[gelöst] Netzbetreiber verweigert inbetriebnahme einer Inselanlage

@voltmeter Danke für dein Beitrag im Unterschrift !

wie ist es eigentlich , da wen man eine Insel Anlage aufbaut , muss man ja seine Komponenten an der potential Ausgleichschiene anschließen ,

wen man ein PEN hat , der in sein Haus ankommt ………

ist man ja eigentlich wieder mit denn niederspannungsNetz verbunden………….
Oder wie ist denn sowas „gesetzlich“

oder muss man das nicht berücksichtigen ?
Der Deye 12k hat auch sein eigen PEN im offgrid Bereich .

interessante Frage oder nicht ?
habe dazu nichts gefunden ……..

Gruß bart

Hallo ins Forum,

zunächst erst einmal vielen Dank an Andy, und den echt guten Content hier im Forum. Ich heiße Stefan, und bin selber Betreiber der Website "Solarbringer" zum Thema "Off-Grid Anlagen", sowie dem technischen und rechtlichen Background rund um dieses Thema.

Das hier konkret diskutierte Thema ist ein Langläufer, und geistert so oder in ähnlicher Form seit dem EEG 2000 durchs Netz. Man muss sich klarmachen, dass mit dem Aufkommen der in diesem Post beschriebenen DIY Off-Grid Anlagen eine ganze Kette etablierter Ökosysteme bedroht werden, oder sich zumindest bedroht fühlen. Netzbetreiber haben keinerlei Nutzen von solchen Guerilla Anlagen, denn potenziell fließt weniger Strom durchs Netz. Das schädigt langfristig das Geschäftsmodell - nicht nur der Netzbetreiber selbst, sondern auch der peripheren Stromlobby bis hin zum eingetragenen Installateur. Aus diesem Grund werden von Netzbetreibern und Co. immer wieder die NAV und andere verbandsinterne Richtlinien (z.B. RL 137 bis 144) zitiert. Falls der unliebsame Guerilla bis zu diesem Punkt noch nicht freiwillig den Rückzug angetreten hat, wird dann gerne auch das EEG 2023 mit seinen Bußgeldregelungen zitiert. Bisher auch erfolgreich.

Allerdings ist zu beobachten, dass sich die Situation in den letzten 3 Jahren klar zugunsten der Verbraucher verlagert hat. Zu sehen ist das an einer ganzen Reihe von Indikatoren. Ein interessantes Feld hierbei ist die Rechtslage und die Entwicklung der Gerichts-Urteile der jüngeren Vergangenheit. Es zeigt sich eine klare Tendenz - weg vom klassischen Lobby-Urteil, hin zu differenzierten verbraucherfreundlichen Urteilen. Ein interessantes Beispiel ist u.a. das Urteil "<a title="6U 201/20 des Landgerichts Frankfurt am Main" href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">6U 201/20 des Landgerichts Frankfurt am Main". Hier ging es u.a. um den berüchtigten §13(2) der NAV ("Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden..."). Während in gleichgelagerten Gerichtsprozessen in der Vergangenheit immer wieder der beklagte Verbraucher das Nachsehen hatte, wurde hier zum ersten Mal vom Gericht der Geltungsbereich der NAV klargestellt. Der Hoheitsbereich des Netzbetreibers endet nämlich nach dem Zähler. Einen interessanten redaktionellen Artikel zu diesem Thema findet man <a title="Rechtslage: "genehmigungsfreie Solaranlage"" href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">hier auf der Solarbinger Site.

In einem <a title="wegweisendes Uteil zum EEG und zur NAV" href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">weiteren wegweisenden Urteil des AG Passau "17 C 388/12" wurde die gängige Praxis der Netzbetreiber - nämlich die Ermächtigung zur Installation von PV-Anlagen auf eingetragene Installationsunternehmen zu beschränken, als rechtswidrig abgestraft. Flankiert wurde das Urteil interessanterweise durch eine ausführliche Stellungnahme der offiziellen Clearingstelle EEG zur Frage "Wer darf PV-Anlagen installieren und in Betrieb setzen". Clearingstelle und Gericht stellten klar, dass die Belange von PV-Anlagen zum Thema "Erneuerbare Energien" in erster Linie vom EEG als dem führenden Gesetz geregelt sind. NAV und verbandsinterne Regelungen werden vom Gericht als nachranging klassifiziert. In diesem Urteil wurde das einschränkende Installateurverzeichnis der Netzbetreiber zum ersten Mal frontal angegriffen, und im Urteilsspruch als rechtswidrig und diskriminierend gebrandmarkt.

Fakt ist: Es gibt einen "Wind of Change", und das ist gut so.

