endlich ist es möglich mit erneuerbarer Energie zu heizen wie wir alle wissen.
Jetzt stellt sich ein rein menschengemachtes Problem: Wie bekommen wir ein faire Heizkostenverteilung hin?
Ich kreiere mal ein Szenario aus dem täglichen Heizleben:
O.K. die Sonne scheint und die Wärmepumpe schaltet sich ein. Wunderbar das die PV Anlage gerade mehr Strom erzeugt als die Wärmepumpe braucht, da kann ein Teil noch zum Kochen in der ersten Etage und im Dachgeschoß verwenden!
Die Erdgeschoßheizung entnimmt gerade Fußbodenheizungswasser mit 40° Vorlauf aus dem Heizungspufferspeicher, im Dachgeschoß heizt gerade die Wintersonne durch das Fenster.
Als Quelle für die Wärme entnimmt die Wärmepumpe dem Erdwärmetauscher, der von der thermischen Solaranlage im Sommer refreshed wurde. usw.
....und jetzt sitze ich dann in der warmen Wohnung und versuche nach Heizkostenverordnung den Energieverbrauch auf qm und individuelles Verhalten umzulegen. Seit 10/2024 muß auch die Wärme einer Wärmepumpe in der Heizkostenabrechnung nach Verbrauch verteilt werden.
Es entsteht ein großer Aufwand an Sensoren, deren Daten und Auswertung. Hat jemand ein umgesetztes Beispiel ?
Denn: wie wird der Strom für die Solarumwälzpumpe erfasst? (Wirkungsgrad der Erneuerung muß gemessen werden mit Hilfe der Wärmemengenzähler im Solarvorlauf, der Wärmemengenzähler im Primärkreis, dem Stromzähler an der Solarpumpe.... usw.
technisch möglich aber Overkill ???
Wo liegt der richtige Weg einer fairen Abrechnung mit vertretbaren Aufwand? Allein die Meßfehler aller Sensoren addieren sich zu einer Unschärfe der Abrechnung die nur eine begrenzte Wahrheit möglich erscheinen läßt.
Trotzdem meine Frage an Euch: Kennt jemand Auswerteeinrichtungen die "alles" in ein einem Gebäude erfassen und das per Software zuordenen ?
Ja, ich dachte auch es ginge nur um die Abrechnung, aber die gute Idee hinter den Zeilen von Absatz 1 a ist wohl ein gewisses Bewußtsein dafür zu erzeugen das Energie irgendwo herkommt/herkommen muß und das es natürlich nett ist, wenn der Anteil erneuerbarer hoch ist (Weil dann die CO2 Steuer darauf nicht zu entrichten ist :-))
Das soll über den Umweg der Mieter den Vermietern Beine machen ihren Bestand energetisch in Wert zu setzen was ich für eine gute Idee halte.
Es ist nur technisch so schwierig glaube ich bisher das das bisher höchstens die Abrechnungsdienstleister beherrschen.
Bisher zahlen meine Mieter im Jahr ca. 560,- Euro pro 80qm Wohnung für Wärme und Warmwasser. Ich weiß noch nicht was die Abrechnungsuntenehmen fü ihren Service nehmen aber die Fixkosten im Haus kann man ja erfassen: Das wären je drei fernauslesbare Zähler für Kalt und Warmwasser und die Wärmemenge, macht 9 Stück, also ca 1000,- Euro mit ein bißchen Kabel und verlegen. Die Eichung der Zähler hält 6 Jahre also müssen diese 1000,-. Euro auf 6 Jahre verteilt werden = 166,- Euro für das Haus also ca. 55,- Euro plus für jeden Mieter. Das sind schon die ersten 10% Heizkostensteigerung! Wenn ich jetzt den Abrechnungsservice mit 100,- Euro pro Wohnung und Jahr veranschlage (alles sehr vorsichtig gerechnet) sind das die nächsten 20% pro Wohnung Heizkostensteigerung. Wer zahlts? Ich sag jetzt nicht das irgendwer mehr Wohngeld braucht.
Nun sind die Heizkosten ehr niedrig weil so peu a peu der Stand von ca. KFW55 ins Haus einzug gehalten hat aber die Kosten beziehen sich jetzt auch noch auf den techn. Stand Gasheizung. Wenn ich jetzt umrüste auf Wärmepumpe UND PV entsteht noch ein ganz anderer Aufwand nachzuweisen woher was kommt. Dann kostet das Ermitteln der Werte mindestens das doppelte und noch kein Euro für die Wärmepumpe dabei! Hm. Finde den Fehler.....
