(Erstmals) konkrete Zahlen zu Balkonkraftstrafen?

@alter-hase Und ein schönes Beispiel für eine Rechenschwäche.

Vorher, bis 30.06.22, gab es 6,24ct. anschließend 8,2ct. Ist also vom Ausgangspunkt betrachtet, also die Steigerung, knapp über 31%.

Trotzdem natürlich in Anbetracht der aktuellen Preise ein Witz.

@voltmeter Ich bekomme 9 Cent/KW/h, sind im Jahr 800€. Ich kenn keinen vernünftigen Grund warum ich darauf verzichten sollte, auch wenn der Versorger daraus 3200€ macht. Ich gebe meine Äpfel auch bei der Mosterei ab, da ist die Gewinnspanne für die Mosterei sogar besser! {green}:smile:

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@mischa

peanuts ?

wieviel grundgebühr zahlst du für deinen stromanschluss? und wieviel strom kaufst du im winter zu?

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@mischa

peanuts ?

wieviel grundgebühr zahlst du für deinen stromanschluss? und wieviel strom kaufst du im winter zu?

[/quote] Die Kosten habe ich auch, wenn ich Nulleinspeisung habe!!! Auf den Komfort des Stromanschlusses möchte ich nicht verzichten. {green}:idontknow:

Übrigens hoffe ich, das ich seit Mai mit dem Akku nur noch 600€ im Jahr für Strom bezahle {green}:sweaty:

siest du, peanuts. für 800eur einspeisung - 600eur oder mehr stromkosten

ich habe 0 eur einspeisung mit dem strom heize ich auch und um die 50 eur stromkosten im jahr mit generator (wenn der mal benötigt wird, war aber bis jetzt noch nicht der fall)

die rechnung siet bei jedem anders aus, zur ruhe setzen wird man sich aber mit der vergütung mit sicherheit nicht können ?

auf einspeisung umbauen würde ich nicht mal bei 12ct, lohnt sich bei mir nicht. der aufwand ist zu groß mit neuem zählerschrank elektriker anmeldung usw...

aber darum gehts hier ja nicht.

[quote data-userid="9978" data-postid="143916"]

Bei dem was du in Photovoltaik investiert hast, solltest zu keinen Strom mehr zukaufen müssen

Kommt natürlich auch auf deinen Verbrauch an, ohne alle Parameter zu kennen, kann man eigentlich nix sagen.

Du trägst auch das gesamte Risiko. Es wird was kaputt gehen, das du alleine bezahlen/ersetzen musst. Halte ich für fragwürdig, ob du da am ende was raus hast.

Ich betrachte das ja auch als Hobby, aber trotzdem gucke ich auch, dass das Sinn macht.

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Und ich übernehme das so, ungeprüft.

Was auch wieder ein schönes Beispiel ist, da ich selbst in die fallen tappe.

Wo hast du die 10 Euro pro KWh her? Ich kenne nur Strafen von 10 Euro pro installierte kW und Monat für eine verspätete Anmeldung. Siehe hier:

Wie bitter: PV-Besitzer verpasst Anmeldung um Stunden und muss Strafe zahlen - EFAHRER.com.

Hier auch das Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__52.html

@win

Wo hast du die 10 Euro pro KWh her?
Das steht so in dem t-online Link, wo es noch um Strafen für säumige Balkonanmelder geht. Was man davon halten soll muss jeder ...

SolarHeini

Man füttert das panische Geschwurbel der YT Click Baiter.

Ich finde genau 2 seiten im internet, wo es um diesen fall geht. Bei einem steht in den kommentaren, dass die strafe verhängt wurde, weil von anmelden bis zum in betrieb nehmen weniger als 1 monat zeit war. Es ist wohl so, dass man das anmelden muss, muss dann aber mindestens einen kompletten monat vergehen lassen, bis das in betrieb geht. Wohl um dem netzversorger zeit zu lassen, den zähler zu tauschen. Das ist jetzt aber meine erklärung, warum es diese monatsfrist gibt.

Ob das jetzt noch gültig ist ? Es soll ja ein gesetz kommen, dass alte zähler in der zeit erlaubt sind, von anmelden bis der zähler getauscht wird..

Ok, hast recht, da steht es. Erscheint mir völliger Unsinn, wie der ganze Artikel absoluter Müll ist. Vielleicht sogar von einer KI geschrieben. Hauptsache reißerisch.

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Auch einem Hobbyjuristen wie mir hilft bei sowas ein Blick in die Gesetze weiter. Auch dort passt nicht alles zusammen, Journalisten können scheinbar aber noch weniger die Einheiten unterscheiden. Bei efahrer steht korrekt kW statt kWh.

In Version 2023 § 52 Abs (2) EEG https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__52.html steht:

"Die zu leistende Zahlung beträgt 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat, in dem ganz oder zeitweise ein Pflichtverstoß nach Absatz 1 vorliegt oder andauert."

--> Also 10 EUR/kWp

Absatz 3 reduziert das meiner Ansicht ev. sogar rückwirkend auf 2 EUR/kWp, sobald man die Pflichtverletzung beendet.

Folgt man den Bedingungen in Absatz 1, geht es u.a. darum, dass man dem Netzbetreiber nicht gesagt hat, welche Art der Vergütung man wählt. Wie weit das überhaupt zutrifft, wenn man die vereinfachte Anmeldung mit Verzicht auf Vergütung nimmt, bliebe zu klären.

Zufällig bin ich im Referentenentwurf zum Solarpaket I vom 27.06.2023 über eine Art Strafe zum MaStR gestolpert:

Auf Seite 20 (Änderungen EnWG) steht:

---Zitat---

"Dem § 94 wird folgender Satz angefügt:
„Im Falle der Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen aufgrund einer Rechtsverord-nung nach § 111f beträgt die Mindesthöhe des Zwangsgeldes 250 Euro.“

---Zitat Ende---

Aktuell beträgt das niedrigste Zwangsgeld 1000 EUR; § 111 und folgende betreffen das MaStR.

Warum erlaubt der Gesetzgeber ein niedrigeres Zwangsgeld? Eine mögliche Erklärung wäre, dass selbst eine Behörde 1000 EUR bei einem BKW für unverhältnismässig hält und es deshalb bisher keine Strafen (Zwangsgeld ungleich Bußgeld) gab. Einen Bußgeldkatalog zum MaStR habe ich bisher nicht gefunden. Mit der Senkung des Mindestbetrags wäre vielleicht die Verhältnismässigkeit gegeben.

Ich bin jedenfalls skeptisch, wenn Strafen gesenkt werden. Ich weise ausserdem darauf hin, dass dies keine juristisch fundierte Betrachtung sondern meine Interpretation ist!

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