Das wäre dann halt illegal und strafbar. Das solltest du dazu sagen.
Also nur plakativ gefragt: Wenn ich auf mein Grundstück eine CEE32 Dose hinmache, und mein Nachbar stellt nun sein Auto auf mein Grundstück und lädt sein Auto damit. Das geht?
Und wenn ich nun die CEE32 Dose zum Nachbarn rüber werfe ist das strafbar?
Beides geht, aber ist natürlich illegeal. Beides strafbar.
Ergänzung: Es ging darum, das ganze ohne vertragliche Grundlage und Anmeldung zu machen.
Das EnergySharing ab Mitte 2026 soll ja genau das einfacher machen, wenn man es rechtssicher mag.
Es ist illegal wenn mein Nachbarn bei mir kostenlos Strom lädt? Ok, hätte ich ehrlich gesagt nicht gewusst.
Wenn er an deiner Wallbox oder CEE32 kostenlos lädt nicht, da hab ich mich geirrt, sorry. Mein Wissen war zu alt. ![]()
Wenn das so weitergeht wird das wieder ein Thread der sich weit vom Thema entfernt und zum Schluss wieder politisch endet.
Eine Bitte in eigener Sache haltet den Thread sauber, nur so ist es eine winwin Situation für alle.
Einen (gemeinsamen) Parkplatz auf dem Grund des PV Besitzers. Da die CEE. Und wer laden will parkt da.
Bürokraten würden sich die Nasenspitze abbeissen.
Zeigt nur, dass die Gesetze nicht in die heutige Zeit passen.
So wie ich das lese aus den 42c EnWG bezahlt du die Netzentgelde plus Umlagen. Google hat mir gesagt das bis 2MW keine Stromsteuer anfällt ( aber eine Quelle ist hier nicht hinterlegt)
Weiter stellt der Netzbetreiber nur zur Abrechnung zur Verfügung. In welchen Format oder Ausmaß konnte dieser mir zu diesen Zeitpunkt nicht sagen.
In 42c EnWG steht auch nur das er die Daten zur Verfügung zustellen hat ob er für den Aufwand entlohnt wird und wie hoch ist nicht beschrieben.
Ich komme für meinen Fall auf 13,76 Cent/kWh Netzentgelde inkl. Umlagen wenn ich dann meine durchschnittliche Vergütung von der Volleinspeisung 12,31 Cent/kWh drauf lege komme ich aufsummiert auf rund 26,00 Cent/kWh
Das ganze für die Überschusseinspeisung wäre bei mir 20,50 Cent/kWh
hier mal meine Kosten für die Netzbetreibung:
Da habe ich jetzt noch nicht einmal Gelder für die Administration oder extra Bearbeitungskosten eingerechnet.
Wenn ich wo in meiner Berechnung falsch liege möge man mich korrigieren.
Moin,
Ja also für eine Bestandsanlage die in einer Regelung wie 12,x Cent garantierter Vergütung steckt macht es monetär keinen Sinn etwas umzustellen und in ein solches Modell zu wechseln.
Es geht viel mehr um Neuanlagen, die eben nicht zu solchen zwar monetär vorteilhaften aber gerade nicht netzdienlichen Konditionen in Betrieb gehen.
Ich habe mich nie dafür interessiert ob ich da ggf meine Anlage als reine Volleinspeiseanlage betreibe, und dafür etwas mehr Vergütung bekomme, denn ich finde diese gesamte bisherige Förderpraxis per pauschaler Ertragsvergütung, ist langsam aus der Zeit gefallen.
Es gibt eben mittlerweile genügend Möglichkeiten auf der technischen Ebene die Anlagen auch netzdienlich zu betreiben.
Hätte ich meine Anlage rein nach monetärer Effizienz geplant, wäre sie deutlich kleiner und hätte nur einen Bruchteil an Speicherkapazität.
Jetzt ist sie eben deutlich größer ausgefallen. Und wegen der aktuellen Einspeiseregelungen suche ich eben nach Ergänzungen für die Vergütung der Einspeisung, gerade zu den Zeiten der negativen Börsenspreise und damit nicht mehr vorhandener staatlicher Fördervegütung.
Denn wenn ich da dann meinen Ertrag nicht mehr vollständig im Akku Puffern muss sondern noch ein paar direkte Stromkunden in der Nachbarschaft bedienen kann, dann wird das für mich auch finanziell von Vorteil, die Belastung im Verteilnetz wird dann aber auch gering bleiben, weil ich dann auch möglichst nur soviel einspeise, wie bei den vertraglich verknüpften Haushalten auch verbraucht wird. Der Rest / Großteil geht dann weiterhin in den Akku.
Aber wie gesagt für diese Regelung muss man sich dann wohl auch noch eine Datenstrecke von einem Smart Meter der verbundenen Haushalte zur eigenen Steuerung bauen. Dann kann ich auch in der Übergangszeit meine abendliche Akkuentladung auf deren Verbrauch ausrichten statt mit pauschalen Werten zu arbeiten.
Ich werde zur Steuerung meiner Akku Be- und Entladung zukünftig auch noch die Netzfrequenz mit einrechnen. Und dann nicht rein nach Preis bei der nächstbesten Gelegenheit Einspeisen oder Laden, sondern bei Auswahlmöglichkeiten auch nur dann wenn es gerade netzdienlich in meinem Netzbereich ist.
Die Netzentgeltkomponente von 8,x Cent ist halt auch noch relativ hoch. Hier in unserem Netz wurde das zum Jahreswechsel auf 3,68 Cent reduziert.
Das dynamische ESS ist da jetzt schon viel dynamischer unterwegs, weil die Schwankungen des Börsenpreises nun auch mal wirklich % sich soviel auswirken, dass man da öfters am Tag hinkommt sinnvoll aus dem Netz den Akku zu laden trotz der dann erhöhten Wandlungsverluste.
Wenn man dann mit einem imSYs auch endlich mal noch in den Genuss vom Modul3 käme, dann würde sich das hier nochmehr lohnen, gerade in den Winterzeiten. Da liegt dann in den reduzierten Preisphasen dieses Netzentgelt bei nur noch 1Cemt brutto je kWh.
Und ja die wirklich lohnendst es dann nur wenn die Abnehmer meines Communitystromes selbst keinen dynamischen Tarif nutzen. Aber auch jene wird es geben, da viele erstmal einfach nur Wama und Geschirrspüler haben, die man da als Verbraucher verschieben könnte, was im Jahressaldo aber wenig relevant ist und nicht rechnen würde ggü eines günstigen Festpreises.
Werden die dann auch wegen Wallbox sich für einen dynamischen Tarif entscheiden, bringt es dann natürlich auch nix wenn ich denen dann im Sommer zur Mittagszeit genau diesen Strom ins Netz drücke.
Denn da würde sich dann die Frage stellen, müssen sie dann den von mir eingespeisten kaufen oder bekommen dann den günstigeren dynamischen Preis abgerechnet. Das wäre dann zwar für mich toll aber für das gesamte System und dem mitmachenden Endkunden ungünstig.
