Insel-PV mit "Netz-Brücke"?

@stromsparer99 Noch stehen die nur angelehnt. Die werden noch etwas besser befestigt. Zusammen mit der offensichtlich mobilen Bluetti sehe ich da wenig Grauzone. Es ist keine ortsfeste Anlage und muss daher nicht angemeldet werden.

Die Inselanlagen Definition im Marktstammdatenregister finde ich bescheuert, ist nur leider noch so wie sie ist.

Was wir wirklich brauchen sind faire Preise, dazu gehört, dass in Peakzeiten (also z.B. am 11.12.2023 um 18:00) sehr hohe Preise möglich sein müssen. Beliebig hoch wird das nicht, bei mehr als einem Euro für mehr als ein paar Stunden stellt man sich dann halt einen Benzinmotor hin so wie voltmeter bei seiner Insel.

Dazu gehört aber auch, dass der Nachbar nicht 40 Cent zahlt, während man selber 8 Cent bekommt. Die 10 Meter Leitung zum Nachbarn sind schon vor Jahrzehnten größtenteils über die Erschließungskosten bezahlt, die paar Reparaturen für die 10 Meter Leitung kann man bequem mit einem minimalem Betrag in der Grundgebühr unterbringen und wenn es um Back-up etc. geht, dann soll das halt abgerechnet werden durch höhere Preise in Peakzeiten, nicht indem man die Halbinsel unnötig drangsaliert.

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@stromsparer99 [quote data-userid="561" data-postid="136448"]
Sorry aber in deiner Beschreibung hast du aber sehr viel Phantasie.

Wenn du lesen und verstehen kannst, dann steht hier alles drin.

[/quote]
Nach der Beschreibung wäre so eine Anlage aber doch definitiv nicht registrierungspflichtig, da sie galvanisch getrennt ist und sich auch nicht ohne erheblichen Aufwand mit dem öffentlichen Netz koppeln ließe. Ein Insel-WR ist ja schlicht nicht auf eine Netz-Synchronisation ausgelegt und ein notwendiger Austausch des WR dürfte doch unter "erheblichen Aufwand" fallen.

Die bloße Möglichkeit, einen Schuko-Stecker anzubringen und ihn ohne Sinn in eine Steckdose zu stecken, macht doch keinen Sinn, da das theoretisch mit fast jedem Gegenstand möglich wäre.

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Wurde schon oft und viel diskutiert im Internet, besonders im photovoltaikforum. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine galvanische Trennung nicht hinreichend. Es darf keinerlei Verbindung geben im Sinne von, dass keinerlei Energie vom öffentlichen Netz in die Insel fließen kann oder umgedreht. Und zwar mittelbar oder unmittelbar. Mittelbar meint, dass es mit einfachen Handlungen möglich wird, z.B. das Einstecken eines Steckers.

[quote data-userid="8074" data-postid="136501"]Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine galvanische Trennung nicht hinreichend.[/quote]Die Sache ist eigentlich ganz simpel: Versuch einfach, durch logisches Denken zu ermitteln, was der Gesetzgeber gemeint haben könnte, als er die Registrierpflicht bzw. -befreiung definiert hatte. Hinter dem Gesetz steht ja keine schikanierende Willkür, sondern Logik. Das, was der Gesetzgeber nicht will, ist, daß Du einspeist und er nichts davon weiß. Ob und wieviel Du verbrauchst, hat ihn noch nie interessiert. Also isses das Einspeisen und nur dieses.

Inselanlagen können nicht einspeisen, das ist deren Wesen. Wenn Du also eine Mimik (Elektronik) hast, die das Einspeisen zuverlässig zu jedem Zeitpunkt verhindert, hast Du entweder automatisch eine Inselanlage (nicht einspeisepflichtig) oder einen reinen Verbraucher (sowieso nicht registrierpflichtig). Der Dreh- und Angelpunkt ist nur die Einspeisung, denn erst dann wirst Du "Marktteilnehmer". Ohne Einspeisung ist das Ding elektrisch gesehen nichts anderes als ein Notfall-Solarradio.

Aber ich find's echt doof, daß die Formulierung dermaßen unglücklich gewählt wurde. Aber vielleicht hat der Staat ja an der vielbeschworenen Energiewende ja auch gar kein so großes Interesse, aber wer weiß das schon...

