Gewerblicher e-Transporter über privaten dynamischen stromtarif laden

Zur Situation: Ich bin Handwerker ohne gewerblicher Fläche im Eigentum. Im Eigenheim verbrauchen wir mit 4 Personen ca. 3600 kwh Link entfernt

Nun muss ich einen neuen Transporter kaufen und dachte mir in meinem jugendlichen wahn "wie wäre es mit elektro"

Der Transporter verbraucht in der E-Variante ca. 39 kWh/100km (als Diesel ca. 10,5l)

Welches eine tägliche ladung ab 17 Uhr mit ca. 40-50kwh erfordert.

Über meinen aktuellen stromtarif mit 23cent netto würde sich das Auto nach ca. 20-30 Jahren (je nach Berechnung) amortisieren. Ich würde ja gern vom Diesel weg... Aber bei den Zahlen und einem Anschaffungspreis von über 60k netto ist mir das echt zuviel.

Nun überlege ich das inkl. Privater PV, Speicher, dynamischen stromtarif.

Jedoch habe ich keine Vorstellung davon wie ich einen dynamischen strompreis später mit dem Finanzamt abrechnen kann. Wenn das nicht klappt würde das für mich Mehrkosten von 40-50% bedeuten.

Frage 1: hat jemand Erfahrung oder Ideen zu diesem problem

Frage 2: Wo finde ich historische stundenpreise um das für mich zu simulieren.

Schonmal viele Dank an alle lesenden

Liebe Grüße

Auch bei einem dynamischen Stromtarif gibts doch auch Rechnungen, die du als Ausgaben verbuchen kannst. Und bei PV+Speicher kannst du die Investitionen abschreiben.

@win

Dann darf ich den Strom aber nicht privat nutzen, heißt komplett getrennt vom privaten Stromverbrauch.

Inkl. Zweitem stromvertrag und zweitem Zähler ect.

Wenn ich das richtig sehe

Bei uns in der Firma wird der Preis pro kW/h der nächsten Ladestation genommen und abgerechnet. Völlig egal wo der Strom herkommt, ob vom Dach oder vom Netz.

Und eigentlich ist es doch das was du willst, möglichst hoch beim FA ansetzen. Aus der Firma, zahlst du dir dann netto die stromkosten auf dein privat Konto.

Mit 50 Cent pro kW/h hat sich eine pv auch schneller amortisiert.

Edit: sollte das beim FA nicht durchgehen dann wird der reale strompreise genommen arbeitspreis+ Grundpreis.

[quote data-userid="40230" data-postid="239876"]Dann darf ich den Strom aber nicht privat nutzen, heißt komplett getrennt vom privaten Stromverbrauch.

Inkl. Zweitem stromvertrag und zweitem Zähler ect.

Wenn ich das richtig sehe[/quote]

Das stimmt so nicht. Stichwort ist hier "Sacheinlage", also die Überführung von Wirtschaftsgütern (hier Strom) vom privaten in den geschäftlichen Bereich. Bewertet wird die Sacheinlage mit dem Teilwert, der (weil Strom keiner Abnutzung unterliegt) den Anschaffungskosten entspricht.

Für den PV-Strom habe ich bis 2022 die jährlichen Abschreibungen und Kosten der PV-Anlage durch die Jahresproduktion geteilt und so den kWh-Preis des selbst erzeugten Stroms ermittelt. Falls die Wallbox keinen eigenen Zähler hat noch einen Zwischenzähler vor die Wallbox und der jährliche Verbrauch fürs Laden steht auch fest. Aus Vereinfachungsgründen spricht vermutlich auch nichts dagegen, nicht explizit jeden Ladevorgang nach PV und Netzbezug aufzuteilen. Wenn Du nur nachts lädst, ist es immer aus dem Netz. Lädst Du gemischt, kann man den Anteil des Ladestroms im Verhältnis PV zu Netzbezug aufteilen.

Ich habe für jeden Nutzer der Wallboxen einen eigenen RFID-Chip und weiß deshalb genau, wie viel Energie mit welchem Fahrzeug über welche Quelle geladen wurde.

Alternativ könnte man die PV-Anlage auch ins Betriebsvermögen überführen und den privaten Stromverbrauch als Privatentnahme versteuern. Dürfte aber, wenn das Auto im Sommer nicht häufig mit PV-Strom geladen wird, wegen der anfallenden Umsatzsteuer auf die Entnahme zu teuer werden.

Das ist aber noch nicht "ausgabenoptimiert". Ihr solltet den Preis pro kWh bei Bezahlung mit EnBW-Ladekarte an der nächstgelegenen Nicht-EnBW Ladestation ansetzen. Mit 89 ct/kWh rechnet sich das Ganze schneller (zumindest bis zur nächsten Betriebsprüfung). Zum Nachweis einmal pro Jahr tatsächlich ein paar kWh auf diese Weise laden.

Ich bekomme aktuell die pauschale, meine Chefs rechnen das wohl so ab, und haben das auch mit dem Steuerberater geklärt. Kann daher nur das wieder geben was mir gesagt wurde. Aber selbst wenn nur der Arbeitspreis abgerechnet wird ist das Zimmer noch deutlich besser als die 8 Cent EEG Vergütung.