ich betreibe eine typische Balkonsolaranlage an den zulässigen Grenzen (kurz unter 2kWp und 800W gedrosselter Mircowechselrichter).
Die Anlage ist passend im Markstammdatenregister eingetragen, so weit so gut.
Gemäss Internet-Recherche kann ich jetzt zusätzlich eine weitere genehmungsfrei Inselsolaranlage errichten. Also z.B. ein weiteres BLK aufbauen, welches z.B. nur einen entsprechenden Speicher lädt, der eine Not-Stromsteckdose hat und z.B. eine Teichpumpe o.ä. betreibt.
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchem zusätzlichem Aufbau?
Wie muss/kann ich nachweisen, dass diese Anlage wirklich eine Inselsolaranlage und nicht mit dem Netz verbunden ist?
Der Grund dieser Frage ist eigentlich ein ganz anderer:
Derzeit sind Solar-Pannel so preisgünstig, dass es billiger ist, einen Sichtschutz aus Solarpannel zu bauen, anstatt entsprechender Holz-Module zu kaufen. Daher kam die Idee, den Sichtschutz aus bifazialen Pannel zu bauen
Wie würdest ohne BKW eine Inselanlage aufbauen? Bzw. wem würdest Du das warum mitteilen wollen? Ich glaube nicht, dass die solarbetriebene Teichanlage den VNB überhaupt interessiert, daher würde ich das machen und nur bei Bedarf, also der VNB klopft und fragt höflich nach, eine Besichtigung anbieten.
Habe an der Fassade einige ziemlich unschöne Roststellen im Sichtbeton weil beim Bau Nägel ind er Verschalung gelegen haben. Die sind ganz an der Oberfläche einbetoniert und Rosten nach 20 Jahren raus was wüste braune Trieler gibt. Kein Problem da keien tragende Armierung, aber trotzdem unschön. Zum Glück habe ich ein paar Jahre mit der Sanierung gewartet. Es ist zwischenzeitlich nämlich billiger die Fassade mit vorgehängten Solarmodulen zu verkleiden als diese von einem Maler anstreichen zu lassen.
Was Inselanlagen anbetrifft: Diese dürfen und können im MaStR nicht angemeldet werden. Allerdings gibt es da ziemlich unpassende Kommentare der BNA, der Netzbetreiber, dem Zoll oder den Finanzämtern was eine Inselanlage ist und was nicht. Da kommt jetzt Dank VDE FNN Speicher endlich etwas Bewegung rein.
Hier lesen Seite 11-14, weiter ab Seite 52. Demnach sind sogar die bösen 1-0-2 Schalter zwischenzeitlich für Inseln erlaubt. Bei VDE sollte eigentlich die Argumentation der VNBs auch einknicken, so daß man sich darauf immer beziehen kann.
Wenn es eine richtige Inselanlage ohne Verbindung mit dem Netz des Versorgers ist, ist es eine Offgrid-Anlage.
Ein Offgrid-System kannst Du nicht mit einem weiteren normalen Wechselrichter aufbauen, der für für ein Balkonkraftwerk vorgesehen ist, da dieser einen NA-Schutz hat. Generiert aus Sicherheitsgründen keinen Strom, wenn er nicht mit dem Netz des Versorgers verbunden ist. Dafür sind die Wechselrichter nach VDE-AR-N 4105 zertifiziert. Dieser Schutz ist einerseits dafür da, dass Du keinen Stromschlag bekommst, wenn Du den Stecker des Balkonkraftwerkes berührst und die Techniker des Versorgers keinen Stromschlag bekommen, wenn das Versorgungsnetz für Wartungsarbeiten abgeschaltet wird.
Du braucht also Wechselrichter, der für den Offgrid-Betrieb vorgesehen ist.