Hallo!
Habe nun mal eine Mail zu dem Einspruch bekommen zu der Andreas uns mal aufgefordert hat, war glaube ich irgendwann letztes Jahr… Ich füge das mal als Zitat ein… Hat das sonst jemand bekommen?
Sehr geehrter Damen und Herren,
die Einspruchsberatung zu o. g. Entwurf, zu der auch Sie eingeladen waren, fand im zuständigen DKE/Unterkomitee (UK) 221.5 am 24. Oktober 2025 in Offenbach am Main statt.
Mit der dieser E-Mail beigefügten Anlage erhalten Sie nun das Ergebnis dieser Beratung mit Ihrer/Ihren seinerzeit vorgebrachten Stellungnahme(n) zu E DIN VDE 0100-751 (VDE 0100-751):2025-05.
Wenn wir bis zum 27. Juli 2026 nichts Gegenteiliges von Ihnen erfahren, dürfen wir davon ausgehen, dass Sie das beigefügte Beratungsergebnis akzeptieren bzw. tolerieren.
Falls Sie mit der Entscheidung des zuständigen Arbeitsgremiums zu einer oder mehreren Ihrer Stellungnahmen nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Entscheidung des Arbeitsgremiums (siehe zuvor genanntes Datum) an den Vorsitzenden des zuständigen Fachbereichs wenden und Schlichtung beantragen.
Falls Sie diesen Prozess starten wollen, bitten wir um entsprechende Antragstellung an den verantwortlichen DKE Normungsmanager, in diesem Fall Frau Henriette Boos (henriette.boos@vde.com), die sich der weiteren Bearbeitung annehmen wird.
Der Ablauf des Schlichtungsverfahren basiert auf den Grundlagen der Normungsarbeit DIN DKE-GN-4-1 (DIN 820-4) in seiner jeweils neuesten Fassung und kann bei Bedarf gerne näher erläutert werden.
Es ist jedoch nicht möglich nach der Einspruchsberatung/Erhalt des Ergebnisses neue Kommentare vorzubringen, sondern lediglich auf die ursprünglich jeweils eigenen zum Entwurf vorgebrachten und diskutierten Kommentare zurückzukommen.
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ZUR BERÜCKSICHTIGUNG:Es wird an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, dass das mit dieser Benachrichtigung zu Verfügung gestellte Ergebnis nicht zur Weitergabe an Dritte/zur öffentlichen Verwendung freigegeben ist!
Nach den Grundlagen der Normungsarbeit gilt (Auszug):
Sitzungsberichte, Beratungsunterlagen und insbesondere Norm-Vorlagen sind nur für den zuständigen Mitarbeiterkreis bestimmt. Die Mitarbeiter dürfen jedoch die Stellen, die sie autorisiert haben, zur breiteren Meinungsbildung und zur Förderung des Normungsvorhabens intern unterrichten. Diese Stellen dürfen aber nur mit Genehmigung des Arbeitsausschusses im wirtschaftlichen Verkehr oder durch öffentliches Kundmachen darauf Bezug nehmen. Dies gilt auch für Veröffentlichungen über die Ausschussarbeiten in Verbandsmitteilungen oder Fachzeitschriften.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
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Vielen Dank für Ihr Interesse an der Normungsarbeit und Ihren in diesem Projekt geleisteten Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Engel
Assistentin
Core Safety & Information TechnologiesReferat K 221
DKE Deutsche Kommission
Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik
Merianstraße 28
63069 Offenbach am Main306
9 Offenbach am Main
Tel.: +49 69 6308-25 6
Fax: +49 69 6308-92 56
nicole.engel@vde.com
http://www. dke.de
Hmm, ich sehe gerade dass ich das hier nicht einfach hochladen kann… Aber vielleicht haben ja noch andere das schreiben bekommen, was denkt ihr dazu?
LG Jack