Hohe Strafen bei Nichtanmeldung im MastR. Was passiert, wenn ich eine nichteinspeisefähige Halb-Insel anmelden will

@ulli: zu deiner Aussage

„Das ist ein riesengroßer Skandal unserer Regierung, mit der gesetzl. verpflichtenden Einführung dieser Zähler zum Stichtag, und mit hoher Folgekostenübername durch die Eigentümer. Das kommt einer Enteignung gleich. Man hätte das mit einer Ausnahmeregelung auch anders gestalten können.

Was soll das Muttchen mit einer modernen Messeinrichtung anfangen, und was hat der Messstellenbetreiber davon? Das hätte so nie passieren dürfen. Diese unfähige Grüne Regierung hat sich Gott sei Dank ja nun sehr nachhaltig selbst abgeschossen mit ihrem Regierungssch..ß. Mein Gott, und sowas hab ich gewählt.“.

Die Ampel-Regierung hat viele Gesetze zur Energiewende von der Groko „geerbt“ und musste sie aktualisieren: z.B. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW),Erneuerbare Energie Gesetz (EEG).

In 2016 bei der Erörterung des GDEW im Bundestag gab es einen bemerkenswerten Entschliessungsantrag der Grünen, wo z.B. gefordert wurde, dass dem Einbau von Smart-Metern widersprochen werden darf. Vorbildlich ausgearbeitet mit ausführlicher Begründung der einzelnen Punkte. Mangels Mehrheit wurde dies von der Groko nicht angenommern. Auch der Bundesrat wollte ein Widerspruchsrecht.

1808924.pdf (177 KB)

In 2023 gab es das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW), wo die Grünen als Teil der Ampel ihre Forderungen von 2016 nochmal hätten einbringen können. Leider ist das nicht geschehen.

MsbG 2023.pdf (251 KB)

Messstellenbetriebsgesetz-MsbG 2016.pdf (177 KB)