Erstickungsgefahr Keller // Daikin Multisplit reset // Viele Bördelverbindungen

Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken einen Kälteschein zu machen (primär um meine eigene Anlage zu installieren, aber andererseits auch aus Interesse).

Davor würde ich aber gerne noch 3 Bedenken bei mir ausräumen - lerne ich vermutlich dann auch im Kurs :slight_smile::

1) Anlage im Keller: Der Keller wird von Kindern zum Spielen genutzt. Wie realistisch ist die Gefahr, dass bei einem möglichen Defekt Kältemittel austritt und Kinder ggf. zu Schaden kommen (Thema Erstickungsgefahr)? Ich würde die Anlage natürlich ordnungsgemäß mit Schnüffler durchtesten und der Keller ist mit 27m2 relativ groß.

2) Inbetriebnahme von Daikin Multisplit: Ich habe von einer Daikin Multisplit (2AMXM40M) EINEN Kühlkreislauf von einem Klimatechniker anschließen lassen (läuft tadellos!). Wenn ich nun den zweiten Kreislauf anschließe, meine ich mich zu erinnern, dass man die Regelung einmal resetten sollte, damit das Gerät lernt mit den nun etwas veränderten Parametern zu arbeiten. Brauche ich für soetwas (digitales) Spezialwerkzeug (Daikin Installateurszugänge oder so…)?

2) Mehrere Bördelverbindungen bei langer Leitung: Bei der Verlegung der Leitungen der ersten Anlage habe ich bereits geflucht, weil ich die 8m Leitung abgeknickt habe (Hat dann der Inbetriebnehmer mit Bördelverbindungen gefixt). Nun ist die Leitungsführung der 2. Anlage mit 15m noch deutlich länger und auch mit mehr Ecken noch komplizierter. Spricht etwas dagegen die Leitung vorab zu stückeln und mit Bördeln wieder zu verbinden? Die Verbindungen dann sorgfältig zu prüfen. Ich sehe das sonst als unmöglich an die 15m ohne knicken zu schaffen. 15m Biegeseelen gibt es ja nicht…

Danke und Gruß!

1.) Wenn das ein ernstes Problem wäre, dürften solche Anlagen nicht verkauft werden.

2.) Da gibts nichs zu reseten, sobald du einmal den Strom unterbrochen hast, ist alles im Ausgangszustand.

3.) Jede Bördelverbindung ist eine potenzielle Fehlerquelle und dort können auch Mikrolecks auftreten. Im Kurs wirst du Hartlöten lernen, das wäre noch eine Möglichkeit. Ich denke auch, man kann das trotz vieler Ecken auch ohne Stückelung hinbekommen. Und es gibt auch Biegezangen.

Gasmelder aufhängen.

Ich bin Chemiker und kann daher mit Gasen rechen (auch wenn es lange her ist, dass ich das gemacht habe :laughing: ): Wenn Du die Daikin Multisplit (2AMXM40M) im Keller installierst, die hat laut Datenblatt 880 g Kältemittel R32. R32 hat ein Molgewich von 52 g/mol (ich hoffe Du weißt noch was das ist, es ist -vereinfacht gesagt- ein Maß für das spezifische Gewicht oder die Größe des Gasmolekül). Daraus folgt, dass in der Anlage 880g/ 52 g/mol = ca. 17 Mol (eine gewisse Anzahl an Molekülen) sind. Ein Mol Gas hat ein Volumen von ca. 24 Litern (gilt für jedes Gas). Wenn also alle 17 Mol schlagartig freigesetzt werden, sind das 17 x 24 = ca. 400 Liter =0,4m³ Gas. R32 ist schwer als Luft und setzt sich langfristig unten ab. Bei 27 m2 Kellerfläche würde das eine Gasschichthöhe von 0,4m³/27m² =0,015m = 1,5 cm entsprechen. Da kann keiner ersticken.

