Hohe Auflagen Balkonkraftwerk WEG

Moin,
in unserer Wohnanlage wurde ein Tagesordnungspunkt eingereicht der wohl eher Balkonkraftwerke verhindern soll als wirklich auf das Thema einzugehen. Auch als Erdgeschossbewohner ohne großen Nutzen (kaum Sonne im Garten) bin ich ziemlich empört. Kann jemand sagen ob das alles rechtens ist was hier verlangt wird? Besonders das ewige rumreiten auf Fachbetrieben. Es wird sich eh keiner finden der das macht ohne die überteuerte Lösungen zu verkaufen. Ich vermute auch das bei einer "Pflichtverletzung" durch einen Eigentümer oder Mieter, die Gerichte einem eins Husten werden. Ist nicht umsonst ein priviligierte Maßnahme.
Wie kann ich der Hausverwaltung vor ihrem eigenen Vorschlag "Angst machen". Da ich kein Mieter bin bin ich auch in keinem Mieterverein Mitglied. Was für eine Art von Anwalt sollte man hier konsultieren?

Installation:

Statisch:

-Ausgeschlossen ist die Montage an der Gebäudeaussenfassade, an Fensterflächen und an

französischen Balkonen, sowie das Aufstellen auf einer Rasenfläche

– es ist sicherzustellen, dass die gewählten Balkon-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) und die

Montagelösung den geltenden EU-Normen entsprechen.

Die Balkon PV Anlage ist so auszuwählen, dass diese das Fassadenbild möglichst wenig

beeinflusst. Dies betrifft insbesondere die Abmessungen der Module, welche sich an den Maßen

der Balkonbrüstungen orientieren müssen und in Längsausrichtung montiert werden müssen.

Die Module sind zwingend in schwarz zu halten, sowie die Verwendung von reflexionsarmen

Modulen. Es soll eine standardisierte Modulgröße verwendet werden.

Deshalb ist vor Beginn der Installation ein Datenblatt oder eine Produktbeschreibung des

Balkonkraftwerkes inkl. Befestigungsart zur Genehmigung der Verwaltung vorzulegen.

Für die Installation am Balkon sind entsprechende Klemm/Schraubverbindungen zu

verwenden. Es ist auch möglich, Schraubverbindungen einzusetzen, welche die Löcherbilder an

den Balkonen nicht verändern.

Für die Installation auf den Dachterrassen ist sicherzustellen, dass die Panels sturmfest

installiert werden und die Dachkonstruktion nicht beschädigt wird.

Der Hausverwaltung muss als Nachweis eine Photodokumentation der Befestigungen in

digitaler Form vorgelegt werden. Die Befestigung soll durch einen Fachbetrieb vorgenommen

werden und per Rechnung dokumentiert werden.

Elektrisch:

Steckdose:

Der Anschluss an das Leitungsnetz erfolgt über die vorhandene Außensteckdose. Diese sollte

vor Inbetriebnahme auf Funktion kontrolliert werden.

Ist diese Steckdose nicht vorhanden, ist nachfolgendes Vorgehen erlaubt: Zum Anschluss an die

Stromleitung wird dem Eigentümer gestattet, wie aus den vorzulegenden Planungsunterlagen

ersichtlich, eine Leitung durch die Außenwand zu führen. Dämmung und Abdichtungsebenen

dürften hierbei nicht beschädigt/geöffnet werden bzw. sind fachgerecht so zu verschließen, dass

Schäden ausgeschlossen sind. Bauteilöffnungen sind fachgerecht zu verschließen. Die

fachgerechte Installation ist dem Verwalter per Rechnung einer Elektrofachfirma und

Fotodokumentation nachzuweisen.

Prüfung der Elektrik in der jeweiligen Wohneinheit:

Spannung/Rückspannung: Ein Elektrofachbetrieb muss überprüfen, ob die elektrische

Sicherungsanlage der Wohneinheit ausreichend dimensioniert ist. Die Prüfung und ggf. der

Umbau des Sicherungskastens muss per Rechnung belegt werden.

Stecker: Das Balkonkraftwerk darf nur mit Steckern nach EU-Prüfsiegel betrieben werden.

Inverter: Der Inverter darf nicht mehr als 800 Watt in das Hausnetz einspeisen.

Speicher: Fall ein Speicher angeschlossen wird, so darf nur ein TÜV-zertifizierter Akkumulator

verwendet werden. Andernfalls geht die gesamte Haftung auf den Betreiber/Eigentümer über.

Zusätzlich ist vom Betrieb von Li/Ionen Speicher abzusehen. Es sind zwingend Li/Eisenphosphat

Speicher aus brandschutztechnischen Gründen zu verwenden.

