Erweiterung PV und Solarspitzengesetz

Liebe Gemeinde,

im Januar 25 ging unsere 24,92kwp - Anlage in Betrieb. Nach Ablauf von 12 Monaten - wegen Vermeidung Rundsteuerempfänger - wollen wir im Januar 26 9 weitere Module aktiv schalten. Diese würden uns auf 28,92kwp bringen. Wir sind aktuell Volleinspeiser, würden aber im I. Quartal 26 auf Überschusseinspeisung umstellen (mit einem 5kwh Speicher).

Jetzt meint mein Solarteur, dass das neue Solarspitzengesetz dazu führt, dass wir mit unserer Anlage in die Direktvermarktung wechseln müssen, mit Rundsteuerempfänger?

Ist das so? Und ist das so, wenn wir wechseln auf Überschusseinspeisung? Oder kann ich das alles getrost ignorieren, weil die Anlage schon steht und läuft (Bestandsanlage) und nur um wenige Module erweitert wird?

Vielen Dank!

Das schöne an gültigen Gesetzen ist, daß man die selber nachlesen kann. Das Solarspitzengesetz als einzelnes gibts zwar gar nicht in vollen Sätzen, das definiert nur die Änderungen in den betroffenen Gesetzen wie dem EEG.

Der große Halluzinator (Google KI) sieht eine verpflichtende Verpflichtung :wink:

„Für PV-Anlagen über 25 kWp gelten seit dem Solarspitzengesetz (SolarspitzG) strengere Regeln: Sie müssen

technisch fernsteuerbar sein (z. B. durch Rundsteuerempfänger oder intelligentes Messsystem) und sind pflichtgemäß zur Direktvermarktung verpflichtet“.

Bitte selber im Gesetz nachlesen.

Oliver

Was bedeuted das genau? Man muss einspeisen, was man nicht braucht? Man muss einen bestimmten Anteil der erzeugten Energie einspeisen?
Oder falls man einspeist muß man bestimmte Vetriebswege einhalten?

Letzteres. Wenn’s dich wirklich interessiert, kennt Google auch alle weiteren Details.

Oliver