Geht's noch? Kat. IV Kälteschein zur Installation von MONOBLOCK-WP nötig...?

Hallo Leute,

das mit der Bürokratie in Deutschland bzw. der EU wird ja immer bunter. Zuletzt war hier im Forum zu lesen, dass Propan (C3H8) laut Ansicht der Bürokraten neuerdings wohl auch imaginäres Fluor enthält und deswegen scheinbar nun unter die F-Gase-Verordnung fällt, obwohl es offensichtlich gar kein F-Gas ist.

Und nun habe ich in der Handwerkszeitung zufällig einen Artikel entdeckt, der nahelegt, dass man auch zur Installation von Monoblock-Wärmepumpen, bei denen man den Kältekreis der Wärmepumpe ja gar nicht anfasst, angeblich auch einen Kälteschein benötigt, nämlich einen nach Kat. IV. Jedenfalls behauptet das der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, wie in dem folgenden Artikel nachzulesen ist:

Zitat:
"Für einen Monoblock ist kein Kälteschein mit Eingriff in den Kältekreis und damit ein Nachweis im Umgang mit Kältemittel (Kat. I-Kurs nach FGaseVO) notwendig. Bei Monoblöcken reicht ein Kat. IV-Nachweis aus (Dichtheitskontrolle mit Schnüffelgerät)."

Der oben verlinkte Artikel hat primär einen anderen Hintergrund. Darin jammert zu Beginn ein junger Heizungsbau-Meister, dass er unmittelbar nach Abschluss der Meisterprüfung erst mal gar keine Wärmepumpen einbauen darf, weil er den Kälteschein nicht hat, nachdem dieser nicht Teil der Meisterausbildung ist. Und weiter unten wird beklagt, dass es für die entsprechende Ausbildung gar nicht genug Lehrkräfte gibt, weil diese ihrerseits erst mal einen Kälteschein brauchen. Insoweit finde ich das ja erst mal ganz amüsant, dass sich auch schon SHK-Meister über die Kälteschein-Bürokratie beklagen.

Aber wenn das mit den Monoblöcken wirklich stimmt, dann nimmt das alles langsam absurde Züge an...

1 „Gefällt mir“

Vielleicht gehts da um größere Anlagen. Bei Monoblocks, wie man sie typisch im Einfamilienhaus installiert, hab ich noch nichts von Dichtheitskontrolle nach Installation gehört.

Selbst wenn, dann müsste das doch auch für Kühlschränke gelten....

1 „Gefällt mir“

...und für Gefriertruhen
...und für Luftentfeuchter
...und für Monoblock-Klimageräte
...und für Eiswürfelmaschinen...

Eben deswegen kommt es mir absurd vor. Aber wer weiß - vielleicht steht in irgendeiner Verordnung ja etwas von "ortsfesten" Geräten. Dann wären Monoblock-WPs erfasst und Kühlschränke nicht.

Falls mal irgendwann jemand über eine Rechtsgrundlage stolpern sollte, aus der Genaueres hervorgeht, dann gerne diesen Thread zu gegebener Zeit mal wieder hervorholen und berichten.

1 „Gefällt mir“