Ja, alles korrekt! ?
Zur Anschauung mal: bei 2,3 kW von 12V fließen 200A zwischen Akku und Wechselrichter - da braucht man sau teure fette Kabel oder fast schon Stromschienen.
Bei den 50A bei 48V reicht ein weitaus billigeres Starthilfekabel, zumindest für kurze Strecken.
Die Spannung für die Module errechnet sich, wie richtig erkannt, aus den Werten des Ladereglers.
Wichtig dabei, von den Frosttagen ausgehen, da liefern die Module eine deutlich höhere Spannung als die angegebene z.B. 42V bei 20°C.
In den Moduldaten stehen Temp.Korr.Faktor.Voc, z.B.: -0,24%/K. Gehen wir mal von -10°C aus, erreicht die Lerrlaufspannung also über 45V.
Hallo!
Hierzu noch:
[quote data-userid="632" data-postid="161394"]Blöd ist nur, dass ein EV bei 2,3 kW einen ganz miesen Ladewirkungsgrad hat.
...
Das war dann aber auch Auslöser mir ein 7,2 kW Lader zuzulegen.[/quote]
Das ist noch auf meiner To-Do-Liste, das mal für unser Auto zu messen, gefühlt hat das aber keinen so hohen Verlust beim Laden mit kleiner Leistung.
Wenn man die Wahl hat, ist ein stärkerer Lader natürlich besser. Aber dafür braucht man einen Dreiphasenanschluss, den nicht jeder in der Garage oder an seinem Abstellplatz hat. Und bei einer kleinen Inselanlage wie in diesem Thread erscheint mir ein Dreiphasenwechselrichter mit >7kW dann doch ein bisschen groß - um ein paar Prozent Verluste zu vermeiden.
Ähnliche Überlegungen gelten auch hinsichtlich einer eigenen Wallbox, weswegen ich auch nach fast einen halben Jahr Elektroauto noch keine installiert habe. Unser Energieversorger lässt Wallboxen nur mit separatem Stromzähler zu. Der kostet dann pro Jahr 70 Euro Grundpreis und der Strom wird als „Autostrom“ aktuell mit 40 Cent/kWh abgerechnet. Eine 11kW Wallbox kostet mit Montage (die nur durch einige Partnerfirmen des Versorgers erfolgen darf) knapp unter 1000 Euro. Für diese 1000 Euro und 70 Euro pro Jahr und 40 Cent/kWh kann ich mit meinem Ladeziegel ganz schön viel „normalen“ Haushaltsstrom für 33 Cent/kWh tanken, auch dann noch, wenn ich dabei 10 oder 15 Prozent Verlust habe. Das ist blöd und unökologisch und wird sich nur ändern, wenn der Autoladetarifdschungel endlich abgeholzt wird.
Ich (mit Elektro Hintergrund) baue mir einfach eine passende Steckdose, ohne EVU-Kontaktaufnahme, an.
Und ... ups ... da kann ich ja auch eine Kreissäge oder ein Ladekabel anstecken. {green}
Denkbar sind da z.B. Steckdosen Drehstrom 3x16A oder 3x32A bzw. Lichtstrom 16A oder 32A.
Ich habe sogar so eine 380V Steckdose in der Garage. Seinerzeit sogar vom Elektriker installiert. Ursprünglich hatte ich gar nicht vor, das Auto zuhause zu laden, ausser wenn es nicht anders geht. Vor einem halben Jahr hat der Strom hier noch 48 Cent/kWh gekostet, da hätte sich das auch nicht gelohnt. Deswegen habe ich für solche Fälle auch nur den kleinsten Ladeziegel mit Schukostecker gekauft. Ich will auch keine schlafenden Hunde wecken, denn wenn man das Kleingedruckte bei unserem Energieversorger liest stellt man fest, dass er Fahrzeuge aufladen mit Haushaltsstrom explizit verbietet. Wenn sich also unser Stromverbrauch durch das Auto verdoppeln würde (was möglicherweise passiert, wenn ich es ausschliesslich daheim lade), dann gäbe es einen gewissen Erklärungsbedarf. Das sind alles Sachen die einem niemand sagt, wenn man ein elektrisches Fahrzeug kauft...
ui, das ist spannend. Welcher Energieversorger ist das? Steht das in den AGB?
