Frage zum Förderantrag für Zuschuss 458

Hallo allerseits. Ich quäle mich gerade durch den Förderantrag. Mittlerweile habe ich eine BaZ Nummer aber es gibt noch ein paar Unklarheiten bei denen mir auch der die KfW Supperthotline keine eindeutigen Antworten geben konnte.

Ich machs mal kurz: Es geht um die Installation von Split-Klimas. Der freundliche Installateur hat mir angeboten, mir die Geräte selbst zu beschaffen da man sie beim Kistenscheiber deutlich günstiger bekommt. Jetzt muss laut KfW Vorgabe ja der Vertrag mit dem “Dienstleister” diese spezielle Auslösende oder Aufschiebe Klausel beinhalten. Aber nun habe ich ja quasi 2 Dienstleister: den Installateur und Lieferanten der Anlagen. Muss nun auch der Kaufvertrag mit dem Lieferant diese Klauseln beinhalten? Hat jemand das mit gleicher Konstellation durchgezogen kann mir hier etwas unter die Arme greifen?

Vielen Dank!

Ja, das geht. Mach den Vorvertrag mit dem Fachunternehmer. Wichtig: nichts vor Antragstellung beauftragen oder kaufen.

Hallo EEE, danke für die Info. Darf ich nochmal nachhaken? Also für den Förderantrag wichtig ist erstmal nur auf den Vertrag mit dem Installateur und besagten Klauseln drin? Dort ist dann vermutlich auch vermerkt dass ich die Geräte selbst beschaffe. Wenn ich diesen Vertrag im Portal hochlade, dann kommt (hoffentlich) die Bestätigung. Daraufhin kann ich das mit dem Kredit bei meiner Hausbank regeln und wenn das läuft, dann die Geräte bestellen?

Genau. Das abschließen https://www.energie-fachberater.de/dokumente/Liefer-Leistungsvertrag_aufschiebende-Bedingung_energie-fachberater_20260322.pdf und beim Antrag hochladen. Das Angebot bekommt die KfW nicht zu sehen.

Kurz drauf hast Du die Zusage. Damit ist der FU beauftragt. Mit der Zusage kannst Du auch zur Bank für den Ergänzungskredit.

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Meine Verwirrung rund um den Förderantrag lässt nicht nach -.-’’

Ich halte nun die “Bestätigung zum Antrag” mit der BaZ-Nummer in den Händen. Einige Angaben dort machen mich stutzig.Und zwar geht es im die Fördersumme. Die ganze Aktion wird mich etwas über 30k€ kosten. Also Hardware, Installation der neuen Anlage und Entsorgung der alten Nachspeicher zusammen vermutlich um die 32k€. Jetzt gibts in der ‘Bestätigung zum Antrag’ mehrere Angaben:

“Geplante Investitionskosten”, dort sind 30k€ angegeben. Verstehe ich auch, denn 30k€ ist der Maximalwert für eine Wohneinheit.

Darunter dann “Geplante förderfähige Kosten” mit 19,5k€.

Dann weiter unten nochmal “Summe geplanter förderfähiger Kosten für die Heizungsanlage und Fachplanung/Baubegleitung” wieder mit 19,5k€.

Was bedeutet das nun? das sich die prozentuale Erstattung dann nur auf die 19,5k€ bezieht anstatt auf den 30k€?

Weiß das jemand von euch?

Danke!

Ich denke schon dass genau es das bedeutet. Ich würde da beim Energieberater nachfragen, denn der hat das wohl so beantragt. Warum weiß ich nicht…..vielleicht weil seiner Meinung nach nicht alles aus den ihm vorliegenden Angebot(en) förderfähig ist-

Arghs … das ist dann höchstgradig frustrierend. Denn das ist dann der 4. Anlauf mit diesem Berater … es nimmt kein Ende :confused: