Eigentumswohnung Garten Solarpanels

Hallo zusammen,

Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung mit einem Garten. Ich hätte Interesse daran, an meinen Zaun einige Solarpanels zu Hängen und damit eine Inselanlage zu betreiben um damit beispielsweise meine Akkus vom Rasenmäher etc aufzuladen.

Nun ist es immer bei Eigentumswohnung ein Ding mit den "Baulichen Veränderungen". Die darf ich nämlich nicht ohne das grundlegende Einverständnis machen. Ich für meinen Teil halte es nicht für eine bauliche Veränderung, wenn ich Solarpanels an einen Zaun hänge. Im schlimmsten Fall sind die ja leicht zu entfernen. Ebenso Gleiches gilt für ein Gartenhaus. Ich würde dort gerne Solarpanels drauf legen. Es ist natürlich kein richtiges Ziegeldach. Vermutlich würde ich es ziemlich einfach anbringen wollen. Was haltet ihr da von der Rechtslage?

Liebe Grüße

Hallo zusammen,

Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung mit einem Garten. Ich hätte Interesse daran, an meinen Zaun einige Solarpanels zu Hängen und damit eine Inselanlage zu betreiben um damit beispielsweise meine Akkus vom Rasenmäher etc aufzuladen.
Option, um einen staketenzaun zu bestellen und zu kaufen. Nun ist es immer bei Eigentumswohnung ein Ding mit den "Baulichen Veränderungen". Die darf ich nämlich nicht ohne das grundlegende Einverständnis machen. Ich für meinen Teil halte es nicht für eine bauliche Veränderung, wenn ich Solarpanels an einen Zaun hänge. Im schlimmsten Fall sind die ja leicht zu entfernen. Ebenso Gleiches gilt für ein Gartenhaus. Ich würde dort gerne Solarpanels drauf legen. Es ist natürlich kein richtiges Ziegeldach. Vermutlich würde ich es ziemlich einfach anbringen wollen. Was haltet ihr da von der Rechtslage?

Liebe Grüße


und welchen Zaun haben Sie?

Einfach mal nachfragen, würde ich da vorschlagen, kostet nicht und tut nicht weh.
Im besten Fall wirds dir erlaubt, musst aber sicherlich es auch ordentlich machen und darfst dafür nichts beschädigen wie z.B. Löcher bohren.

Bei einer Eigentumswohnung gibt es eine Teilungserklärung der Wohneigentümergmeinschaft.
Darin steht wie der Garten zugeordnet ist, ist es Sondereigentum ? Oder Gemeinschaftseigentum mit welchen Sondernutzungsrechten ? U.s.w.
Wenn der Notar damals gut war, steht sogar direkt drinn wie es mit baulichen Veränderungen zu handhaben und beachten ist.

Ein nettes Wort mit den Miteigentümern hilft da aber meit mehr als irgendwelche §§§.
Wichtig ist aber immer das mündliche Absprachen im Zweifelsfall Schall und Rauch sein können.

Gruß Holger