Um unser vermietetes Einfamilienhaus energetisch auf einen aktuellen Stand zu bringen, wird die vorhandene Gasheizung in Kürze durch eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer PV-Anlage ersetzt. Den Strom aus der PV-Anlage möchten wir im Rahmen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) an unsere Mieter verkaufen. Hat jemand bereits Erfahrung mit dieser Konstellation? Für Tipps und Hinweise wären wir sehr dankbar.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Haus komplett vermietet ist?
Warum dann kompliziert abrechnen? Summe y als Mieterhöhung und der Mieter darf mit dem Strom machen, wes er will. Schlimmstenfalls einen separaten Pachtvertrag für die Anlage abschließen.