Intelligentes Messsystem ohne Funktion – Syna verweigert Lösung trotz Schlichtung

Hallo zusammen,

ich möchte hier meine Erfahrung mit der Syna GmbH teilen und hoffe auf Austausch mit anderen Betroffenen oder hilfreiche Hinweise.

Im August 2024 wurde bei mir durch Syna ein intelligentes Messsystem installiert. Genauer gesagt: Es wurde ein neuer Stromzähler eingebaut – das dazugehörige Gateway für die Datenübertragung konnte jedoch nicht montiert werden. Grund: laut Monteur unzureichender Mobilfunkempfang im Keller.

Damit ist das Messsystem nicht wie vorgesehen voll funktionsfähig. Besonders ärgerlich: Wir hatten zuvor bereits einen dynamischen Stromtarif (über Tibber) genutzt, der jetzt aufgrund des neuen Zählers und fehlenden Gateways nicht mehr funktioniert. Der zuvor eingesetzte Stromtracker ist nicht mehr kompatibel.

Auf meine wiederholten Kontaktversuche reagierte Syna monatelang nicht. Schließlich wandte ich mich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin. Die hat sich dem Fall angenommen, aber leider mit enttäuschendem Ergebnis.

In der Antwort, die über die Schlichtungsstelle an mich übermittelt wurde, erklärt Syna:

  • Die Umstellung auf das intelligente Messsystem sei gesetzlich vorgeschrieben und korrekt erfolgt (§29 MsbG).
  • Für Drittanbieter-Hardware wie den Tibber-Stromtracker übernehme man keine Verantwortung.
  • Die verbauten Gateways würden grundsätzlich mit allen Mobilfunknetzen arbeiten. Bei schlechtem Empfang gebe es die Möglichkeit einer Zusatzantenne – allerdings müsse ich diese auf eigene Kosten installieren lassen.
  • Ein Rückbau oder eine alternative Lösung wird ausgeschlossen – rechtlich sei man dazu laut §36 MsbG nicht verpflichtet.
  • Es werde zwar „an Alternativen gearbeitet“, derzeit bestehe aber keine andere Möglichkeit als der Einbau einer Außenantenne auf eigene Initiative.

Kurz gesagt: Ich habe nun ein „modernes“ System, das technisch gar nicht funktioniert, mir aber den Zugang zu einem dynamischen Tarif verwehrt – und die Lösung soll ich auch noch selbst bezahlen. Der vorher funktionierende Zustand wurde ohne echte Alternative ersetzt.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit Syna oder anderen Netzbetreibern gemacht? Gibt es Praxisbeispiele, wie man sich hier doch noch wehren oder eine Lösung herbeiführen kann?

Danke für jede Rückmeldung!

Gruß Achim

Sehr ärgerlich und wieder typisch deutsche Bürokratie. Bei mir hat der Techniker vorher gecheckt ob Mobilfunk läuft, sonst hätte er das ImSys nicht verbaut.
Klar könnte der Netzbetreiber auch Imsys mit Lorawan oder Netzwerkanschluss verbauen, er ist aber halt träge unwillig und unbeweglich und bekommt es noch nicht mal hin die Technik auf die er besteht (Mobilfunk) in vernünftigen Maßstab auszurollen. Dass es ihn nicht interessiert ob der Tibbersensor geht verwundert nicht. Man könnte sich jetzt weiter ärgern und verzweifeln aber das bringt am Ende gar nichts. Lösungsorientiert ist: Wir sind uns einig dass das Pfeifen sind, und dann sorgst du selbst für die Zusatzantenne auf eigene Kosten und bekommst was du willst, einen erneuten Tibberzugang.

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02.05.2025

Update zur Schlichtung wegen unvollständigem iMS – Verantwortung wird auf Kunden abgewälzt

Ich möchte ein Update zu meinem Fall teilen, in dem es um die misslungene Installation eines intelligenten Messsystems (iMS) geht. Trotz Schlichtungsgespräch bleibt die Situation für mich als Kundin weiterhin unbefriedigend.

Der Netzbetreiber beruft sich in seiner Stellungnahme an die Schlichtungsstelle ausschließlich auf die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen (§ 45 MsbG). Faktisch wurde bei mir aber kein funktionierendes iMS installiert – denn das Gateway für die Datenübertragung konnte aufgrund schlechten Mobilfunkempfangs nicht verbaut werden.

Was übrig bleibt, ist nur ein „Basiszähler“ ohne Kommunikationsfunktion. Für dynamische Stromtarife, wie ich sie zuvor genutzt habe, ist das neue System damit unbrauchbar.

Besonders problematisch:

  • Der Netzbetreiber sieht mich in der Verantwortung, für die notwendige Empfangsverbesserung zu sorgen – durch eine kostenpflichtige Außenantenne.
  • Alternativen wie ein anderes Kommunikationsverfahren (z. B. 450 MHz, LAN, Powerline) werden nicht angeboten – selbst als Übergangslösung nicht.
  • Ein Rückbau oder Wechsel wird pauschal ausgeschlossen, obwohl sich durch das neue System ein klarer Nachteil für mich ergibt (mein dynamischer Tarif ist nicht mehr nutzbar).

Ich habe gegenüber der Schlichtungsstelle deshalb noch einmal klargestellt, dass:

  • das System so nicht als intelligentes Messsystem im Sinne des Gesetzes gelten kann,
  • die Verantwortung für die Anbindung beim Netzbetreiber liegt – nicht beim Kunden,
  • es nicht sein kann, dass technische Unzulänglichkeiten auf den Endverbraucher abgewälzt werden – mitsamt der Kosten.

Ich hoffe sehr, dass sich die Schlichtungsstelle nicht mit dieser pauschalen Argumentation des Netzbetreibers zufriedengibt.

Mich interessiert:

  • Haben andere Nutzer ähnliche Erfahrungen gemacht?
  • Wie wird bei euch mit der Frage der Außenantennen umgegangen?
  • Gibt es Fälle, in denen kostenneutrale Lösungen erreicht wurden?

Vielen Dank, auch für die schon gemachten Anmerkungen von Euch!

Gruß Achim

Bei uns wurde auch so ein "intelligentes" Meßsytem verbaut und ja kein Mobilempfang. Als ich den Monteur fragte was nun geschehe sagte er, dass das entsprechend Modul nicht verbaut würde und für ich keine Kosten anfallen würden.
Er könne aber auch auf meine Verantwortung zurückrüsten.
Auf eine Antenne angesprochen sagte er, dass es sowas hier nicht gäbe, aber an einem alternativen Netz für die Zähler gearbeitet werde (EWE-Netz LK Cuxhaven)
Da der neue Zähler auch eine Infrarotschnittstelle hat, habe ich den Zähler behalten.
Der Zähler ist nun 8 Monate verbaut und gehört habe ich bisher nichts.
Ach ja ich habe den Zähler nicht beauftragt, der sollte wegen PV eingerüstet werden.