Einkommensteuer & BWWP als energetische Maßnahme

Hallo an alle,

leider weiß ich nicht so recht, in welches Forum ich posten soll. Es passt leider nirgendwo so hin. Ich hoffe es ist okay in diesem Bereich, wenn nicht, bitte verschieben.

Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für 2024 fertig zu machen und durch den Hauskauf und die Sanierung fallen dort ja so einige Sonderposten an.
Ich habe u.a. die Fenster getauscht, dies kann ich laut BMWE steuerlich geltend machen.
Leider habe ich noch nicht so ganz raus, ob nur die Handwerkerkosten ohne Material oder die Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn es letzteres ist, würde ich das gern für meine BWWP versuchen.

Daher die Frage: Hat das schon mal jemand gemacht?
In dem Antrag gibt es unter Punkt 6 auch "Erneuerung der Heizungsanlage" gefördert und da gehört Brauchwassert ja irgendwie dazu. Würde eine BWWP nicht unter "6.5 Bivalente Heizungsanlage" oder unter Punkt 8 "Optimierung einer bestehenden heizungsanlage" fallen?

Ich habe die BWWP über einen Fachbetrieb hier in der Nähe zum Selbsteinbau gekauft und auch selbst angeschlossen. Eventuell würde mir ja die Fachfirma da was bestätigen. Die Frage ist nur was genau (und natürlich ob das geht)

Vielleicht findet sich ja ein Steuerberater im Forum der da Ahnung hat.

Grüße

Zu den Fördervorgaben gehört der Einbau durch ein Fachunternehmen und die Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus durch das Fachunternehmen. Selbsteinbau ist nicht förderfähig. Außerdem steht in der ESanMV, Anlage 6 unter 6.3:

Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind hiervon (Anm.: von der Steuerermäßgung) ausgenommen.

Wenn Deine BWWP nicht mit Außenluft arbeitet, ist sie sowieso nicht förderfähig.

Das betrifft, anders als bei haushaltsnahen Dienstleistungen, die Gesamtkosten der Maßnahme. Im Jahr der Durchführung und im Folgejahr können jeweils 7% der Gesamtkosten angesetzt werden, im zweiten Jahr nach Durchführung der Maßnahme noch 6%.

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Okay, danke für die Einordnung und Klarstellung. Dann hatte ich das wohl falsch verstanden.
Ich finde es sehr schade, dass energetische Sanierung in Eigenleistung einfach hinten runter fällt. Mir kommt es so vor, als ginge es gar nicht um Klimaschutz oder Energiewende sondern um ein Konjunkturprogramm für hiesige Betriebe. Wenn man einfach nur Dämmmaterial, Fenster, Technik etc. absetzen könnte, wäre dem DIY-ler ja schon sehr geholfen. Aber das ist ein anderes Thema.

Grüße

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