mehr.Kleingewerbe geht nicht für Menschen die selbstständig sind.
Es zählen immer alle Gewerbe für den Freibetrag zusammen.
Sobald man über dem Grenzwert an Einkommen liegt, ist man mit all seinen Gewerben - auch der PV - Umsatzsteuerpflichtig.