@Andreas:
Da stimme ich dir zu. Theoretisch könnte eine Schieflast entstehen und somit sehe ich das auch für generell "sinnvoll", dass diese Einspeiseanlagen mit Limiter angemeldet werden müssen. Eine Diskussion, ob Schieflast für den Netzbetreiber wirklich ein Problem ist oder eher ein Vorwand ist, sparen wir uns mal an dieser stelle. Egal wie, diese Anlagen hängen am Netz und sind anmeldepflichtig.
Allerdings gibt es auch bei den Limiter Unterschiede. Die benötigen ja eine Messeinheit, und auch dort gibt es Unterschiede, ob diese nur eine Phase oder mehrphasig den Bezug messen. Wenn es einphasig und auf der gleichen Phase des Wechselrichter gemessen wird, findet keine Einspeisung statt (zumindest theoretisch).
@Martin:
Nur zur Info, der Steca-WR STECA SOLARIX PLI 5000-48 scheint Baugleich mit meinem MPPSolar PIP 5048MS zu sein. Wird mei MPPSolar als offgrid Wechselrichter betrieben, hat aber einen eingebauten Umschalter (galvanisch getrennt) aufs Netz.
Genau sowas wird es werden. Welcher HWR es wird ist aber noch offen."gelöst" klingt ja gut, aber die Frage des "Wie gelöst" bleibt ja offen, also welch neue Erkenntnis seitens Finanzamt und Versorger zum Einlenken brachten.
Beitrag als "gelöst" gespeichert
Wie ist denn da der Stand der Dinge ?
Danke
Entschuldige die späte Antwort, ich hatte einen längeren "Urlaub" in der Unfallklinik Boberg. Fähige Leute dort.
Was ein wenig gedauert hat war die Tatsache das ich erstmal verstehen musste das mein Problem nicht das Gesetz war bzw. ist sondern dieser Fürst im blauen Kittel der für unseren Bereich zuständig ist.
Der gute Mann will nicht glauben das der Wechselrichter nicht einspeisen kann und drohte mir mit der Stilllegung der Anlage wenn ich das einfach bauen würde. Ich solle beweisen das die Anlage unter keinen Umständen einspeisen kann.
Natürlich darf er das nicht und er weiß das er im unrecht ist aber das hindert ihn nicht an seiner Tätigkeit. Der Chefetage vom lokale Netzanbieter und Versorger stand bisher wohl hinter ihm und hat es auch gerne mal auf einen unnötigen Rechtsstreit ankommen lassen den sie in der Regel verlieren.
Für sowas habe ich keine Zeit.
Ich habe einfach Fakten geschaffen und eine Freund und Elektroing. vom TÜV hat mir bei der technischen Beschreibung der Anlage geholfen. Dann habe ich in einem Anschreiben mit der Beschreibung der Anlage im Anhang mitgeteilt das ich eben diese in Betrieb nehmen werde und ihnen durch die Blume mitgeteilt das sie mich mal da lecken können wo es nie hell wird.
Das ist jetzt alles ein paar Monate her und bisher kam keine Reaktion. Der "Fürst in Blau" war auch nie mehr hier.
Und da ich nicht nachtragend bin mache ich im März. eine PV Infotag auf unserem Hof und zeige PV Anlagen mit Speicher. Nachmittags wird es einen Vortrag geben mit Informationen zum Eigenbau, Preise, Material, mögliche Speicher und wie man sich einen Fachhändler für sowas sucht.
Ich wollte dann jeden 2. Sa. oder So. einen Stammtisch etablieren wo die Leute sich zum Thema austauschen können. Bis Ende 2021 will ich hier im Ort 20 neue PV Anlagen sehen
Wenn dann wieder normaler Umgang mit den Mitbürgern möglich ist
Coole Sache. Wo kommst du weg, vielleicht kommt hier ja jemand aus deiner Nähe und würde dir beim Stammtisch gerne Gesellschaft leisten
Ich hoffe gesundheitlich ist wieder alles in Ordnung bei dir?!
Ich habe selber eine reine Inselanlage mit 3 Steca PLI 5000-48 (3-Phasig)
Laut Netzbetreiber dürfen die Wechselrichter aber in keiner Weise mit dem Versorgernetz verbunden werden.
Der Steca PLI hat jedoch einen 230V Anschluss, auf den er notfalls umschalten kann, wenn die Batterie leer ist bezw. nicht genug PV ertrag zur Verfügung steht.
Diesen Anschluss darf man jedoch nicht benutzen um Missverständnisse herauf zu beschwören.
