Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowatt sind ab 01.01.2023 steuerbefreit

Artikel PV-Magazin

Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowatt sind künftig steuerbefreit, bei gemischt genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Zudem ist bei ... Einfuhr ... von ... Stromspeichern in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr fällig.
Quelle: pv-magazine.de
Zudem ist bei ... Einfuhr ... von ... Stromspeichern in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr fällig.
Quelle: pv-magazine.de
Nicht nur für Stromspeicher,
Ab Januar?
Oder >> das Tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich<<?

hä was lifepos ohne mwst? oder nur für komplette systeme?

hä was lifepos ohne mwst? oder nur für komplette systeme?
Der springende Punkt ist wohl, das sie die Mwst. weiter kassieren, man sie aber auch mit Kleinunternehmerregelung zurückbekommen kann.

war ja klar :frowning:

hä was lifepos ohne mwst? oder nur für komplette systeme?
Der springende Punkt ist wohl, das sie die Mwst. weiter kassieren, man sie aber auch mit Kleinunternehmerregelung zurückbekommen kann.
Wenn ANlagen bis 30kwp steuerbefreit sind, braucht man das Kleinunternehmen dann überhaupt noch?
hä was lifepos ohne mwst? oder nur für komplette systeme?
Der springende Punkt ist wohl, das sie die Mwst. weiter kassieren, man sie aber auch mit Kleinunternehmerregelung zurückbekommen kann.
Bei der KUR bekommst du nix zurück. Musst aber auch nix anmelden.
Da wird es schon eine Ausnahme geben.

Frage mich echt wie die das umsetzen wollen.
Für die Anlage ein Unternehmen anmelden scheint trotzdem noch notwendig zu sein. Sonst ist dem Umsatzsteuer-Betrug Tür und Tor geöffnet.

Wenn ich dann zur Kleinunternehmerregelung optiere, kann ich für derartige Komponenten den Vorsteuer auch erstattet bekommen.
Wie sieht es dann bei einem Weiterverkauf aus?

Ich glaub es wird für Eigenbauanlagen wieder sehr kompliziert die Vorsteuer erstattet zu bekommen, wenn man zur Kleinunternehmerregelung optiert und die im Artikel genannten Voraussetzung dann auch nachweisen muss. D.h. z.b. Abnahme durch xyz. Einfach so mit der Invoice von Alibaba zum FA zu gehen und zu sagen: "Das ist für meine PV-Anlage" stelle ich mir schwer vor.

"Zudem ist bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr fällig. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Leistung an den Anlagenbetreiber handelt – und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird."
Ich verstehe es so, dass der Händler an den Endverbraucher keine Umsatzsteuer berechnet.
Dann braucht man auch nichts zurück zu holen.
Ich verstehe es so, dass der Händler an den Endverbraucher keine Umsatzsteuer berechnet.
Dann braucht man auch nichts zurück zu holen.
Wie soll das gehen? Bei dem Händler könnte dann jeder aus der ganzen EU bestellen und müsste keine Umsatzsteuer bezahlen.
Oder aber der Händler müsste den Nachweis vom "Endverbraucher" einholen. Aber welchen Nachweis?

Nee, das Geld wird man sich sicherlich vom FA mit Nachweis zurückholen müssen.

Habe gerade mal in Kap. 8 des JStG 2022 geschaut. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, das die Händler einen Umsatzsteuersatz von 0% ausweisen.
Wer recht hat und wie es genau laufen wird, wird die Zukunft zeigen.
Vielleicht hat der Referent, der das Gesetz in diesem Punkt ausgearbeitet hat, DIY ausgeblendet und geht davon aus, dass es immer über einen Installateur läuft. Dann stellt dieser eine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer aus und erhält selber über die Umsatzsteuermeldung, die gezahlte Ust zurück. Dann brauch man quasi keine Nachweise.

Das mit der Steuerbefreiung sind alles Pläne der jetzigen Regierung, mal schauen, was nach dem parlamentarischen Verfahren davon noch übrig ist.

Wenn es dann beschlossen und verkündet ist, dann wird es irgendeine Ausführungsverordnung geben, in der dann steht, wer was wie machen darf oder muss.

Wünsche dazu sollte man an seinen Wahlkreisabgeordneten schicken, damit er das in seiner Fraktion einbringen kann.

Herzliche Grüße