Hallo
Habt ihr schon gelesen, was da in der Revision der VDE-4100 geplant ist?:
z.B. in Zeile 2718 sollen Ladeeinrichtungen für Elektroautos über 4,2KW in Zukunft vom Netzbetreiber „steuerbar“ sein.
Das Gleiche gilt für Wärmepumpen, in Zeile 2735, sie sollen verpflichtend eine Schnittstelle zur Steuerung durch den Netzbetreiber aufweisen.
Da kann man dann nur hoffen, das nicht irgendwann die Bude im Winter kalt bleibt.
mit freundlichen Grüßen
Thomas
lenny-cb
(Lenny.CB)
2
hörst Du das zum ersten Mal? Das geht doch schon ne Weile rum.
§14 EnWG halt.
Kalt wird die Bude trotzdem nicht. 4,2kW Leistung stehen Dir immer zu.
Direktsteuerung
- Leistung wird mittels eines Steuerbefehls je SteuVE auf 4,2 kW reduziert (durch Steuerkontakte in der Steuerbox des iMS)
Mit EMS/LM
- es erfolgt die Leistungsbegrenzung per Steuerbefehl an das EMS/LM (durch Befehl (z.B. RS485) aus der Steuerbox des iMS an das EMS)