Die Wechselrichter dürfen keinerlei Kontakt in keiner Weise zum Netz bekommen, sonst gelten sie als keine reine Inselanlagen.
Um doch noch die Anlage als reine Inselanlage betreiben zu können muss man zwischen dem Energieversorger dem Inselnetz und dem Hausanschluss ein 1-0-2 Schalter einbauen.
Dieser erlaubt nur die Versorgung über das Versorgernetz oder dem Inselnetz. Dazwischen gibt es eine 0 Stellung die beide Netze voneinander trennt.
Wenn also das Inselnetz keinen Strom mehr liefern kann, so kann mit diesem Schalter zurück auf den Energieversorger geschalten werden.
Sobald die Batterien über die Steca wieder geladen sind, kann man zurück auf die Insel schalten.
Dies kann aber auch ganz automatisch erfolgen über einen "automatischen 1-0-2 Umschalter".
Sobald die Inselwechselrichter keinen Strom mehr liefern schaltet dieser Transferschalter augenblicklich ohne Verzögerung über 0 auf das Versorgernetz. Liefert der Wechselrichter irgendwann wieder Strom, dann schaltet dieser Schalter sofort wieder um auf die Insel.
[quote data-userid="10842" data-postid="82223"]Dies kann aber auch ganz automatisch erfolgen über einen "automatischen 1-0-2 Umschalter".
[...]
Sobald die Inselwechselrichter keinen Strom mehr liefern schaltet dieser Transferschalter augenblicklich ohne Verzögerung über 0 auf das Versorgernetz.[/quote]Das ist ein mechanischer Schalter und ich habe ähnliche schon mal in einem YouTube-Video gesehen. Das "ohne Verzögerung" glaube ich nicht so ganz. Wie ist das denn, wenn Du einen stationären PC (also kein Notebook mit Akku) anschlössest? Stürzt der dann während der Umschaltphase ab?
Daniel
Ich habe das Gefühl, hier haben sehr viele eine selektive Leseschwäche.
z.B. bei diesem Absatz kommt es wohl immer zur Leseschwäche:
Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Bedeutet im Klartext, wenn ihr Strom aus dem Netz bezieht, habt ihr keine Insel.
Oder hier setzt wohl auch die Leseschwäche ein:
Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen
Umschalter egal ob automatisch oder manuel machen eure Anlage nicht zur insel.
Ihr habt erst eine Insel, wenn ihr keinen Stromanschluss habt.
Ja genauso ist es. ABER: Bei mir war es damals so:
Ich habe meine damalige Insel beim Mastr angemeldet und der Netzbetreiber wollte, dass ich die Anlage im Einspeiseportal anmelde.
Daraufhin habe ich geschrieben: Ich speise nicht ein (mit Erklärungen usw.)
3 Monate später kam dieselbe Nachricht. Das ganze hat sich ca. 1.5 Jahre hingezogen, bis ich meine Anlage dann zum Einspeisen umgemeldet habe. Dann war Ruhe.
Also je nachdem kannst du die mit einer solchen Taktik viele Jahre hinhalten.
Bei anderen Leuten war es so, dass die beim VNB angerufen haben und die sagten: Brauchst du nicht anmelden und bitte tu das auch nicht, weil das System das nicht kann.
doch machen sie
es interessiert nicht was irgend eine mafiabehörde oder deren lakeien behaupten
hat man allpolig getrennt dann haben die nichts mitzureden
natürlich muss man die anlage anmelden wenn die wieder auf netz zugeschaltet wird ?
nein das stimmt nicht
siehe oben
dazu gerne den link in meiner signatur lesen aber das habe ich ja schon mehrfach geschrieben
korrekt und somit hat dein inselnetz auch nie eine verbindung mit dem versorger
das wäre kein problem
[quote data-userid="3" data-postid="82309"]Ich habe meine damalige Insel beim Mastr angemeldet und der Netzbetreiber wollte, dass ich die Anlage im Einspeiseportal anmelde.
[...]
Bei anderen Leuten war es so, dass die beim VNB angerufen haben und die sagten: Brauchst du nicht anmelden und bitte tu das auch nicht, weil das System das nicht kann.
[/quote]Ja, das habe ich auch öfters gelesen, daß damit das Webportal des MaStRs leicht überfordert ist. Bin auch schon am überlegen, ob ich die geplante Nulleinspeiseanlage überhaupt beim MaStR anmelden soll oder ob ich mir damit möglicherweise eher selber ins Knie schieße. ?
Daniel
Damit geht automatisch eine Meldung zu deinem Netzbetreiber, der dich auffordert anzumelden.