Anderer Grenzfall: Das Gas ist gleichmäßig verteilt: Ich nehme mal eine Deckenhöhe von 2,2m an. Mit 27m² sind das 59,4m³ Luft im Keller. Die oben berechneten 400 Liter Gas wären also weniger als 1% des Luftvolumens im Keller. Der Sauerstoffanteil wäre also immer noch ungefähr 20% und damit im sicheren Bereich.

Du brauchst also keinen Gassensor. Die ersticken eher, wenn Sie so lange im Keller gespielt haben, dass sie allen Sauerstoff weggeatmet haben.

Explosionsgefahr wäre noch möglich, wenn der R32 Anteil in der Luft mindestens 13% ist und Du eine Zündquelle hast. Das ist bei schlagartiger Gas Freisetzung bei gleichzeitig brennender Kerze in der Nähe theoretisch möglich. Aber ziemlich unrealistisch. Sonstige Schadensmöglichkeiten sehe ich bei R32 nicht.

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Das nennt man fachgerecht beurteilt.

Danke. Ich habe auch noch die WC Größe von etwa 3qm durchgemischt als Grenze im Kopf als ich damals eine der ersten R32 montiert hatte.

Ich habe vor kurzem meine A1 Sachkunde in einem 5 tägigem Seminar erlangt. Man lernt dort theoretisch sehr viel, praktisch aber so gut wie gar nichts. Die Praxis bezog sich nur auf die Verwendung von den Gerätschaften bei bereits installierten Geräte (Evakuieren, Lecksuche, Absaugen, Dichtheitsprüfung). Da werden keine Leitungen verlegt oder gebogen, nichts gebördelt oder gelötet, bzw. nichts was man für eine Neuinstallation gebrauchen könnte. Man geht die Sachen nur anhand der Unterlagen durch.

Die Praxis muss man sich anhand von YouTube Videos eher selber aneignen.

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Hallo,

ist das nicht so, dass in Deutschland die Zulassung für F-Gase an den Betrieb gebunden ist und

daher ein Kälteschein für sich nichts nutzt? Ich hatte letztens auf dem Handy auch eine Schulung

in Polen gesehen, wo der Schein nach A1/1 gemacht werden konnte aber wieder Abstand davon

genommen, da der Schein an sich nicht zur selbstständigen Inbetriebnahme reicht. So hatte ich es

zumindest aus der verordnung abgeleitet. Bei R290 scheint es wohl noch möglich zu sein!

Gruß

Volta

Mein Eindruck ist, dass die ganzen Gesetze die private DIY Situation überhaupt nicht im Blick haben. Da gehts im Grunde nur darum, dass im gewerblichen Zusammenhang ein Kälteschein allein nicht ausreicht, was ja auch logisch ist, man muss auch betrieblich nachweisen, dass man alle Werkzeuge hat, um an Kälteanlagen arbeiten zu können.

Wie die DIY-Situation ist, weiß man nicht so richtig. Es gibt nur so manche Behauptung aus der Kältelobby, dass man DIY überhaupt nichts darf. Logisch, die haben andere Interessen.

In Polen scheint es zumindest anders zu sein, wenn du einen Kälteschein nach EU-Recht hast

und dieser ggf. auch noch durch die örtlichen Überwachungsorgane getragen wird, dann darfst

du Kälteanlagen auch in Betrieb setzen.

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Ich hatte letztens Kontakt zur Aufsichtsbehörde. Meine Frage war, welche Voraussetzungen die genau erfüllt haben wollen für die Erteilung des Unternehmenszertifikats. Einen Teil der Antwort fand ich sehr interessant:

Nach der Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase VO) und der neuen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 14. April 2026 ist eine Unternehmenszertifizierung nur noch für eine juristische Person oder Personenvereinigungen verpflichtend.

Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 ChemKlimaschutzV können Einzelunternehmen ein Unternehmenszertifikat beantragen, müssen es aber nicht.

Mein Fazit: Der Sachkundenachweis und die nötige technische Grundausstattung würde ausrechnen.

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