Daniel

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Hier mal ein Link, wo es anders gesehen wird:

Zitat: "Umgekehrt kann auch kein Strom aus dem Stromnetz aufgenommen werden, falls mehr Strom benötigt wird, als die Photovoltaik-Anlage erzeugt."

Leute, die sich eine Insel aufbauen, um möglichst autark zu sein, wollen typischerweise Strom aus dem öffentlichen Netz ziehen, falls mal zu wenig Solarstrom vorhanden ist, um ihre Akkus der Insel zu laden. Und genau da kommt regelmäßig diese Diskussion auf, die fast immer damit endet, dass man das nicht darf.

Und ja, nach gesundem Menschenverstand ist das wenig nachvollziehbar. Aber du weißt ja, dass unsere Gesetze nicht immer mit dem gesunden Menschenverstand konform gehen.

[quote data-userid="8074" data-postid="136514"]PV-Inselanlagen: E-Technik & Anwendungen
Zitat: "Umgekehrt kann auch kein Strom aus dem Stromnetz aufgenommen werden, falls mehr Strom benötigt wird, als die Photovoltaik-Anlage erzeugt."[/quote]Ich bin sicher, daß es auch Leute, gibt, die das anders sehen. Vermutlich würdest Du bei einer Anfrage bei der BNetzA verschiedene Antworten erhalten, je nachdem, welcher Sachbearbeiter Deine E-Mail gerade beantwortet. Das zweifelt niemand an. Der nächste interessante Punkt, um noch eines oben drauf zu geben, wäre die DGSVO: Du darfst nämlich auch als Behörde Daten nur insoweit speichern, wie es zur Erfüllung Deiner Arbeit notwendig ist ("Datensparsamkeit"). Wenn also die BNetzA von Dir Daten speichert, die im Prinzip für ein funktionierendes, öffentliches Netz nicht nötig wären, wäre die Speicherung dieser Daten nicht statthaft. Bestünde diese Behörde aber darauf, müßte sie im Extremfall von Gericht auch begründen können, warum sie Deine PV-Daten haben will, die Leistungsaufnahme Deines E-Herdes in der Küche aber nicht. Diese Begründung könnte ihr möglicherweise äußerst schwerfallen.

Nochmal: Was man in den PDF-Datei der BNetzA lesen kann, das weiß ich sehr wohl. Aber ich glaube nicht, daß es deswegen ernsthaft zu einem Streit kommen könnte, denn dieser Schuß könnte im Sinne der ach so viel beschworenen Energiewende ganz gehörig nach hinten losgehen.

Daniel

PS: Die verbieten bei der BNetzA ja nicht mal diese unsäglichen Powerline-Modems, dabei verursacht diese PLC-Pest HF-Störungen en masse.

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Wenn dieser Thread eines herausgearbeitet hat, dann ist es der völlig überzogene , widersprüchliche Lobbyismus geprägte Vorschriften Dschungel zur Verhinderung von PV.

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Man kann das mit einer richtigen Insel vergleichen, also so ne rictige im Meer, mit Palmen und so.....

Sobald da eine Brücke hin führt ist es nur noch eine Halbinsel, d.h. sobald dein Anwesen ein Stromanschluss vom Netzbetreiber hat, hast du keine Insel und bist somit Anmeldeplichtig. Nimmst du jetzt noch ein Wechselrichter der Netz und PV mischen/ergenzen soll, dann sowiso.

Kannst deine Gartenhütte mit PV belegen, das Aquarium in die Gartenhütte stellen und nur die Gartenhütte mit PV versorgen, dann ist es eine Insel.

Aber wer will das alles überprüfen..........

momentmal wenn ich meinen akkuschrauber vom netz lade muss ich den ja auch nicht anmelden

was ist an einem inselanlagen akku anders wenn dieser durch ein einfaches ladegerät geladen wird? die betonung liegt auf ladegerät und nicht einspeisegerät.

meiner meinung nach ist das absolut legal, da zu keinem zeitpunkt eine ac verbindung mit dem netz besteht.

da kann auch kein anwalt oder richter mit gutachter einem irgend nen strick draus drehen.

falsch

ich habe einen stromanschluss vom netzbetreiber welcher im hak endet und ab da kommt kein kabel mehr raus.

der hak ist verplombt wer von euch kann mir jetzt beweisen dass es keine inselanlage ist?

wer weiters zu meldepflicht erfahren möchte möge in meine signatur sehen, da steht alles drin.

wischi waschi von der bna interressiert hier niemanden.

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