Erweiterung der bestehenden 22kWp PV Anlage um weitere 4-7kWp

Moin zusammen.

Akutueller Stand.

  • 22kWp aus 88 Schüco MPE 250 PS 60 EA Modulen je 250W (von 2013)
  • Aktuell läuft der Umbau auf den Deye Sun 20K-SG05LP3-EU-SM2
    12kWp kommen DC seitig an den DEYE (blöd verschaltete Anlage)
  • Ein SMA STP900TL-20 mit 10kWp der o.g. PV Anlage muss bleiben und kommt an den GEN Eingang des DEYE.
  • Als Speicher habe ich den Powerrack110 mit 106kWh brutto und 1850Ah nutzbar.

Soweit so gut.

Jetzt seht ihr auf diesem Bild, dass ich auf dem Wintergarten noch Platz habe:


Allerdings wird der gute Beobachter auch erkennen, dass der Nachbar einen riesigen Nussbaum hat:

Jetzt meine Überlegung:

  • 8 Module je 500W an der Südseite längs in 45 oder mehr Grad zu montieren.
  • Unten überstehend als Art Überdach.
  • Ich könnte den SB4000TL-21 nutzen, den ich noch habe und Montag demontieren werde.
  • Mehr macht wegen der Beschattung keinen Sinn, oder?

Jetzt meine Eigentlichen Fragen:

  1. Wie muss ich das Meldetechnisch machen?
  2. Welche Grenzen muss ich beachten? 25kWp oder 30kWp habe ich öfters gehört.
  3. Zu Erst beim Netzbetreiber anfragen?
  4. Dann brauche ich noch einen Zähler, der die Produktion misst, oder?
  5. Ich würde es gerne als 0 Einspeiseanlage konfigurieren.
  6. Wie mache ich das, da der GEN Port bereits belegt ist?
    Oder schließe ich den STP9000 besser direkt an Grid an?
    Das würde aber meine "Verbrauchsdaten" durcheinander bringen, oder?
  7. Am DEYE wäre noch ein String frei, aber da der andere String eine Westausrichtung hat, gäbe das Probleme. Außerdem kann ich dann keinen Zähler montieren.

Fragen über Fragen und ich würde mich über zielgerichtete Kommentare freuen.

Mal ganz blöd gefragt: Lohnt der Aufwand? 22kWp reichen nicht?

Oliver

Die Grenze für die MwSt Befreiung sind 30 kWp gesamt installierte Solarmodul Leistung pro Nutzungseinheit.

Durch den Einbau des Deye liegt eine Anlagenänderung vor, daher müsstest du das im Markt Stamm Register nachtragen und wirst zum schaltbaren Betrieb verpflichtet mit smart Meter und schaltbox. Das kann grundsätzlich auch den Neubau deines Hausanschlussschrank nach sich ziehen….

Das führt dazu, dass einige Solaranlagenbetreiber lieber auf die Insel Versorgung wechseln, als zur null Einspeisung, da die Nulleinspeisung die Nachteile der netzgekoppelten Solaranlage mit dem Ausfall einer kosten Kompensation durch die Einspeisevergütung kombiniert.

Wenn Nulleinspeisung wirklich geplant ist, dann ist eine Solarinsel mit mechanischem Umschalter und das austragen der Solaranlage aus dem Markt Stamm Register wirtschaftlich sinnvoll.

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wie schaut deine Infrastruktur aus? Wenn Du dort solche massiven Eingriffe vornimmst sollte es gemäß VDE-AR-N 4100 sein. Das hält mich für ein paar kWp mehr davon ab zu Erweitern (Hab auch die Hauptanlage aus 2013 mit 245Wp Modulen :smiling_face_with_tear:), da ich sonst große Teile der Elektrik wie Zählerschränke tauschen müßte. Den Aufwand gegen den Ertrag gerechnet ist Mumpitz bei mir aktuell.

Wenn man dann unbedingt was tun möchte, dann 2kWp als BKW dazu packen und der Hobbytrieb ist erstmal befriedigt :slight_smile:

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Die Module von 2013 sind bei schlechten Sonnenverhältnisden doch recht schlecht und hatte gehofft, 7,99kW mit neuen Modellen zu ergänzen.
Habe auch einen hohen Stromverbrauch.
Elektroauto, Wärmepumpe, Koiteich usw..

Wieder was gernt.
Ich bin davon ausgegangen, da sich die Leistung nicht ändert, brauche ich nicht.

Das war auch eine Idee von mir.

Sollte man den Wechselrichter dann an den GEN Eingang anschließen?

Verstehe ich das richtig, 800W würden ins Netz/GEN gehen, der Rest in den eigenen Akku.
Und wenn im Dunkeln nichts mehr kommt, würde er weiterhin mit 800W ins Netz einspeisen?

Hab keine Ahnung von Deye oder SMA. Kann bestimmt ein Experte beantworten. Ich betreibe einen Zähler am Hausanschluß für das ESS. Das ESS regelt damit alles, die Überschusseinspeisung und möglichst kein Netzbezug. Ihm ist also ziemlich "wurscht" ob die PV Leistung von der Hauptanlage oder dem BKW kommt.
Wenn Du das BKW im MaStR einträgst, dann wird dir prozentual zur Modulpeakleistung (2kWp/22kWp =9%) deine Einspeisung gekürzt. Sollte man wissen ....

