Moin. Ich denke gerade auf einer kleinen Analge herum, die aus Platzgründen aus maximal 3 Panelen bestehen wird. Diese möchte an den Balkon hängen. Allerdings ist es Altbau von 1923. Der Balkon ist gemauert und ungefähr 32cm dick. Oben daruf “gedeckelt” mit irgend einer Blechabdeckung, die auch noch etwas übersteht.
In die Fassade werde ich wohl nicht bohren dürfen. Also suche ich Vorschläge und Ideen für eine Befestigung, die ich in drüberhängen kann. Ggf. kann ich sie auf der Innenseite des Balkons verschrauben. Dort ist schon Vermieterseitig eine Art kleines Stahlgeländer verschraubt. Für Blumenkästen. Zur Fassade hin könnte man das Gewerk nur unten abstützen, aber eben nicht verschrauben.
Da ich noch nicht genügend Beiträge hier verfasst habe, kann ich leider noch kein Bild einfügen.
Zur Not würde ich aus Flacheisen was bauen oder einen Metallbauer aufsuchen, wenn es keine Fertiglösungen gibt.
Dazu habe ich gerade bei Balkonkraftwerk/Rechtliches gepostet. Nachweise will er nichts, denn er lehnt das BKW ab, weil seiner Meinung nach diese Mauer mit Kalkmörtel gemauert wurde und den Belastungen nicht standhält. Wobei sich da bei mir die Frage aufmacht: darf ich mich da überhaupt anlehnen UND Blumenkästen draufstellen? Ich plane 3 Panele. Panele zusammen 60kg, Halterung weiss ich noch nicht.
Annahme, du willst die 3 Panels quer an der Balkonbrüstung befestigen. Das wäre dann eine Breite von ca. 4,5m die Brüstung dürfte ca.80cm hoch sein. Dann hat das Mauerwerk etwa eine Masse von etwa 3000 kg. Was sollen da 60kg Panel und lass die Haltekonstrukion nochmal 60 kg haben bewirken.
Zu Windkräften, wenn die Panels nicht Überstehen und der Wind nicht darunter greifen kann kommen auch keine neuen dazu.
Schlussfolgerung, ordentlich gemacht wird das sicher gehen aber den Vermieter zu überzeugen und ihm gegebenfalls die Nachweise zu erbringe wird die Herausforderung sein.
Was soll ich Dir sagen? Ich sehe es genauso. Das ist aber leider genau der Knackpunkt in der Ablehnung des Vermieters. Im Gespräch, als die mal hier waren, kam auch gleich “Na dann wollen das auch andere”. Neben anderen Argumenten ist das die harte Nuss.
eine WEG ist gut beraten, BKW grundsätzlich zu gestatten, aber Vorgaben zu machen, zB Rahmen der Module, Winkel, Elektrik etc. Verbieten kann eine GdE die Installation nicht. Sie kann Vorgaben zum “Wie” machen.