Eigentlich war mein Anliegen hier ob nicht schon jemand eine Lösung Analyselösung für alternative Wärmequellen umgesetzt hat - bei dem Aufwand schreibe ich, glaube ich erst nach Berlin ob meine Interpretation der Heizkostenverordnung überhaupt stimmt.
Neues von mir in ca. 8 Wochen
Sooo, hier der Verursachertext aus der "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizund Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung -
HeizkostenV)" mit dem Stand vom 16.10.23
(3) Wenn die Abrechnungen auf dem tatsächlichen Verbrauch oder auf den Ablesewerten von
Heizkostenverteilern beruhen, muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern für Abrechnungszeiträume, die ab dem
Dezember 2021 beginnen, zusammen mit den Abrechnungen folgende Informationen zugänglich machen:
Informationen über
a) den Anteil der eingesetzten Energieträger und bei Nutzern, die mit Fernwärme aus
Fernwärmesystemen versorgt werden, auch über die damit verbundenen jährlichen
Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes, bei
Fernwärmesystemen mit einer thermischen Gesamtleistung unter 20 Megawatt jedoch erst ab
dem 1. Januar 2022,
b) die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle,
c) die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur
Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung,
Ja, wäre interessant zu hören, wie das praktisch am sinnvollsten umgesetzt wird.
Wobei das doch nur ein jährlicher Wert sein muss, oder? Also muss man nur die Gesamtwärmemenge aus jedem Heizsystem im Jahr kennen und das dann ausweisen. Bei Wärmepumpe braucht es die JAZ, um zu wissen, wie viel Wärme man aus der Luft geholt hat. Solche Zähler haben die Wärmepumpen ja schon eingebaut, wenn auch nicht geeicht. Aber wird das überhaupt verlangt?
Nee, du sollst als Mieter monatlich über deinen Verbrauch informiert werden und zwar mit deinen aktuellen Werten, dem Vorjahresmonat wenn es einen von dir gibt und einem wetterbereinigten Vergleichsverbraucheiner vergleichbaren Wohnung. (Bitte nochmal unter §6a abgleichen ob meine Erinnerung stimmt.)
Wenn nur erneuerbare und fossile Energie eingegrenzt werden muss wird das ganze einfacher: was an Fremdstrom in die Heizung geht ist einfach zu messen (Kaskaden), die abgehende Energie ist über Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler zu erfassen und die Differenz von allem ist die ErneuerbarenSumme. Ich hab die Anfrage gestellt - ich melde mich mit der Antwort wie das zu verstehen gedacht ist.
Inzwischen denke ich das es reicht zwischen erneuerbaren und fossilen zu unterscheiden und nicht zwischen verschiedenen erneuerbaren Quellen....
Ist aber nicht eindeutig definiert -ergibt sich nur aus dem Sinnzusammenhang....
War ich übereifrig ?
Ja
Bitte mal jeder schätzen, wie viel prozent der privaten kleinvermieter eine Änderung ihrer nebenkostenabrechnung vorgenommen haben. Eigentlich müsste jeder mit vorhandener ölheizung die co2 kosten raus rechnen, oder ? Wie viele wohl davon wissen ?
Meine schätzung: 96 prozent der kleinvermieter rechnen ab wie immer.
Das Problem entsteht sobald du einen Mieter hast der Wohngeldbezieher ist. Das Amt will eine konforme Abrechnung weil die sonst keine Nebenkosten zahlen wollen.
Und dann hast du das Problem.
Das zweite Mal bekommst du das Problem wenn einer DR. Google gefragt hat wie das denn eigentlich sein müßte mit der Nebenkostenabrechnung bzw. dem Teil mit den Heizkosten.
Die Zählerkosten die du nicht umlegen kannst wenn du die Zähler selber kaufst, sehr wohl aber wenn die Zählerkosten von einem Abrechnungsdienstleister weitergereicht werden, machen das Leben für die Mieter noch teurer.