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Strategisch angehen:

Die 2013er Anlage bringt noch 7-8 Jahre eine satte Einspeisevergütung - also laufen lassen. In 2033 schauen was die in Berlin bis dahin ausgeheckt haben. Eine komplette Erneuerung der Module auf alten Dachhaken würde die kWp-Leistung etwa verdoppeln. Ran kommen lassen …

Erweiterung als reine echte Insel bauen (pure Inselwechselrichter wie z.B. den Victron RS (ohne multi!) und mit MPPTs bauen. Das ist dann problemlos mit verschiedenen Flächen erweiterbar ohne großen Aufwand.

Welche Lasten man dann auf die Insel umlegt, kann dann individuell variert werden.

Damit entfällt das Risiko mit Wandlermessung und neuem Zählerschrank usw.

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Technisch gesehen wären für die häufig teilverschattete Fläche vielleicht Modul-WR sinnvoll. Alternativ mit Optimizern arbeiten, was einen aber u.U. auf wenige WR einschränkt, die damit kommunizieren.

Technisch gesehen alternativ (teilweise?) die alten Panels mit ca 150W/qm gegen aktuelle mit ca. 250W/qm austauschen.

Das größere Hindernis ist der Papierkram bzw. finanzieller Verlust.

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Vorweg erst einmal VIELEN DANK für die sachlichen Antworten.

In dem Video:

wird beschrieben, dass man ein PV-Anlage problemlos erweitern kann und dann eine Mischvergütung nutzen kann, ohne Zähler und Zählerschrank anpassen zu müssen.

Verstehe ich das richtig?

Da wäre ich vorsichtig. Mischvergütung oder wirtschaftliche Aufteilung setzt auch voraus, dass alle Anlagen gleiche Bedingungen für die Einspeisung haben. Da gab es ja je nach Größe der Anlage und Jahr der Anmelung verschiedene Begrenzungen. 70%, 100% und aktuell 60%. Dann gibt es doch auch den Fall, dass bei negativen Strompreisen keine Vergütung erfolgt und die Zeit hinten angehangen wird. Dann meine ich auch, dass wenn du eine neue Anlage anmeldest alle aktuellen Bedingungen für den Zählerschrank eingehalten werden müssen. Wenn du einen relativ neuen Schrank hast wird das eher kein Problem sein aber bei älteren……

Ich habe das Gefühl, dass es wirklich besser ist nichts zu machen.

Schade dass es so kompliziert ist, etwas gutes zu tun. :wink:

Du kannst dich zumindest mal beim Netzbetreiber erkundigen, was bei einer Erweiterung erforderlich ist, und wie dann abgerechnet wird.

Oliver

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Das wird das Beste sein.

Dann habe ich Klarheit und muss nicht mehr vermuten.

Das wird das beste sein, bitte berichte. Noch eines, wenn zwischen der Inbetriebnahme der Anlagen ein Jahr liegt ist es immer eine neue, unabhängige Anlage.

Moin

ja das hatte ich auch schon gelesen.
Erste Anlage ist ja von 2013.

Anfrage bei EWE-Netz ist gestellt.
Also abwarten.

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Da hast du etwas falsch verstanden.

Ab Einbau eines Smartmeters mit Steuerbox bist du gezwungen die Schaltbarkeit umzusetzen. Pflichteinbau erfolgt ab 7kWp Modulleistung oder bei >6000kWh Jahresverbrauch.

Grundsätzlich ausgenommen von der Steuerbarkeit sind nur PV-Anlagen mit max. 2kWp Modulleistung und max. 800VA Wechselrichterleistung (siehe §9 EEG).

Für den TE daher völlig irrelevant. Da könnte morgen schon der Brief mit der Ankündigung des Smartmeters im Briefkasten liegen.

“Problem” beim TE ist die Vergütung. Die alte Einspeisevergütung will man sich nicht versauen und zur Abgrenzung muss man etwas Aufwand treiben (Zählerkaskade), der bei einer handvoll Modulen nicht rentabel ist. Oder man verzichtet auf die Einspeisung der zusätzlichen Module, sofern Nulleinspeisung hier möglich bzw. akzeptiert wird.

bzw. zum nachfragen:

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Ich habe sogar aktiv bei der EWE den Einbau eines Smartmeter beantragt, da ich zu Octopus Energy in den Go Tarif wechseln werde.

Wieso nicht direkt den Zähler von Octopus?
oder Inexogy (wenn kein Mobilfunkempfang)?

Suche nach den Entgelten bzw. Preisblättern für den Messtellenbetrieb. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind idR bei größeren PV-Anlagen oder höherem Verbrauch erheblich teurer als ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Steuerbox kostet dann nochmals extra.

Zusätzlich hast du wohl sogar den vorzeitigen Einbau eines iMSys auf Kundenwunsch beantragt (nachschauen was du unterschrieben hast). Nur der Pflichteinbau ist kostenlos. Bei Einbau auf Wunsch wirst du etwas einmalig für den Einbau und zusätzlich einen jährlichen Zusatzbeitrag zahlen müssen.

Ansteuerbarkeit bzw. die Leitungen zum Smartmeter bzw. Steuerbox werden bauseits (Solateur) vorbereitet.