Dennoch bleibt die Frage der Off-Grid Anlage ungeklärt. Konkret geht es um Off-Grid Anlagen, welche nicht einspeisen können. Bitte nicht verwechseln mit Nulleinspeise-Anlagen, welche zwar ebenfalls nicht einspeisen, es technisch gesehen jedoch könnten. Hintergrund ist, dass eine Nicht-einspeisefähige PV-Anlage nicht als EEG Anlage im Sinne des EEG und dessen Geltungsbereich zu werten ist. Zum Einen ist das gut, denn damit ist eindeutig klar, dass eine Off-Grid Nicht-Einspeise Anlage nicht anmelde- und genehmigungspflichtig im Sinne des EEG ist. Zum Anderen ist das schlecht, denn es besteht weiterhin Rechtsunsicherheit. Insbesondere deshalb, weil für diese Art Anlagen weder gesetzliche Grundlagen, noch verbandsinterne Regelungen existieren. Juristisch gesehen existiert dieser Anlagentyp schlicht und einfach nicht. Deshalb sind auch jedwede Fragen an Netzbetreiber oder andere offizielle Stellen sinnlos, weil nicht beantwortbar. Schlimmer noch: In diesem Fall greift wieder die schwammige NAV-Totschlag§13keule. Allerdings: Der Geltungsbereich der NAV wurde wie oben beschrieben durch einschlägige Gerichtsurteile auf die Grenze nach dem Zähler beschränkt. Was die Off-Grid Anlage in letzter Konsequenz zu einem konventionellen Verbraucher macht: Eine nicht-einspeisefähige Off-Grid PV Anlage ist nicht anders zu bewerten, als jeder andere stationär angeschlossene Verbraucher wie ein Backofen oder eine Sauna. Die NAV Legende besagt nun zwar, dass auch Sauna und Backofen ausschließlich von eingetragenen Installationsunternehmen installiert werden dürfen. Dieser folkloren Legende wurde jedoch spätestens seit vom oben beschriebenen Urteil 6U 201/20 die Grundlage entzogen.

Noch ein Tipp: Eine nicht-einspeisefähige Off-Grid Anlage sollte unter keinen Umständen im MaSt angemeldet werden. Es kommt ansonsten unweigerlich zum unliebsamen Showdown mit dem Netzbetreiber. Der beste Ratschlag, welcher hier schon an anderer Stelle sehr griffig formuliert wurde ist: "Einfach machen!"

Fazit: Das Thema "Off-Grid" bleibt spannend. Auf der Solarbringer Site findet Ihr weiterhin die aktuelle Entwicklung zur Rechtslage rund um dieses Thema.

Kollegiale Grüße an die Community vom Solarbringer

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das schreibe ich auch die ganze zeit, es gibt aber rechtschaffene gehorsame die es machen wollen(diese bereuen es später dann immer) oder die welche durch andere hier mit ihrer mittelbar und unmittelbar behauptung verunsichert wurden.

einfach machen!

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Ein paar Anmerkungen.

-Die NAV ist gültiges Recht der Bundesrepublik Deutschland und nicht eine Regelung eines Lobbyvereins. An einigen Stellen beschneidet und grenzt das NAV auch die Rechte der VNB gewaltig.

-Das EEG ist nicht im direkten Sinne für eine Anmeldepflicht zuständig und regelt in diesem Zusammenhang nur die etwaige Vergütung, die weder bei "Inselanlagen" noch bei Eigenverbrauchsanlagen eine Rolle spielen.

-juristisch beruht die Verpflichtung zur Anmeldung beim Marktstammdatenregister auf dem Energiewirtschaftsgesetz, von dem oben leider überhaupt nicht die Rede ist. Daher ist der Artikel vom 2.04.2024 auch völlig an der Thematik vorbei.

Danke für die Gerichtsurteile, die sind in der Tat interessant

@solarbringer.....

Bitte nicht falsch verstehen, wenn es darum geht dem VNB ans Bein zu pinkeln bin ich der erste der dabei ist. Mache ich eigentlich täglich, privat und beruflich.

Aber wenn du zum Kampf David gegen Goliath aufrufst, dann gib den Leuten doch auch bitte Schleuder und Steine an die Hand und keine Papierkugeln oder versprich ihnen irgendwann Steine zu finden.

mittlerweile ist es fast September :hot_face:
die Sonne scheint weiter Fett vom Himmel und ein paar neue Regelungen sind ja auch in Kraft getreten. Wie sieht denn die Inbetriebnahme bzw. die Anmeldung oder Nichtanmeldung einer Inselanlage mit Netzbezug und technisch nicht möglicher Einspeisevermutung nun unter diesen neuen Aspekten aus?
ch.

Unverändert.

Oliver

wie meinst du das? über einen netz notstromumschalter? oder über ein ladegerät?

das ist weiterhin problemlos ohne anmeldung möglich

was anderes ist grauzone

Auch die von irgendjemand jemand irgendwo gepostete Meinung zum Thema ist nichts weiter als Meinung, also Grauzone. Selbst die Meinung der BNA zum Thema ist erst einmal eine solche, und bedarf im Falle eines Falles der gerichtlichen Klärung. Die gibt es aber nicht.

Von den hunderten Netzbetreibern in D hat auch jeder eine Meinung zum Thema, und letztendlich zählt für jeden nur und ausschließlich die Meinung seines Netzbetreibers, denn mit dem muß man sich eventuell auseinandersetzen.

Wer eine „Insel“ mit Netzverbindung bauen möchte, muß damit rechnen, daß es Diskussionen gibt.

