Eigentümer und WEG gegen die Installation eines Balkonkraftwerks

Guten Tag,

ich möchte hier einmal meine aktuelle Situation schildern und hoffe etwas Hilfe oder wegweisenden Input zu bekommen. Ich bin mir extrem unsicher wie ich mich aktuell zu verhalten habe, wen ich gerne ein Balkonkraftwerk haben möchte.

TL;DR:
Ich habe als Mieter die Genehmigung zur Installation eines steckerfertigen Balkonkraftwerks beantragt. Ich habe den Antrag detailliert vorbereitet, rechtlich und technisch untermauert und nach bitte des Vermieters zur Abstimmung in der Eigentümerversammlung einbringen lassen. Die Eigentümergemeinschaft lehnte ab, und der Vermieter verweigert die Zustimmung mit Hinweis auf angebliche technische Sicherheitsrisiken (Außensteckdose nicht normgerecht) sowie auf den negativen WEG-Beschluss.

Was kann ich nun tun, ich habe keinen Rechtsbeistand und bin nicht in einem Mieterverein ( alle in der Umgebung haben schlechte Bewertungen und sehr lange Wartezeiten) ? Sind die Bedenken gerechtfertigt?

Details zur Situation

  • Haus ist BJ 2015

  • Mietwohnung in einem Gebäude mit Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

  • Vorhaben: Installation eines steckerfertigen Photovoltaikmoduls („Balkonkraftwerk“) mit Einspeisung über vorhandene Außensteckdose (IP44, wettergeschützt).

  • Antrag wurde dem Vermieter übermittelt, der ihn zur Abstimmung in der nächsten WEG-Versammlung ankündigte.

  • Ich legte eine schriftliche Begründung bei, die rechtlichen Grundlagen (§ 20 Abs. 2 WEG, § 554 BGB) sowie technische Normen und Sicherheitsstandards (DIN VDE V 0100-551-1, VDE-AR-N 4105) aufführt.

  • Betonung: reversible Montage, keine Bausubstanzveränderung, optisch unauffällig, CE- und VDE-konforme Komponenten.

Meine Position als Mieter (meine Argumentation)

  • Balkonkraftwerke gelten nach aktuellem Recht als „privilegierte Maßnahme“.

  • Mieter haben Anspruch auf Genehmigung, sofern keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

  • Kein Eingriff in die Hausinstallation – Nutzung einer normgerechten Außensteckdose ist zulässig. Es ist eine normgerechte Außensteckdose (IP44).

  • Nachweis aller Sicherheits- und Rechtsvorgaben erbracht.

  • Maßnahme dient Energieeinsparung und reduziert Nebenkosten (~17 % Eigenverbrauchsabdeckung).

Ergebnis und Einwände des Vermieters

  • Die WEG stimmte mehrheitlich gegen die Genehmigung.

  • Vermieter verweist auf:

    • „Erhebliche technische Bedenken“ bezüglich Sicherheit und Anschlussart.

    • Aussage, Balkonsteckdosen seien „nicht für dauerhaften Einspeisebetrieb ausgelegt“ und böten „keinen ausreichenden Schutz gegen Feuchtigkeit“.

    • VDE-Vorschriften (insbesondere DIN VDE V 0100-551-1 und VDE-AR-N 4105) einen Anschluss über eine geeignete Einspeisesteckvorrichtung (z. B. Wieland-Steckdose) mit entsprechendem Leitungsschutz, der durch eine fachkundige Elektrofachkraft vorzunehmen ist.

    • Solange dies nicht „nachweislich“ erfüllt sei und die WEG nicht zugestimmt habe, könne keine Genehmigung erteilt werden.

  • Gleichzeitig ermöglicht der Vermieter, bei „geänderter Beschlusslage oder technischen Anpassungen“ erneut einen Antrag zu stellen.

  • Solange diese Voraussetzungen nicht eindeutig und nachweislich erfüllt sind und die Eigentümergemeinschaft dem Vorhaben nicht zustimmt, kann die Installation der Anlage nicht gestattet werden.

Meine Frage:
Wie kann ich in dieser Situation weiter vorgehen, insbesondere angesichts der technischen Argumentation und des ablehnenden WEG-Beschlusses, um meine berechtigten Ansprüche nach § 20 WEG und § 554 BGB dennoch durchzusetzen oder eine Zustimmung zu erzwingen?
Was habe ich bezüglich der Außensteckdose zu beachten wen mir gleichzeitig untersagt wird neue Steckdosen zu installieren. Sind die Bedenken berechtigt oder Schikane ?

Vielen Dank im voraus !

Soweit mein Kenntnisstand ist, darf ein Vermieter ein BKW nicht ablehnen, Ausnahmen sind da nur Denkmalschutz. Technische Bedenken? Jede Balkonsteckdose ist normalerweise separat abgesichert. Was soll denn da bei 800W Einspeisung passieren? Einziger Einwand wäre eventuell eine Wielandsteckdose. Die kann man schnell mal gegen die Feuchtraumsteckdose austauschen. Für WR gibt es dafür vorkonfektionierte Kabel oder man wechselt einfach nur den Stecker aus. Solange aber immer noch steckerfertige BKW verkauft werden, fällt das als Ablehnungsargument in meinen Augen aber weg.

Kann er, und darf er.

Oliver

Wie wichtig ist dir das Verhältnis zum Vermieter?

Du hast folgende Alternativen:

Aufgeben.

Installieren und abwarten, was passiert.

Vermieter auf Zustimmung verklagen.

Vermieter mit Hinweis auf Klage zur Zustimmung bringen.

Jede hat Vor- und Nachteile.

Übrigens: ohne feste Montage, sagen wir ein Gestell auf dem Balkon, ist vielleicht auch eine Option.

viel Erfolg

mobilsolar

Bis ich mein vorhaben ein Balkonkraftwerk zu errichten geäußert habe war es gut.
Er ist, das hat er auch in einer Email deutlich gemacht, “aus Prinzip“ gegen Balkonkraftwerke.

Ich will meine Balkonfläche nicht opfern und gegen die Befestigung an sich hatte er in diesem letzten Austausch kein Einwand, aber eben beim Anschluss an der Außensteckdose.

Da würde ich mich halt zähneknirschend drauf einlassen, daß ein Elektriker noch ne Wielanddose setzt, bevor man sich verkracht.

Das tolle ist ja er verlangt es, aber untersagt mir gleichzeitig Bauliche Veränderungen, wie den Austausch einer Steckdose vorzunehmen.

Ich wage zu bezweifeln, dass der Austausch einer Steckdose eine bauliche Veränderungen oder überhaupt genehmigungspflichtig ist. Im Zweifelsfalle wäre ein Rückbau beim Auszug Pflicht - als äusserstes Maximum.

Auf der Basis kann man das einfach darauf ankommen lassen, ob ein Gericht seine Prinzipien als ausreichende Begründung für die Verweigerung deine Rechte ansieht. Rechtsschutzversicherung/ eigene Versicherung informieren, und wenn die nicht zucken: machen.

Habe leider keine Rechtschutzversicherung und kein Geld fürn Anwalt. Kostenlose Erstberatung habe ich noch keinen Termin bekommen.

Mal aus Vermietersicht:
Wenn ein WEG-Beschluß gegen das BKW vorliegt, heißt das dein Vermieter müßte im Zweifel gegen die WEG klagen. Wäre ich Vermieter fühlte ich mich durch den Mieter sowie die Bedingungen, die die Politik geschaffen hat, massiv unter Druck gesetzt und würde im Zweifel die Wohnung kündigen.

Also es steht die Frage ob diese privelegierten Maßnahmen WEG-Beschlüsse brechen können und auch z.B. Baurecht (Änderung der Fassade etc.).

Die Wielandsteckdose ist ja nun mittlerweile auch vom Tisch. Kann dein Vermieter also auch nicht mehr drauf pochen.

Kannst du das erläutern? Ich habe nur etwas neuer zur einer VDE Norm gefunden. Kann ich damit auf die Unbedenklichkeit eines Schukostecker mit entsprechender VDE Norm hinweisen?

Beim Growatt Neo 800 gab's anfänglich auch Probleme beim Steckerziehen. Wurde schnell drauf reagiert. Wechselrichter schalten jetzt bei Stromunterbrechung sofort ab.

Hallo,

Wenn der Vermieter es bei einem 2015 gebauten Haus wegen einer nicht normgerechten Steckdose ablehnt, dann hat er ein Problem, dann ist die Steckdose schon nicht zugelassen.
So lange Du dich an die Vorgaben hältst (800W WR / 2000Wp max Modulleistung), sollte er dagegen nichts einwenden können. Spätestens beim (reversiblen) Tausch der Steckdose gegen Wieland.

Vorsicht bei Zitaten der KI:
Laut der neuen VDE Norm (ab 01.12.2025) sind Schuko-Stecker definitiv erlaubt (Quelle), allerdings mit starken Einschränkungen wie z.B. max. 960 Wp und komplett zertifiziertes Set. Für die normal Schuko-Steckdose gäbe es auch noch normgerechte Seplugs Stecker.