Und die CO2 Kosten des Gases konnte ich bis zum Mieterwechsel komplett weritergeben weil die Hausqualität das hergab aber nach einem Mieterwechsel fliegt mir mein ganzer Stolz um die Ohren denn eine MietPartei hat eine Veränderung des Hausverbrauchs von 15000Kw/h auf 24000Kw/h geschafft. Damit bin ich in einer Energieeffiziensklasse die meine Beteiligung an den CO2 Kosten zur Folge hat.....
Alles nicht befriedigend wenn auch gut gedacht.
Ein Dienstleister bedeutet ca. 110,- Euro mehr an Nebenkosten pro Jahr für die Mieter.
Der trend geht dahin, dass die kleinen privatvermieter die nebenkostenabrechnung selbst machen. Die grossen dienstleister sind teuer für das was sie an leistung bringen. Der kleine privat vermieter hat nur wenige mieteinheiten. Ich habe ein interesse daran, dass der mieter möglichst wenig nebenkosten zahlt. Dazu ist die miete selbst auch noch einiges günstiger, als ein aktueller mietvertrag ist. Der mieter ist mehr als zufrieden, wird auch nicht riskieren, die günstige nebenkostenabrechnung anzumängeln wegen paar euro co2 abgabe. Leben und leben lassen.
Das ist dann so, dann muss man die abrechnung regelkonform machen, hilft ja nix. Dann wird die miete um den co2 Abgabenbetrag erhöht. ( falls nicht eh schon der maximale betrag vorhanden ist, den das Amt bezahlt). Auf jeden fall wird ein vermieter in den seltesten fällen diese kosten übernehmen. Die kosten werden dann wo anders wieder rein geholt. Vielleicht wird ein schnee-schipp-dienst engagiert. Der räumt im fall des falls den schnee weg oder streut bei glatteis. Es gibt einiges an möglichkeiten, die kosten wieder rein zu holen. Das geht am besten, wenn man die ganze zeit die nebenkosten sehr sehr niedrig gehalten hat, auf die kosten geachtet hat.
Die nebenkostenabrechnung ist im zeitalter von excel kein hexenwerk. Copy and paste. Es sind schnell alle end-zählerstände vom letzten jahr kopiert. Man muss nur den aktuellen endstand eigeben, excel rechnet den jahresverbrauch dann ruck zuck. Man kann sich ein vorgefertigtes excel sheet machen, das kopieren und immer wieder verwenden. Die rechnungen im hintergrund bleiben gleich, es ändern sich nur die eingaben.
Also, ich bin jetzt weiter. Ich beuge mich der Gesetzgebung bzw. dem bescheuerten Finanzamt und beauftrage einen Dienstleister. Kostet die Mieter zusätzliches Geld, Danke Gesetzgeber, gut gemacht
Aber was erfreulicheres: die PV Anlage auf dem Dach soll endlich angeschlossen werden. Das Einzählermodell soll es werden da alle einverstanden sind ihre "Freiheit" den Stromanbieter frei auszusuchen, einzuschränken. Beim Stromanbieter haben wir einen Kompromiss zwischen Grün und Strompreis gefunden.
Jetzt meine Frage: Gibt es ein Opensource System das SmartMeter über SmartmeterGateways ausliest und in einer Tabelle auswertet oder gibt es das nur über z.B: Metergrid ?
Vom finanzamt her ist eine vermietete wohnung bzw. Immobilie recht einfach. Ich verstehe nicht, was dabei schwierig ist. Man hat die nebenkostenabrechnung. Die braucht man sowieso für den Mieter. Wenn das Amt dem Mieter die Kosten bezahlt, müssen miet-und nebenkosten im Bereich sein, was das Amt dem Mieter bezahlt. Das ist auch einfach.
Was macht der externe Dienstleister denn besser ? Dem muss man auch sehr viele Daten geben. So ein Dienstleister macht die Nebenkostenabrechnung, steuerlich ist das was anderes, was man beim Finanzamt angeben muss. Dafür müsste man nen weiteren externen Dienstleister (Steuerberater) beauftragen.
Eine PV Anlage in einem Mietshaus zu installieren halte ich für schwierig. Weil man nie alle Mieter unter einen Hut bekommen wird. Vielleich ein normales BKW auf den allgemeinstrom aufschalten. Da profitiert jede Mieteinheit gleich. Das hat aber alles nix mit Nebenkostenabrechnung (externer Dienstleister) oder die Angaben beim Finanzamt ( Steuerberater) zu tun.