Es ist im Moment total in Mode in politischer Hinsicht aus der Haut zu fahren und seinen Frust abzulassen. Auch wenn man nicht die richtigen damit trifft ....
Wie schon völlig korrekt erwähnt wurde, ist Landesbaurordnung, oh Wunder Ländersache. Und auf welche Bereiche bezieht sich denn diese Ordnung? Auf Bereiche in denen Personen unter die Glasflächen treten könnten. Ist dies bei jeder Balkonfläche der Fall? Sicherlich nicht, ist es daher sinnvoll per se erstmal für sein Unterfangen eine Genehmigung zu Beantragen? Ich denke schon.
Was gehört dazu?
- Eine kleine Skizze vom Unterfangen / Ein Lageplan über den Standort der Immobilie, dafür einfach einen Flurplan nehmen. Den Link dazu gabs glaube ich auch beim Thema Grundsteuer-Neuberechnung. Zur Not vom Bauamt schicken lassen / Eine Kurzbeschreibung des Anliegens was man denn vor hat und was man einsetzen will.
- in Summe vllt. eine Stunde Aufwand und alle sind am Ende rechtlich fein raus, wenn man es entsprechend installieren durfte...
- Werden für solcherlei Dinge Politiker und Parteien durch den Quark gezogen um deren Verantwortlichkeit es sich noch nicht mal handelt und 2. wird der Bumms wesentlich heißer gekocht als er in Wirklichkeit ist.