[quote data-userid="1118" data-postid="82467"][quote data-userid="7192" data-postid="82438"]Bin auch schon am überlegen, ob ich die geplante Nulleinspeiseanlage überhaupt beim MaStR anmelden soll oder ob ich mir damit möglicherweise eher selber ins Knie schieße.[/quote]Damit geht automatisch eine Meldung zu deinem Netzbetreiber, der dich auffordert anzumelden.[/quote]Ist das mit dem Automatismus sicher? (Greift da nicht Datenschutz oder sowas?) ?
Daniel
melde doch einfach eine balkonsolar analge an und baue die 0 einspeisung unangemeldet hin belastet ja das netz nicht
natürlich müssen alle sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Ja, das passiert, probier es doch aus wenn du es nicht glaubst. Bei manchen Dingen bekommen die auch automatische Prozesse hin. Bei anderen dauert es Jahrzehnte.
[quote data-userid="1118" data-postid="82743"][quote data-userid="7192" data-postid="82480"]Ist das mit dem Automatismus sicher?[/quote]Ja, das passiert, probier es doch aus wenn du es nicht glaubst.[/quote]Würde ich ja gerne, aber man kann sowas hinterher im Bedarfsfall ja schlecht wieder <Zitat>rückgängig</Zitat> machen. ?
Daniel
Versuch mal "Strg+Z" drücken, hilft mir auf dem PC achmal auch. {green}
Hallo,
Das Thema steht auf gelöst aber ich finde die lösung beim durchgehen nicht.
Also muss man den wr jetzt beim -
netzbetreiber und markst. anmelden?
-netzbetreiber - ja wenn ich es richtig verstehe,manche sind aber wohl mit einem umschalter 101 extern ok - korrekt?
Ist bei irgendeinem der netzbetreiber mit der internen umschaltubg im wr ok?
-marktstamm
Vg
Joy
[quote data-userid="1938" data-postid="84120"]Also muss man den wr jetzt beim netzbetreiber und markst. anmelden?
-netzbetreiber - ja wenn ich es richtig verstehe,manche sind aber wohl mit einem umschalter 101 extern ok - korrekt?
Ist bei irgendeinem der netzbetreiber mit der internen umschaltubg im wr ok?
-marktstamm[/quote]Ja, man muß bei beiden anmelden. Das heißt aber nicht automatisch, daß Du hinterher lebensfroh wirst. Und so, wie ich das verstanden hatte (man korrigiere mich ggf.), muß man alles anmelden, kann es aber mindestens bei Halbinseln beim MaStR mitunter aber gar nicht, weil das technisch gar nicht vorgesehen ist. Außerdem wird eine einseitige Anmeldung wohl untereinander gepetzt. Das ist zumindest mein Informationsstand. ?
Aber ich weiß, daß alle Welt jammert, daß die Erneuerbaren sich nur schleppend durchsetzen. ?
Den Vorteil mechanischer 102-Umschalter im Vergleich zu elektronischen Lösungen, die im Millisekundenbereich umschalten, sehe ich persönlich nicht. Dafür aber bewirken die mechanischen eine Unterbrechung, die z.B. PCs, wenn es sich nicht gerade um akkugestützte Notebooks handelt, reichlich doof finden. Wie genau Dein VNB dazu steht, erfährst Du erst, wenn Du ihn fragst. Dummerweise weckst Du damit aber auch möglicherweise gleich die schlafenden Hunde. Also wie man's macht, ... ?
Daniel
Hi, denn sie wissen nicht was sie tun.
Hab meine Anlage beim Marktstammregister angemeldet und auch beim Netzbetreiber, letzterer hat's verschlampt und beim Markstammregister eine Korrektur angefordert weil ers nicht gefunden hat, Habe ich nochmals beim Netzbetreiber angemeldet, jetzt kam über das Marktstammregister ein erneuter Korrekturbedarf:
"Anhand der im Marktstammdatenregister erfassten Daten ist die automatische Identifikation der Anlage in den Systemen der xxxxx nicht möglich. Bitte geben Sie im Reiter "EEG-Anlage" im Feld: "EEG-Anlagenschlüssel" den EEG-Anlagenschlüssel (E4108... - 33 Stellen) an. Diesen erhalten Sie auf der Bestätigung zur Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage. Sollte Ihnen dieser noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Postfach: service@xxxx.de"
Mit anderen Worten ich soll dem Netzbetreiber mitteilen welche Nummer meine Anlage hat die der Netzbetreiber vergibt.
Die können mich mal.
mfg, stocki