Grenzen der Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung WEG (§42b EnWG) - NVP oder HAK?

Hallo zusammen,

Ich beschäftigte mich im Rahmen eine perspektivisch anstehenden Elektrosanierung in einer größeren WEG (3 verbundene Häuser, 3 HAK, ca. 30 Parteien, eine gemeinsame Tiefgarage - versorgt von Haus 1) mit einer zukunftssicherung Ausrichtung für die nächsten Jahrzehnte, d.h. Dach-PV und Speicher, Wärmepumpe, Wallboxen in TG, etc.

In diesem Rahmen machen die 3 getrennten HAK und die gemeinsame TG die Planung nicht einfacher.

Ich denke aktuell über eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (nach §42b EnWG) nach mit dynamischer Aufteilung mittels virtueller Summenzähler (iMSys) nach und wie diese umgesetzt werden könnten.

Es gibt dazu leider noch nicht viel Sekundärliteratur oder detaillierte Messkonzepte, weshalb ich mir die Primärliteratur (Gesetz und Gesetzesbegründungen (BR-Drs. 383/23, p. 121), Referentenentwürfe, Normen) angeschaut habe. Diese erlauben eine gemeinschaftliche Versorgung angrenzenden, verbundener Gebäude, aber enthalten insbesondere die Anforderung, dass es zu keiner Durchleitung durch ein öffentliches Netz kommen darf.

Große Anbieter schreiben hier, dass dies impliziert, dass alle Teilnehmer hinter einem HAK sitzen müssen. Im Gesetz / in der Gesetzesbegründung ist jedoch spezifischer von demselben Netzverknüpfungspunkt (NVP) die Rede; die fachliche Definition und Unterscheidung von HAK und NVP ist subtil, aber die DIN VDE-AR-N 4105 erläutert, dass unter dem NVP eher der nächste Verteiler/Trafohäuschen zu verstehen ist und NVP <> HAK.

Bedeutet das, man könnte eine solche GGV über die oben beschriebenen angrenzenden Häuser theoretisch durchführen? Betreiber, Elektriker, Dienstleister etc. müssten natürlich auch mitspielen - aber hat hier jemand in dieser Hinsicht Erfahrung? Oder etwas ähnliches schon mal gemacht?

Oder wird man die Häuserteile immer komplett separat (3x PV, Speicher, Verteilungen) und die TG komplett separat (ohne PV) betrachten müssen? Hat jemand hierfür Konzepte oder Ideen für eine solche Einbindung? Das ist ja eigentlich ein Standardfall für alle größeren WEGs in ca. 20-30 Jahren?

Herzlichen Dank für euren Input!

Einfache Frage,

ist eine Umstrukturierung von 3 Hausanschlüssen auf einen gemeinschaftlich neuen möglich ?
Denn dann würde das Ganze einfacher.

Das wäre natürlich auch zu erwägen, aber vermutlich aufgrund der Anschlussleistung und der Verlegung (Altbau 70er, unter der Beton-Bodenplatte) prohibitiv teuer.
Wenn für Wallboxen eh ein neuer gelegt werden muss, könnte man es in Erwägung ziehen.

Mich würde aber auch unabhängig davon interessehalber interessieren, wie GGV zu diesem Szenario steht?

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geht nur hinter den gleichen HAK. Bei verschiedenen HAK wäre es Energy Sharing. Das gibt es in Österreich schon seit etwa 2-3 Jahren. Wenn es der gleiche Trafo ist, gibts hohe Nachlässe in den Netzgebühren. Wenn es irgendwo in der Republik ist sind die Nachlässe bei den Netzgebühren kleiner. Die Arbeitskosten und auch Abrechnung werden unter den Teilnehmer selbst einvernehmlich geregelt.

In Deutschland laufen mehrere Klagen weil die EU Richtlinien dazu noch immer nicht in nationales Gesetz implementiert wurden.

Solange du aber ein eigenes Kabel legen kannst, geht das auch als Lösung welche den Strom nicht hinter dem Zähler auf der Versorger Seite sodern auf der Verbraucher Seite austauscht. Im Prinzip ein galvanisch getrennter Wechselrichter welcher beim Verbraucher eine Software-geregelte Nulleinspeisung macht. Dazu gibts auch gewerbliche Anbieter welche sowohl die HW wie auch den Abrechnungsservice machen. Wie seriös die sind weis ich nicht. Wie dies das beim VNB angemeldet kriegen weis ich natürlich auch nicht.

Als nicht angemeldete Guerillia Anlage könntest du das aber gut auch selbst machen. Z. Bsp. mit Victron Multiplus pro Teilnehmer auf deine PV Batterie.

Hm, danke für den Vorschlag, aber das im Kontext einer WEG durch zu bekommen erscheint mir relativ schwierig. Außerdem dürfte das „ausgleichen“ verschiedener Hausanschlüsse aus Erzeugerseite doch allein wegen TAB und VDE praktisch nicht möglich sein?

Bist du sicher, dass GGV nur am selben HAK geht, das ist ja genau meine Frage, weil es oft so heißt, aber nicht wirklich belegt wird. Energy Sharing istbekannt und ist aber ja (deutlich) weiter ausgelegt - wie von dir beschrieben.

Die FAQ Seite des BMWK nennt meinen Fall (eine Gebäude, mehrere Hausanschlüsse) nur als (möglichen!) Fall einer Auftrennung, nicht als verpflichtend. Auch wird der Unterschied NVP und HAK nochmal herausgestellt, auch wenn die Implikationen nicht direkt erklärt werden.

Hallo,
mal in eine andere Richtung gedacht:
3 Häuser in einer WEG, dann sind alle Häuser auf einem Grundstück. Dann sind auch die Verkehrsflächen zwischen den Häusern Gemeinschaftseigentum. Durch diese Flächen führt das öffentliche Stromnetz. Das wird also von der nächsten öffentlichen Verkehrsfläche über die privaten Verkehrsflächen zu den Häusern geführt. Daher kann erwogen werden, dem Verteilnetzbetreiber dieses Stück abzukaufen und den HAK an die Grenze zur öffentlichen Straße zu verlegen. Wenn diese Leitung eine Stichleitung ist, die nur die 3 Häuser erschließt (und keine weiteren, die dahinter liegen), dann kann er eigentlich keine Einwände haben, oder?
Wenn diese Leitungen auch aus den 70gern stammen, sollten sie wohl abgeschrieben sein, so dass keine hohen Forderungen für die Übernahme der Leitungen erhoben werden können.

L.G.