Hallo!
Ich habe die aktuellen Bestimmungen und die FAQs auf der Webseite meines Energieversorgers (*) nochmal durchgelesen, da scheint es kürzlich ein erfreuliches Update gegeben zu haben und aus dem früheren Verbot ist eine Meldepflicht geworden:
„Weil es sich bei einer E-Ladeeinrichtung um einen großen Stromverbraucher handelt, der über längere Zeit am Stromnetz verbleibt, muss sie zwingend beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Denn sowohl das Netz als auch der Hausanschluss müssen leistungsgerecht auf die Stromlast ausgelegt werden. Das gilt nicht nur für Ladeeinrichtungen, sondern für alle großen Stromverbraucher. Gesetzlich ist es durch § 19 NAV verankert.
Die Anmeldepflicht besteht ab einer Bemessungsleistung von 3,6 kVA. Beträgt die Summe der Bemessungsleistungen von Ladeeinrichtungen je Kundenanlage mehr als 12 kVA muss der Netzbetreiber der Installation sogar zustimmen.“
Das verstehe ich so, dass ich bis zu der angegeben „Bemessungsleistung“ (die ich mangels Daten für meinen Ladeziegel nicht in kW umrechnen kann) tatsächlich legal und ohne den Versorger zu informieren unser Auto aufladen darf. Und vielleicht sogar muß, denn in den AGB unseres derzeitigen Stromtarifs steht: „Kund:innen beauftragen die swt mit der Lieferung ihres gesamten Bedarfs an elektrischer Energie gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages an die genannte Abnahmestelle. Kund:innen verpflichten sich mit diesem Auftrag zur Abnahme ihres gesamten Bedarfs an elektrischer Energie und zur Zahlung des Entgelts gemäß dem beigefügten Preisblatt.“ Ob das wirklich im Sinne des Erfinders ist sei dahingestellt, denn streng genommen verbietet es mir dieser Stomvertrag, das Auto an einer öffentlichen Ladestation aufzuladen... Oder ein Balkonkraftwerk zu betreiben, weil ich damit einen Teil unseres Bedarfs nicht vom Versorger abnheme. Da muss der Justitiar noch nachbessern!
Viele Grüße
Maximilian
(*) Das sind bei uns die Stadtwerke Tübingen, von denen ich insgesamt sehr überzeugt bin. In Zeiten als andere Gemeinden ihre Überschüsse in Kryptowährungen und windigen Geldanlagen verbrannt haben (Spitzenreiter ist meines Wissens die Stadt Pforzheim, die 58 Millionen Euro vernichtet hat) haben sich unsere Stadtwerke am Bau von Windparks und großen Solaranlagen beteiligt und haben dadurch inzwischen einen überdurchschnittlichen hohen Anteil an erneuerbaren Quellen im Stommix. Die Zielsetzung, unsere Stadt bis 2030 klimaneutral zu machen, könnte tatsächlich Realität werden. Aber nur, wenn ein paar Bürgerinitiativen in der Umgebung ihren Widerstand gegen Windräder aufgeben und die Stadtverwaltung ein bisschen flexibler bei der Genehmigung von Freiflächenanlagen wird (z.B. in unserem Garten...).
@maximilianh Das ist tatsächlich schon länger so. Bis 11kw musste Bescheid sagen, dadrüber bedarf es einer Genehmigung.
Du musst deine Wallbox bis 11 kW anmelden beim Versorger und ab 12 kW musst du die anmelden und dein Versorger die Wallbox auch noch genehmigen.