Moin,
in unserer Wohnanlage wurde ein Tagesordnungspunkt eingereicht der wohl eher Balkonkraftwerke verhindern soll als wirklich auf das Thema einzugehen. Auch als Erdgeschossbewohner ohne großen Nutzen (kaum Sonne im Garten) bin ich ziemlich empört. Kann jemand sagen ob das alles rechtens ist was hier verlangt wird? Besonders das ewige rumreiten auf Fachbetrieben. Es wird sich eh keiner finden der das macht ohne die überteuerte Lösungen zu verkaufen. Ich vermute auch das bei einer "Pflichtverletzung" durch einen Eigentümer oder Mieter, die Gerichte einem eins Husten werden. Ist nicht umsonst ein priviligierte Maßnahme.
Wie kann ich der Hausverwaltung vor ihrem eigenen Vorschlag "Angst machen". Da ich kein Mieter bin bin ich auch in keinem Mieterverein Mitglied. Was für eine Art von Anwalt sollte man hier konsultieren?
Installation:
Statisch:
-Ausgeschlossen ist die Montage an der Gebäudeaussenfassade, an Fensterflächen und an
französischen Balkonen, sowie das Aufstellen auf einer Rasenfläche
– es ist sicherzustellen, dass die gewählten Balkon-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) und die
Montagelösung den geltenden EU-Normen entsprechen.
Die Balkon PV Anlage ist so auszuwählen, dass diese das Fassadenbild möglichst wenig
beeinflusst. Dies betrifft insbesondere die Abmessungen der Module, welche sich an den Maßen
der Balkonbrüstungen orientieren müssen und in Längsausrichtung montiert werden müssen.
Die Module sind zwingend in schwarz zu halten, sowie die Verwendung von reflexionsarmen
Modulen. Es soll eine standardisierte Modulgröße verwendet werden.
Deshalb ist vor Beginn der Installation ein Datenblatt oder eine Produktbeschreibung des
Balkonkraftwerkes inkl. Befestigungsart zur Genehmigung der Verwaltung vorzulegen.
Für die Installation am Balkon sind entsprechende Klemm/Schraubverbindungen zu
verwenden. Es ist auch möglich, Schraubverbindungen einzusetzen, welche die Löcherbilder an
den Balkonen nicht verändern.
Für die Installation auf den Dachterrassen ist sicherzustellen, dass die Panels sturmfest
installiert werden und die Dachkonstruktion nicht beschädigt wird.
Der Hausverwaltung muss als Nachweis eine Photodokumentation der Befestigungen in
digitaler Form vorgelegt werden. Die Befestigung soll durch einen Fachbetrieb vorgenommen
werden und per Rechnung dokumentiert werden.
Elektrisch:
Steckdose:
Der Anschluss an das Leitungsnetz erfolgt über die vorhandene Außensteckdose. Diese sollte
vor Inbetriebnahme auf Funktion kontrolliert werden.
Ist diese Steckdose nicht vorhanden, ist nachfolgendes Vorgehen erlaubt: Zum Anschluss an die
Stromleitung wird dem Eigentümer gestattet, wie aus den vorzulegenden Planungsunterlagen
ersichtlich, eine Leitung durch die Außenwand zu führen. Dämmung und Abdichtungsebenen
dürften hierbei nicht beschädigt/geöffnet werden bzw. sind fachgerecht so zu verschließen, dass
Schäden ausgeschlossen sind. Bauteilöffnungen sind fachgerecht zu verschließen. Die
fachgerechte Installation ist dem Verwalter per Rechnung einer Elektrofachfirma und
Fotodokumentation nachzuweisen.
Prüfung der Elektrik in der jeweiligen Wohneinheit:
Spannung/Rückspannung: Ein Elektrofachbetrieb muss überprüfen, ob die elektrische
Sicherungsanlage der Wohneinheit ausreichend dimensioniert ist. Die Prüfung und ggf. der
Umbau des Sicherungskastens muss per Rechnung belegt werden.
Stecker: Das Balkonkraftwerk darf nur mit Steckern nach EU-Prüfsiegel betrieben werden.
Inverter: Der Inverter darf nicht mehr als 800 Watt in das Hausnetz einspeisen.
Speicher: Fall ein Speicher angeschlossen wird, so darf nur ein TÜV-zertifizierter Akkumulator
verwendet werden. Andernfalls geht die gesamte Haftung auf den Betreiber/Eigentümer über.
Zusätzlich ist vom Betrieb von Li/Ionen Speicher abzusehen. Es sind zwingend Li/Eisenphosphat
Speicher aus brandschutztechnischen Gründen zu verwenden.
Zusätzliche Nachweise: Die Balkon PV Anlage muss bei der Bundesnetzagentur und beim
Bayernwerk als Netzbetreiber schriftlich gemeldet werden. Die Nachweise müssen in Kopie der
Hausverwaltung übersendet werden.
Versicherungen:
Jegliche Schäden und Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum, die durch die Installation
oder durch den Betrieb eines Balkonkraftwerks entstehen, trägt der Wohnungseigentümer.
Vermietende Eigentümer werden angehalten, diese Regelung in zukünftige Mietverträge
aufzunehmen. Unabhängig hiervon haftet aber immer der Eigentümer gegenüber der
Eigentümergemeinschaft.
Deshalb verpflichtet sich der Eigentümer der Wohneinheit folgende Versicherung für das
Balkonkraftwerk abzuschließen und gegenüber der Hausverwaltung zu dokumentieren:
- Hausratversicherung, mit Passus für Balkonkraftwerk
- Privathaftpflichtversicherung mit Passus für Balkonkraftwerk
- Oder mit einer sog. Photovoltaikversicherung
Sollte der Anbau des Steckersolargerätes zu einer Prämienerhöhung der Versicherung der
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen, trägt er die Differenz, um den sich die Prämie
erhöht hat zur ursprünglichen Prämienhöhe.
Allgemeines:
Der jeweilige Eigentümer trägt sämtliche mit der Installation und dem zukünftigen Betrieb der
Anlage verbundenen Kosten.
Der Bearbeitungsaufwand der Verwaltung beträgt 49,00 € netto zzgl. MWSt und wird dem
jeweiligen Eigentümer/Mieter direkt in Rechnung gestellt.