Hallo zusammen, ich betreibe zur Zeit ein Balkonkraftwerk (4 Panels mit 1720 Watt und Anker Solix Speicher mit 3,2 kWh). Es ist registriert, es erfolgt keine Einspeisevergütung, weil es sich nicht lohnt.
Nun habe ich gerade den Vertrag gemacht, dass auf dem Dach zus. 7,35 kW Panelleistung plus 10 kwH Speicher installiert werden. Es kann jedoch passieren, dass erst 2027 installiert wird und damit die Einspeisevergütung niedriger ausfällt.
Meine Überlegung bzw. Frage: Wie ist das mit der Vergütung rechtlich geregelt, wenn zus. Leistung installiert wird. Wird dann neu verhandelt oder wird dann (einfach) mehr eingespeist und entsprechend vergütet?
Idee ist: Ich lasse mir meinen eingespeisten Strom schon jetzt vergüten und 2027 kommt dann der zus. Strom (einfach) dazu. Und sichere mir somit die knapp 8 Cent/kWh.
Geht das?
Viele Grüße
Hanno