Oliver

Das ist ein überraschungsei. Da hat man drei Dinge auf einmal. "Nicht mögliche Einspeisevermutung" .

Einen echten offgrid wechselrichter kann man nicht ans/aufs netz schalten. Auch nicht mit möglicher einspeisevermutung.

Es wird nie eine "genehmigung" geben, dass eine inselanlage betrieben werden kann. Da man aber eine inselanlage auch nicht anmelden muss, da dies in meinem haus, auf meinem grunstück meine private Angelegenheit ist, kann da ein haken dran.

Mit der zeit werden es immer mehr, die eine inselanlage betreiben. Schon weil die leute, die ein pv anlage nach geltenden gesetzen anmelden und betreiben, immer mehr schwierigkeiten bekommen, die Anlagen ggf. Von aussen noch abgeschaltet werden. Solche meldungen werden immer mehr.

Jetzt wird rum geheult, dass die Anlagen, die man betreiben darf, zu viel ins netz einspeisen. Aber inselanlagen, die nicht einspeisen können, die werden bekämpft. Die hoffnung ist, dass umgesteuert wird, und inselanlagen in den fokus von förderung rücken.

Macht inselanlagen, ggf. Nur so viele stromkreise dran hängen wie die anlage schafft. Muss ja nicht gleich das gesamte haus sein.

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die rechtliche situation ist glasklar

es interresiert weder die meinung des netzbetreibers noch der bna oder sonst irgend eines bürokraten.

die haben nichts zu sagen, denn eine insel kann nicht an das netz angeschlossen werden sonst wäre es keine insel. es spielt auch keine rolle ob es eine almhütte ist oder nicht, denn das ist auch nur gequirlte bürokratensch...

das umschalten der verbraucher per zertifiziertem notstromumschalter auf netz ist erlaubt und zulässig!

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Jaja…

Oliver

Wer eine private PV Anlage macht, was für eine Anlage auch immer, der spart Stromkosten. Das bedeutet, dass andere weniger umsatz machen, weniger Gewinn erwirtschaftet wird, weniger Steruen für den Staat anfallen. Dass die firmen, denen umsatz und gewinn verloren geht, das bekämpfen, ist nachvollziehbar. Die realität zeigt das auch jeden tag, dass dies keine Vermutung ist. Der Ausbau der privaten PV Anlagen wird massiv behindert. Da ändert auch das "jaja" nix dran.

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Ja, genau so ist das und funktioniert hier auch so durch max. Behinderung, weil sie nicht dagegen klagen und Prozesse führen können und wohl auch nicht wollen.

Dabei geht es den VNB in erster Linie um die Durchleitungskosten, an denen Sie verdienen. Nur mal, um auf diesen Punkt zu schauen. Die reinen Stromkosten an sich, senke ich ja schon deutlich, indem ich dem Grundversorger den Rücken kehre. Im Jargon des Grundversorgers wäre ich ja ein Schäfer, wenn ich es nicht tun würde.

OK, das hat während Corona nicht mehr geklappt, nun aber wieder. Während Corona hatte mich mein Grundversorger dann wieder mit offenen Armen empfangen und keinen Ärger gemacht. Ist halt so Gesetz und auch inzwischen Rechtssprechung.

Einspruch: Sie will keine zentral gelegenen Inselanlagen. Sonst wäre jede Berghütte und jeder Weiler angebunden.

Wer abseits der Stromtrassen Strom beziehen oder gar in größerem Maße überschüssigen Strom einspeisen will, wird für die letzten Kilometer ordentlich zur Kasse gebeten.

Auch wenn ein Stromanschluss beim Neubau Pflicht ist, muß das doch wirtschaftlich abbildbar bleiben. Keine Regel ohne Ausnahme.

Der fernab Lebende wird weit weniger Schwierigkeiten bekommen als Städter.

Der Großkonzern DB zum Beispiel bedient auch nur noch die Sahnestücke und Glasfaser gibts bei mir auch nur durch Kleinunternehmen und nicht von Telekom, Vodafone und Co. Offenbar zuwenig potentielle Kunden.

Auf der anderen Seite: wer will schon gerne (bei Halbinseln) nur die Lücken füllen. Der Dorfladen kann auch nicht existieren, wenn man dort nur das einkauft, was man im billigeren Großhandel vergessen hat, aber vieles vorhalten muss.

Stromumschalter sehe ich da schon kritisch. Auf der anderen Seite: die meisten (Gross-)Städter haben doch gar keine Möglichkeit, sich stromautark zu machen. Da sind doch die paar Inselanlagen mit Umschalter vernachlässigbar.

Was hatte Corona mit dem Stromversorger zu tun? Wollte man Dir nur positiven Strom liefern? {green}:cool:

einerseits verständlich weil die netze aus dem letzten loch pfeiffen aber andererseits könnte man wenigstens 0 einspeisungen ohne vergütung erlauben.

das scheint neuland für die zu sein, also teufelswerk. genau wie der mittlerweile erlaubte schukostecker für bkw, alles teufelswerk. weg damit.

Erklär mir doch bitte was eine Inselanlage mit Netzbezug ist? Wie sieht die bei Dir aus?

Insel ist ohne Netzanbindung.