Hausverwaltung schreibt flexible Module vor

Aha? Und die pauschale Aufforderung Sachen vom Vermieter zu "fordern" und ihm zu unterstellen unsichere Wohnungen zu vermieten und dann auch noch Gutachten und Beweise ohne jede Grundlage einzufordern ist das nicht?
Und das Ganze ohne auch nur im Ansatz die konkrete Situation zu kennen?
Im Übrigen sind meine Aussagen sehr oft nicht meine persöniche Meinung, sondern die eines advocatus diaboli (ich erlaube z.B. als Vermieter in entsprechender Situation sehr wohl Panels am Balkon, aber eben nicht pauschal.Aber ich bin der Ansicht, dass solche zum Teil extremistischen "Tipps" nicht unwidersprochen stehen bleiben sollten)

Du meinst nachdem die Module montiert sind? Wenn der Balkon statisch bedenklich ist, wäre das "Rauskommen" ja nicht der "schlimmste Fall", sondern eher ein Glück. Dann würde eben die Wohnfläche und damit ggf. die Miete entsprechend sinken.

Das ist der springende Punkt. Wer die Verantwortung am Ende wirklich Trägt ist gesetzlich zu klären. Bis dahin wird ein vernünftiger Vermieter NUR Einzelfallentscheidungen treffen.

Für deine Laienvermutung kann sich ein Geschädigter nichts kaufen. Es ist einfach "zu vermuten", wenn man selbst am Ende die Verantwortung nicht tragen muss.

Jede utopische Aufforderung unwidersprochen stehn zu lassen aber schon? Am Ende glaubt das noch jemand...

Ja, oben fehlt ein z.B. Füg ich gleich ein.
Wenn es so eine Entscheidung (oder besser Tatsache) wirklich gibt, sind die Diskussionen natürlich hinfällig.
Das Problem ist, dass "gültige Vorschriften" sich eben ändern und nicht nachgerüstet werden muß. Ein Geländer von 1850 hat sicherlich andere Statik als eins von 2015.

Eben. Du musst rechtssicher nachweisen, dass das für ALLE Balkone gilt Und das wird vermutlich nicht für 25 Kilo Panels gelingen

Das kann es nur werden, wenn man von der Haftungsseite her ran geht. Ansonsten wird es weiterhin nur über Einzelfallentscheidungen gehen.

Nein, vorher. Wenn der Vermieter jetzt geschrieben hat, dass das Geländer den statischen Anforderungen normaler Module >20 kg nicht entspricht, müsste man auf eigene Kosten dem Vermieter darstellen, dass dem nicht so ist. Also eigenen Statiker beauftragen.

Ist aber alles ziemlich akademisch. Wenn man in der Wohnung langfristig bleiben will, sollte man keinen Streit durch Anwalt oder überzogenen Forderungen anfangen.

Das positive ist doch, dass der Vermieter der Installation von flexiblen Modulen zustimmt. Also machen oder andere Wohnung suchen.

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Genau so sehe ich das auch. Als "pauschale Erlaubnis" halte auch ich die flexiblen (besser leichten) Module für eine gute Sache.

So in der Art "Bei Modulen die inkl reversibler Befestigung unter 6 Kilo wiegen, sehen wir keine Bedenken."
Zum optischen Aspekt dann etwas wie "Bitte reden sie mit ihren Mitmietern und organisieren wenn möglich eine Sammelbestellung optisch gleicher Module, damit die Gesamtoptik nicht leidet".

Zu den "aber die sind doch teurer" Jammerern: vor 2 Jahren war ein BKW mit 700€ billig. Diesen Preis erreicht man heute auch mit leichten Modulen nicht. Und auch die 700€ Anlagen haben sich amortisiert.
Seid nicht so gierig und reißt den Arm aus wenn euch die Hand gereicht wird.

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Hausratsversicherung?
a) die Hausratversicherung haftet für diese Art von Schäden (fremdes Eigentum, und auch wenn nicht explizit mitversichert) nicht!
b) Privathaftpflicht welche Solarpanele explizit mitversichert ist mindestens erforderlich!
c) Gebäudeversicherung für dadurch am Gebäude entstehende Schäden ist mindestens erforderlich!

Statische Last und Windlast?
a) das sollte man mal genau betrachten und nicht unterschätzen!
b) ich habe mal was von ca. 50 kg (500 Nm) pro m² Balkongeländerfläche gelesen, was so ein Balkongeländer aushalten soll.
c) 25 kg Solarpanel auf 2m² am Balkongeländer wären schon mal ein Viertel der maximalen statischen Balkongeländerlast. Die Windlast kommt hierbei noch hinzu, vorallem bei Sturm!

Flexible Solarmodule?
a) denen traue ich bei Wind nicht!
b) gibt es Langzeiterfahrungswerte?

Glaube da irrst Du Dich. Siehe auch https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/ und Balkonkraftwerk-Versicherung ▶ Wissenswerte Fakten / AXA
Zitat der Allianz:

  • Die Solaranlagen für den Balkon gelten als Teil des Hausrats. Daher sind diese in der Regel über die Hausratversicherung sinnvoll mit­ver­si­chert.

Insofern sollten sich Mieter bei Ihrer Haftpflicht melden.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters haftet dagegegen für das Balkonkraftwerk des Mieters nicht.

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Die Hausratversicherung wird doch aber nur das BKW selbst absichern, falls es durch Blitz oder andere Sachen kaputt geht. Wenn das runterfällt und andere verletzt oder das Teil auf ein Auto fällt, wird das ein typischer Haftpflichtschaden sein, so meine Vermutung.

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So ist es, dafür ist die Hausratversicherung nicht zuständig!

Bei der Haftpflicht muss man sich vorher erkundigen ob dieser spezielle Fall auch mitversichert ist. Das ist nämlich nicht selbstverständlich!

Ebenfalls kompliziert ist es mit der Gebäudeversicherung am eigenen Balkon, denn das muss man auch extra dafür abschließen.

"in der Regel"
genau das ist das Problem! Bei meiner Hausratversicherung ist das nämlich explizit nicht mitversichert, könnte aber auf Wunsch erweitert werden.