Zusätzliche Nachweise: Die Balkon PV Anlage muss bei der Bundesnetzagentur und beim

Bayernwerk als Netzbetreiber schriftlich gemeldet werden. Die Nachweise müssen in Kopie der

Hausverwaltung übersendet werden.

Versicherungen:

Jegliche Schäden und Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum, die durch die Installation

oder durch den Betrieb eines Balkonkraftwerks entstehen, trägt der Wohnungseigentümer.

Vermietende Eigentümer werden angehalten, diese Regelung in zukünftige Mietverträge

aufzunehmen. Unabhängig hiervon haftet aber immer der Eigentümer gegenüber der

Eigentümergemeinschaft.

Deshalb verpflichtet sich der Eigentümer der Wohneinheit folgende Versicherung für das

Balkonkraftwerk abzuschließen und gegenüber der Hausverwaltung zu dokumentieren:

- Hausratversicherung, mit Passus für Balkonkraftwerk

- Privathaftpflichtversicherung mit Passus für Balkonkraftwerk

- Oder mit einer sog. Photovoltaikversicherung

Sollte der Anbau des Steckersolargerätes zu einer Prämienerhöhung der Versicherung der

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen, trägt er die Differenz, um den sich die Prämie

erhöht hat zur ursprünglichen Prämienhöhe.

Allgemeines:

Der jeweilige Eigentümer trägt sämtliche mit der Installation und dem zukünftigen Betrieb der

Anlage verbundenen Kosten.

Der Bearbeitungsaufwand der Verwaltung beträgt 49,00 € netto zzgl. MWSt und wird dem

jeweiligen Eigentümer/Mieter direkt in Rechnung gestellt.

Bring doch noch einen Punkt ein:

Die Fotodokumentation dient zur Prüfung durch die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung haftet bei Verletzung der Vorschriften für Folgeschäden.

Schau mal wie die sich dann winden werden :grin:

Und dann kannst du noch einen Vorschlag machen in dem du das ganze zusammen streichst

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Nachfolgend die aktuelle Lage:

Mit der Gesetzesänderung im Herbst 2024 sind Balkonkraftwerke zu den privilegierten baulichen Veränderungen hinzugefügt worden, was bedeutet, dass die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zwar noch erforderlich ist, diese aber nicht ohne nachvollziehbare Gründe verweigert werden darf. Gründe sind z.B. Denkmalschutz oder Verschattung von Nachbarwohnungen.

Die ganzen anderen Forderungen sind auch nicht begründbar, so ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nun nicht mehr erfoderlich. Sondern nur noch das vereinfachte Verfahren im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Überhaupt kommt es mir so vor als ob die ganzen Änderungen im “Solarpaket 1” der Bundesregierung (bereits 2024) hier verschlafen wurden.

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Nach meiner Kenntnis kann nicht verlangt werden von einer “Fachfirma”. Verlangt werden kann eine “fachgerechte” Ausführung und der Nachweis darüber.

Hallo,
49 € + USt., wofür? Die Belege lochen, heften und ablegen kostet ein müdes Lächeln.
Hausratsversicherung, wozu? Die deckt nicht Fälle von Fremdshäden ab, sondern würde nur das BKW ersetzten, bzw. Kosten dafür erstatten.
Es gäbe viel daran zu kritisieren. Was hast du vor? Wilst du eine neue Regelung in die Eigentümerversammlung einbringen?

Ich will die Eigentümversammlung davon überzeugen das es Bullshit ist und das ein Rechtsstreit gegen einen “Pflichtverletzer” zu unseren Ungusten ausgehen wird.

Das wird dir nur gelingen wenn von deiner Seite ein Textvorschlag vorgelegt wird der sowohl eine einfache Umsetzung als auch einen sicheren Betrieb berücksichtigt.

@Jakob1
der Beschluss ist jetzt erstmal in der Welt. Ganz ohne eine Regelung wird es nicht gehen. Daher bringe eine Vorlage zur Änderung des Beschlusses ein. Dazu nimmst du den vorhandenen Beschlusstext und streichst die Regeln, die überflüssig sind. Und dann muss dieser Antrag mit der Einladung versendet werden (§ 23 WEG). Die Begründung gehört auch dazu und dort wirst du die Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Du kannst gewiss mit denen, die dort wohnen (und nicht vermieten), das persönliche Gespräch suchen, um zu schauen, was dem Miteigentümer wichtig erscheint. Eine Vorgabe für die Farbe finde ich nachvollziehbar. Modulrahmen in schwarzer Farbe “tut nicht weh”.

§ 20 Abs. 2 WEG lautet:

”(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

  1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,

  2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,

  3. dem Einbruchsschutz,

  4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität und

  5. der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte
    dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.
    (Zitat Ende)

    Viel Erfolg

Bis auf 2 Punkte sind das doch alles legitime Forderungen. Auch wenn es nach viel aussieht, da steht nichts Unverschämtes drin.

