Hallo zusammen, ich betreibe zur Zeit ein Balkonkraftwerk (4 Panels mit 1720 Watt und Anker Solix Speicher mit 3,2 kWh). Es ist registriert, es erfolgt keine Einspeisevergütung, weil es sich nicht lohnt.
Nun habe ich gerade den Vertrag gemacht, dass auf dem Dach zus. 7,35 kW Panelleistung plus 10 kwH Speicher installiert werden. Es kann jedoch passieren, dass erst 2027 installiert wird und damit die Einspeisevergütung niedriger ausfällt.
Meine Überlegung bzw. Frage: Wie ist das mit der Vergütung rechtlich geregelt, wenn zus. Leistung installiert wird. Wird dann neu verhandelt oder wird dann (einfach) mehr eingespeist und entsprechend vergütet?
Idee ist: Ich lasse mir meinen eingespeisten Strom schon jetzt vergüten und 2027 kommt dann der zus. Strom (einfach) dazu. Und sichere mir somit die knapp 8 Cent/kWh.
Geht das?
Bei Anlagen mit verschiedenen Baujahren entscheidet die Inbetriebnahme.
Ich habe eine Anlage 2021 gebaut und eine 2023 die für das jeweilige Inbetriebnahmedatum gerade aktuelle Vergütung wird dann angenommen und das Ganze dann prozentual nach Generatorgröße verrechnet.
Du solltest mit deinem Netzbetreiber klären, ob er BKWs überhaupt vergütet. Das machen nur wenige.
Ansonsten ist das auch eine Frage die der Solateur beantworten können muss/darf/soll, da er sowieso das Problem hat, wie er dein BKW als Anlagenerweiterung anmeldetechnisch behandeln muss. Das wird ebenso von den Netzbetreibern unterschiedlich behandelt.
Entweder ist das eine Anlagenerweiterung oder sie wird in die neue PV eingebunden, oder gar nicht betrachtet.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass, selbst wenn dein VNB dein BKW vergütet, er eine Anlagenerweiterung nach EEG mit einer vollwertigen PV zum jetzigen Vergütungssatz akzeptiert.
Kannst Du probieren. Allerdings wird es schwer einen VNB zu finden, der für ein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung zahlt.
Für die Erweiterung bekommst Du nur das was zu dem entsprechenden Zeitpunkt neu vergütet wird.
Da hilft das Balkonkraftwerk oder die bestehende Solaranlage nicht.
Wenn ich jetzt meine bestehende Solaranlage aus 2024 erweitere, die derzeit 7.x Cent pro kWh Einspeisevergütung bekommt, bekomme ich für die Erweiterung anteilsmäßig nur das was zum Installationszeitpunkt bezahlt wird,
Lass dich nicht verunsichern. Ich selbst habe kein BKW sondern eine 10,5 kWp Anlage auf dem Dach, aber ich habe mich lange mit dem Thema beschäftigt und habe mehrere BKW-Besitzer im Freundeskreis, die ich überzeugen konnte die Einspeisevergütung bei ihren jeweiligen VNB zu beantragen. Nicht immer gibt es dazu ein Formular auf der Website - freiwillig wollen diese keine Vergütung zahlen. Aber jeder Antrag, auch formlos, ging durch und seitdem gibts die Einspeisevergütung und trägt zur Amortisation bei.
Mit welcher rechtlichen Begründung sollten die VNB die Zahlung der Vergütung eigentlich ablehnen?
Wie gesagt, bringt eine Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk nicht den erhofften Vorteil. Man reserviert sich damit nicht die Einspeisevergütung für die spätere große Solaranlage.
Wie whiz bereits geschrieben hat zählt dabei das jeweilige Inbetriebnahmejahr des Anlagenteils.
Wenn du also derzeit einen Antrag für dein BKW stellst und es für die Einspeisevergütung genehmigt bekommst, dann könntest du 7,70ct/kWh bekommen.
Für den nachgerüsteten Teil 2027 bekommst du 5,20ct/kWh für 36 Monate und danach musst es direktvermarkten lassen, Nulleinspeisung bauen oder verschenken. Wenn direktvermarktet bekommt du für 24 Monate noch 1,5ct/kWh Vermarktungsbonus, der dann aber auch wegfallen wird.
Die Aufteilung erfolgt dann prozentual nach Anlagengröße. Also gesamt 9070Wp und davon einmal 1720Wp (19%) und einmal 7350Wp (81%).
Gesetz dem Fall, dass die EEG Novelle 2027 auch so kommt wie derzeit geplant.
Danke für Eure Antworten. Ich habe das inzwischen auch recherchiert. Das BKW vorher anzumelden lohnt nicht wirklich (in diesem Jahr hätte ich bisher 20 € generiert, da die Eigenverbrauchsquote dank Speicher sehr hoch ist).
Nach den aktuellen deutschen Regeln müsste man knapp 7kWp plus Speicher plus 800W Inverter jetzt aufstellen / anmelden und Einspeisevergütung verlangen. Immerhin kann man damit ja bis zu 16kWh am Tag einspeisen. Später ist das Bestand und da gilt der Errichtungszeitpunkt der knapp 7kWp
Das ist für den Threadersteller aber keine nützliche Aussage, da er wenn er das so dieses Jahr installiert bekommen würde, ja auch sein System dieses Jahr bekommen könnte. Ich gehe davon aus, dass es an den Montagekapazitäten krankt und nicht am Material.
Ich bin der Meinung, dass man an deiner Konstellation, dann aber nie Umbauen dürfte die nächsten 20 Jahre. Sobald ich den Wechselrichter tausche müsste ich ja eine normale Anmeldung beim EVU machen. Bis dahin ist es ja eine Kleinstanlage nach Formular F1.2 welches sonst nur Markstammdatenregister und eben über das Formular beim EVU gemeldet werden müsste. Bei Wechselrichtertausch mit mehr als 800W wird es zur normalen PV-Anlage mit normalen Antragsbedingungen und entsprechend zur Neuanlage ohne Einspeisevergütung.
Notfalls lehnst die 7kWp Panels irgendwo an die Wand, hauptsache die Kwp sind eingemeldet. Nur darauf wird bei Erweiterung geschaut, wenn ich die Rechtslage anschaue. Balkon + Südwand geht mit keinem Gerät dafür findest sicher einfacher ne Lösung als für eine Dachanlage incl Eingriff in die Hausverteiung