Hallo,
ich weiß das dieses Thema schon mal diskutiert wurde und möchte auch gar nicht über Sinn und Unsinn diskutieren.
Ich möchte einfach nur wissen, ob es hier jemanden gibt der eine Insel Anlage beim Marktstammdatenregister und Netzbetreiber erfolgreich angemeldet hat und wenn ja, wie er/sie das gemacht hat.
Ich habe für meine Wohnhaus eine 6 KWp Anlage und 10 KW Speicher installiert. Das gesamte Haus wird darüber versorgt. An gem Agregats-Eingang des WR liegt das EVU-Netz an um in der dunklen Zeit, die fehlende Leistung mit Netzstrom aufzufüllen. Der WR kann bauartbedingt nicht einspeisen.
Die Anlage ist aber mittelbar, wenn nicht sogar unmittelbar ans Netz angeschlossen und auch ortsunveränderlich und unterliegt aus meinem Verständnis der Anmeldepflicht.
Beim Marktstammdatenregister gibt es allerdings kein passenden Eintrag im Pulldown-Menü, bei der Auswahl der Anlage.
Daher die Frage in Runde: Hat jemand schon mal eine Insel-Anlage ähnlicher Art erfolgreich angemeldet und kann mir sagen wie ?
LG
Björn
So wie du das beschreibst ist das keine Insel sondern einen Nulleinspeiseanlage. Die kannst du (musst du) ja ganz normal anmelden.
Inselanlagen sind nicht anmeldepflichtig, daher glaub ich nicht das Irgendwer schonmal eine richtige Insel angemeldet hat. Also eine Anlage die keinerlei Verbindung zum Netz hat.
wenn das ein china wr ohne entsprechendes zertifikat ist kannst du das gleich vergessen
Wenn Du bauartbedingt garnicht einspeisen kannst ist eine Anmeldung derzeit aus organisatoren Gründen nicht möglich, da nur Teil- und Volleinspeisung ausgewählt werden kann. Andreas hat dazu auch ein lustiges Video gemacht,
Vielen Dank für eure Antworten. Dann warte ich mal ab, ob jemand auf mich zukommt
Du hast da doch ein gutes Verständnis mit der Anmeldepflicht. Das sehe ich auch so.
@bjoernschildesche Auch wenn du die Anlage nicht im Markstammdatenregister melden kannst würde ich die doch bei deinem Netzbetreiber melden. Der Wechselrichter muss den Anschlussbedingungen genügen. Also eine VDE AR-N 4105 Bescheinigung haben.
Deine Anlage muss dem NA Schutz genügen und das musst du nachweisen. Wenn denn Wechselrichter das Zertifikat nicht hat musst du eine NA Schutzeinrichtung in deiner Anlage verbauen die eine VDE AR-N 4105 Bescheinigung hat.
Am Ende geht es da um Menschenleben. Wenn dein Netzbetreibe das Netz frei schaltet und aus irgend einem Grund sorgst du noch für Stromfluss im Netz ist das kein Spass mehr.
Nur meine Meinung dazu ...
Er (TO) schreibt doch gerade, der Wechselrichter kann bauartbedingt nicht einspeisen.
Damit geht das den Netzbetreiber einfach mal garnichts an, da es netzseitig ein normaler Verbraucher ist.
Da braucht auch keinen NA-Schutz oder irgendwelche Zertifikate.
Stecker in die Stechdose, fertig.
Ihr solltet einfach mal unterscheiden zwischen Nulleinspeisung und Nichteinspeisung
Nulleinspeisung wird per (Software-) Regelung erreicht (einphasig / Allphasig saldierend, je nach Meßmethode), da diese Regelung relativ träge (eher im deutlichen Sekunden Bereich als Milli oder Nanosekunden) ist, wird hier immer etwas eingespeist, bei 3 phasig saldierend sowieso.
Nichteinspeisung / OFF-Grid : kann nicht einspeisen und arbeitet auch nicht Netzgeführt / Netzparallel, kann jedoch eine beliebige AC Stromquelle zusätzlich neben Batterie und Solar zur Versorgung der Last nutzen >>> Benzin/Dieselgenerator bzw. Notstromaggregat oder halt das öffentliche Netz
Diese Anlagen bzw. Wechselrichter sind nach derzeitigem Stand schlichtweg nicht anmeldefähig, da die entsprechende Auswahlmöglichkeit fehlt. Der "Casus Knaxus" ist hier aber, daß es laut Verordnung/Richlinie gefordert ist. Da wiehert der Amtsschimmel und wir logisch denkende Menschen haben das große Fragezeichen im Gesicht >> WARUM???
(Es gibt dann noch Wechselrichter, die tatsächlich beides können >> Off-Grid, On-Grid oder Off-Grid/On-Grid kombiniert. Da diese Wechselrichter theoretisch einspeisen können, würde ich hier tatsächlich von einer Meldepflicht ausgehen, da eine "Fehlkonfiguration" und damit Einspeisung möglich ist.)
P.S.: Die DSGVO wäre an dieser Stelle tatsächlich ein Riesen Stolperstein und ein verdammt scharfes Schwert bei einer juristischen Auseinandersetzung!
Ich wünschte, dass Nichteinspeiseanlagen bis zur Bagatellgrenze 600/800Watt in das Hausnetz einspeisen dürften, analog zu Balkonkraftwerken mit deren vereinfachten Anmeldung.
Final bauartbedingt limitiert, optional auch verbrauchsabhängig geregelt.
Woher ein zertifizierter Mikro-Wechselrichter seinen Gleichstrom bezieht ist (gewollte) Haarspalterei.
Das wäre für die aktuell beworbenen Balkonkraftwerke mit Batterie ohnehin nötig?
Ob man das herumtragen kann oder nicht ist ebenfalls (gewollte) Haarspalterei.
Man kann dann noch einen draufsetzen und dieses „mittelbar“ anführen.
Sachdienlich wäre:
Nichteinspeiseanlagen mit bis 600/800Watt Hauseinspeisung sind Inselanlagen bzw. „Balkonkraftwerke“.
SolarHeini
@solarheini Schon die Definition " Nichteinspeisung" deutet darauf hin, dass man nichts einspeist, wieso sollen dann 600Watt frei sein? Manchmal fehlt uns die Tugend des Akzeptierens.
Manchmal fehlt aber auch das Augenmaß für die Realität, das Naheliegende und das Rentable.
Oder man verfolgt ganz eigene Interessen.
So selbstverständlich wie ich eine Batterie mit dem Strom eines Balkonkraftwerks laden kann,
so selbstverständlich sollte ein offizielles Balkonkraftwerk (dessen Wechselrichter) aus einer Batterie versorgt werden dürfen.
#Bagatellgrenze, Netzrelevanz, vereinfachte Anmeldung, attestierte Unbedenklichkeit, weil keine Einspeisevergütung, Investition in Strom statt Schränke.
SolarHeini
macht doch einfach pv gorilla
so wie dieser kriminelle hier
https://www.oeko-energie.de/shop1/images/Guerilla%20Solar%20breit(1).jpg
Die suchen nicht die Person, vermummen zwecklos.
Ab dem 1.1.24 zählen sie schwarze Rechtecke "von oben".
Adresse ist dann ja gegeben.
SolarHeini