Lediglich die Elektroprüfung durch die Fachfirma und das Bearbeitungsentgelt halte ich für Punkte, gegen die man angehen könnte.

Hallo Jacob,

erstmal in Ruhe abwägen und nicht immer gleich zu einem Anwalt. Ich bin selbst Vermieter, dazu noch Eigentümer in einer WEG und - wer könnte es ahnen - bin absolut FÜR Balkonkraftwerke etc.
Aber man sollte auch die jeweils andere Seite verstehen und miteinander reden können.

Dass man ein BKW nutzen kann / darf und auch nicht alle Forderungen - zumindest in dem Ausmaß - okay sind, ist unstrittig.

Nur ein paar Beispiele:

Man erwartet eine normgerechte Montage einer normgerechten Anlage. Völlig legitim und verständlich, denn eine WEG ist eben ein Zusammenschluss und nicht das Einfamilienhaus im eigenen Besitz. Daher ja auch Gemeinschaftsbeschlüsse…
Hier spielen aber auch Versicherungen etc. mit rein, die auch die Außenhaut des Gebäudes betreffen, die eben nicht Teil der einzelnen Wohnungen ist.
Und man möchte dass es das Bild der Fassade möglichst homogen lässt und die Fassade nicht durch wilde Bohrungen beschädigt wird. Auch absolut verständliche Forderungen…
Man erlaubt die Steckdose oder lässt sogar eine neue Steckdose zu. Die einzige Forderung ist, dass man diese dann fachgerecht montieren und den Wanddurchbruch verschließen lässt. Völlig legitim und rechtens.
800W zulässig und ein geprüfter Akku - völlig legitim und rechtens, man bezieht sich nur auf die Gesetzeslage.

Dass die Befestigung durch eine Fachfirma zu erfolgen hat, ist nicht zwingend, kann aber durch Auflagen der Gebäudeversicherung wieder ein Thema werden.
Die Meldung (nur) beim MaStR ist vorgeschrieben, daher denke ich dass man darauf auch bestehen kann, weiß es aber nicht.
Schäden und Folgeschäden - das ist einzig der Haftungsausschluss und okay - eine Hausrat hat damit nichts zu tun, eine Privathaftpflicht ist durchaus verbindlich :wink:
Genau wie der Hinweis auf eine Differenz bei “etwaiger” Erhöhung der Gebäudeversicherung.

Bei den 49€ kommt es darauf an, was im Vertrag mit dem Verwalter dazu festgelegt ist. Allgemein lohnt sich auch ein Blick in die Teilungserklärung.

Und zum Abschluss: Ich bin sehr dafür, wenn meine Mieter ein BKW nutzen wollen. Würde sogar bei Fragen helfen - aber auch ich würde wollen, dass mein Haus / meine Fassade weder beschädigt noch verschandelt werden. Daher besser ein Miteinander statt immer gleich mit Steinen werfen (von beiden Seiten).

Sonnige Grüße vom Nachtwind

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Hi,
den Anwalt wollte ich erstmal nur befragen ob denn alles was da drinn steht auch rechtens ist.
Bin selber Eigentümer und habe keine Lust das dann plötzlich irgendwelche Klagen von der WEG gegen einzelne Leute kommen weil irgendwelche “illegalen” Auflagen nicht erfüllt wurden und ich dann dumme Gerichtskosten mit zahlen soll.

Der gesamte Tagesordnungspunkt schaut für mich so aus als ob man BKW möglichst verhindern möchte. Notfalls mit ungültigen Auflagen.
Schaut man durch Reddit wird den Leuten geraten einfach das Zeug hin zu bauen und nichts zu sagen und es darauf ankommen lassen.

Jetzt hast du die Gelegenheit die Situation durch eigene Anträge so zu gestalten das es nicht nötig wird “es drauf ankommen zu lassen”. Diese Gelegenheit gilt es zu nutzen. Schreib doch mal den Text um, berücksichtige Nachtwinds Punkte und poste ihn hier mit bitte um Feedback

Ratschläge ala Reddit sind doof. Kann gut gehen oder in Nachbarschaftkrieg ausarten. Hätte ich keinen Bock drauf und wäre maximal ein Plan b

Hallo,
einen Vordruck für einen Antrag auf Genehmigung eines BKW gibt es hier, mit guter Begründung:

https://heidel-solar.de/wp-content/uploads/2025/09/20250908_Vorlage-WEG-Beschluss-BalkonSolar.docx

Hier gibt es noch mehr Info´s:

Wir müssen das Rad ja nicht ein 3tes Mal erfinden.

L.G.

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Danke dir

Darf die WEG überhaupt etwas zum Speicher sagen wenn der im inneren der Wohnung ist? Wenn das ein Speicher mit normalem Netzstecker ist dürfte doch auch der als Haushaltsgerät zählen oder?