Erweiterung bestehende PV Anlage um Balkonkraftwerk?

Hallo in die Runde,

ich bin neu hier, komme aus der Nähe von Hannover und bin durch Youtube auf dieses Forum gestoßen.

Ich komme gleich zum Punkt der Frage und erläutere weiter unten etwas detaillierter und gebe weitere Hintergrundinfos.

Kann ich meine bestehende 18,5 kwp PV Anlage (mit Netzeinspeisung) um ein 2000w Balkonkraftwerk (ggf. ohne Drosselung falls möglich) auf dem Wintergartenhäusschen erweitern und dieses als Anlagenerweiterung beim Netzbetreiber anmelden? Wenn ja, was muss ich beachten? Habt ihr weitere / andere Tipps?

Hintergründe: Ich habe eine Ost-Süd-West Ausrichtung und habe das Dach komplett belegt. Mit dem BKW möchte ich tagsüber mehr Leistung rausholen. ZB fürs E-Auto laden. Zudem habe ich eine 12,5 kwh Batterie. Die Anlage (Von der Firma Hailei) ist noch kein Jahr in Betrieb, daher erhoffe ich mir, dass der Prozess der Anlagenerweiterung beim Netzbetreiber (LeineNetz) unkompliziert ist. Auf das Flachdach des Winterhäusschen was 2 Steckdosen hat, passen 4 Module a 500w. Ich vermute die Stromleitung vom Haus zum Winterhäusschen ist 3-adrig gelegt. Möchte mir den Elektriker wirklich sparen, daher meine Idee mit dem Balkonkraftwerk.

Danke vorab für die Unterstützung.

Viele und vorallem sonnige Grüße
Anton

Hallo,
eine "Erweiterung" der vorhandenen Dach PV kann ärgerliche Konsequenzen haben. Das "Solarspitzengesetz" ist gerade erst in Kraft getreten. In den Details stecke ich nicht, doch bevor du Schaden nimmst, mach dich klug. Vermutlich ist es besser nichts mit dem Netzbetreiber zu regeln.

Wenn du "erweitern" nicht im Rechssinne meinst, dann Kauf dir die sog. steckerfertigen Solaranlagen (Rechtdeutsch), auch Balkonkraftwerke. Das darf jeder und muss es nur im Marktstammdatenregister eintragen. Der Netzbetreiber wird nur informiert und das war es dann.

Der WR darf nur max 800W in die Dose einspeisen und die PV Module dürfen nur 2000W haben. Wenn du ein paar Taler übrig hast, nimm eine der Akku Lösungen, denn dann dürfen die 2000W PV Leistung in den Akku geschoben werden. Die kann der 800W WR dann "über Nacht" in die Dose einspeisen.

L.G.

Soweit mir bekannt gilt folgendes:
Erweitern nur innerhalb eines Jahres ohne das sich die Einspeisevergütung ändert.
Sonst wird die neu ausgerechnet entsprechend der Leistungen der beiden Anlagen

Das mit dem Solarspitzen Gesetz kommt jetzt noch dazu