Errichtung+Anmeldung eines nachträglich gebauten DIY Akkus

Kurzer Überblick:
Vorhandene, und damals durch den Elektriker errichtete und angemeldete PV aus 2011 mit Zweirichtungs- und Erzeugerzähler.
Fragestellung betrifft in Sachsen den Netzbetreiber Sachsenenergie.

Akku bestehend aus:
MP2 5000, EM24, 2x18 EVE 105er, NH Trennung zum Akku usw alles fach- und sachgerecht geplant und gebaut. (das würde ich jetzt mal so voraussetzen um die Diskussion nicht zu breit geraten zu lassen)

Frage:
Der Elektriker meint er müsse jetzt noch zusätzlich einen Elektrokasten installieren um darin ein Gateway/Smartmeter verbauen zu können.
(Im vorhandenen Schaltschrank wäre da tatsächlich kein Platz)

Habt ihr ähnlich Aussagen gehört, kann das vielleicht jemnd aufklären?
Ich war der Meinung das die Smartmeter Geschichte vom VNB umgesetzt werden muss/soll/wird und das Thema "Akku Abnahme und Anmeldung" ein anderer Schuh ist?!

Ganz unabhängig davon, ob das Smartmeter nun braucht oder nicht, verwechselst du da was.

Ein Akku hängt ja nicht in der freien Luft, der wird halt mit dem Netz verbunden, und dann irgendwie betrieben. Dazu hat der Netzbetreiber verschiedene Anschlussschemata (wo angeschlossen, wo zusätzlicheZähler, usw), und eins davon setzt dein Eli wohl gerade um.

Angemeldet wird dann der Akku mit genau diesem Schaltschema, und all das zusammen
schaut sich der Netzbetreiber dann an.

Brauchts weitere Zähler, dann wird der Netzbetreiber die in den vorbereiteten Einbauort bauen oder den Elektriker damit beauftragen. Alles andere ist deine Sache, vor allem das bezahlen.

Oliver

Ich denke dein Eli wird hier bestimmt §14a im Blick haben.
--> Speicher installiert und angemeldet --> muss (u.U.) nach §14a regelbar sein --> also "intelligentes Messsystem" (elektronischer Zähler + Gateway + Steuerbox) --> wenn im Zählerschrank dafür kein Platz, dann neu oder daneben