Hallo,
ich habe die Möglichkeit bekommen das A1 Zertifikat gemäß DVO 2024/2215 zu erwerben. Nebenbei habe ich auch ein Kleingewerbe am laufen. Nach gängiger Auffassung einiger Threads hier, reicht es trotz persönlichen Zertifizierung nicht aus um z.B. eine Split Klimaanlage zu erwerben und zu Installieren. Dafür muß auch eine sogenanntes Unternehmenszertifizierung vorliegen.
Die wird von den jeweiligen Bundesländern erteilt. Ich bin auf der Seite: LFU Bayern über folgenden Text gestolpert:
Hinweis
Seit Inkrafttreten der neuen ChemKlimaschutzV (17. April 2026) gilt entsprechend § 10 Absatz 1 Satz 2 Folgendes: "Einzelunternehmen, die natürliche Personen zur Durchführung von Tätigkeiten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 beschäftigen, können ein Unternehmenszertifikat nach Abs. 2 beantragen." Einzelunternehmen gelten nicht als juristische Personen oder Personenvereinigungen und benötigen daher künftig keine Unternehmenszertifizierung mehr.
Ich habe mit der Fragestellung und den aktuellen Gesetzestexten mal die einschlägigen “Copiloten” gequält. Herausgekommen ist zusammenfassend (KI generiert):
Aus dem Wortlaut des § 10 ergibt sich nicht eindeutig, dass jedes Einzelunternehmen zwingend ein Unternehmenszertifikat besitzen muss. Vielmehr spricht der Gesetzestext ausdrücklich von „können ein Unternehmenszertifikat beantragen“. [gesetze-im...nternet.de], [buzer.de]
Damit kann jeder Kleinunternehmer mit einem persönlichen Zertifikat Klimageräte erwerben und in Betrieb nehmen.
Zumindest mein Verständnis……Eure Meinung?
Grüße
Ciwa