EEG-Einspeisevergütung - 10% Marktwertvergütung - interessanter Rechtsstreit mit Netzbetreiber

Hallo Leute,

wir haben vor Jahren (Fertigmeldung war März 2013) eine große reine Einspeise-PV-Anlage als Investitionsobjekt in Betrieb genommen. Ab diesem Zeitpunkt gab es schon die Regelung, dass 10% der Erträge über den Marktwert des PV-Stroms (Monatsdurchschnitt) abgerechnet werden müssen. Der Gesetzgeber hat im EEG vorgeschrieben, dass für 10% der Stromerträge ‘die Vergütung auf den Marktwert verringert werden soll’, also nicht über die EEG-Vergütungssätze läuft.

Nun war es aber im Jahr 2022 tlw. so, dass der Marktwert erheblich über der EEG-Vergütung lag und der Netzbetreiber (bei uns die EDIS) auch den Marktwert für 10% ausgezahlt hat. Ein gutes Jahr später kamen sie aber zu einer ‘Neubewertung’ und meinten den Marktwert für diese 10% auf die EEG-Vergütung deckeln zu müssen und forderten einen höheren 3stelligen Betrag zurück. Obwohl wir widersprochen haben, war EDIS so dreist, den Betrag einfach von unser EEG-Vergütung einzubehalten.

Jetzt haben wir dazu Klage eingereicht und EDIS argumentiert, dass wir sanktioniert werden müßten und die 10% Marktwert in 2022 tlw. deutlich über den EEG-Vergütungssätzen lagen. Eine Gesetztesgrundlage konnten sie dafür nicht anführen, nur eigene, von Netzbetreibern selbst erstellte Tabellen, wie hier zu verfahren wäre, nämlich den Marktwert auf die EEG-Vergütung zu kürzen. Das sieht das EEG aber so gar nicht vor.

Wer hat hier eine ähnliche Konstellation, also 10% Marktwertvergütung, und hat aus 2022 Erfahrungen mit seinem Netzbetreiber und den Einspeisevergütungen? M.E. ist das eine Betrugsmasche im großen Stil: die Netzbetreiber wollen sich an der Situation bereichern, gönnen es aber dem kleinen PV-Betreiber nicht, diese 10% Marktwert tatsächlich zu erhalten.

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ist ja wohl mit einem Anwalt und mit einem Gericht samt Richter verbunden. Da spielt es dann eigentlich keine Rolle mehr, was andere da für Erfahrungen gemacht haben.

Gab’s denn vorher Kontakt zur Bundesnetzagentur, und was hat die dazu gesagt?

Oliver

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Naja, ich denke doch, das könnte für einige hier auch interessant sein?

Die meisten speisen doch auch ein und m.W. sind ab 2012 alle von dieser 10%-Regelung betroffen - Du nicht?

Natürlich ist das mit Anwalt und Gericht verbunden - die Sache läuft. Die Stellungnahme der Gegenseite zur Klage war äusserst dürftig aus unserer Sicht. Problem ist nur, dass die Richter am Amtsgericht oft nicht viel Ahnung haben und sich einen größeren Aufwand sich in die Thematik zu fuchsen scheuen. Da glaubt man dann eher einem großen Netzbetreiber, als einem Privatmann.

Aber wenn es viele betrifft, und davon gehe ich aus, dann hat das einen ganz anderen Charakter. Die andere Möglichkeit wäre noch an die Presse zu gehen. Aus unserer Sicht stinkt das Gaberen der Netzbetreiber hier zum Himmel!

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Wünsche viel Erfolg, notfalls vor einem kompetenteren Berufungsgericht.

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Danke!

Ist denn hier niemand, der auch von solcher Willkür betroffen ist?

Speist ihr alle nicht ein oder seid ihr von der 10%-Regel nicht betroffen, weil eure Anlage älter als 14 Jahre ist?

Ich sag mal, weder noch.

Kannst du mal eine Hinweis darauf geben, was da genau im EEG steht, und wo?

EEG 2014:

Oliver
P.S. Der Google-Halluzinator behauptet, dein Problem zu kennen, und schreibt, daß es da öfter Diskussionen gäbe.

Ich verstehe die vermeintliche Willkür hier nicht.

Wenn ich einen Anteil mt Marktwert vergütet bekomme und dieser sich ändert, das sollte klar sein, dass sich die Vergütung ebenfalls ändert. Und wenn der Marktwert sinkt, sinkt halt auch die Vergütung. So zumindest mein Verständnis.

Aber wenn er über den EEG Wert steigt und es nirgends steht, dass das der Maximalwert ist, sehe ich keine Grundlage dafür, dass der NB da einfach Geld abzwackt (egal ob das aufs EEG Konto geht oder beim NB bleibt).

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Da bin ich bei dir. Wenn der Preis nicht gedeckelt ist muß er gezahlt werden.

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Ich kopiere hier mal einen Abschnitt aus unserer Erwiederung auf die Einwendung des Klägers (VNB)

Wie oben bereits dargelegt enthält § 33 Abs. 2 EEG keine Befugnis der Beklagten, die Marktwerte auf die EEG-Vergütung zu deckeln, wenn die Marktwerte höher sind als die EEG-Vergütung. Es ist auch nicht so, dass die Beklagte § 33 Abs. 2 EEG nicht hätte anwenden können wie sie fälschlich vorgibt. Danach musste sie schlicht gemäß § 33 Abs. 2 EEG an die Kläger die Marktwerte bezahlen.

Kannst Du hier mal einige Verweise einkopieren, bitte? Wir haben Gemini hier auch selber oft genutzt aber keinen konkreten Hinweis auf ähnliche Verfahren oder bereits laufende Klagen bekommen. Ein bloßer Hinweis, dass dies öfter diskutiert wurde, hilft im Rechtsstreit nicht, aber andere, ähnlich gelagerte Verfahren könnten sehr hilfreich sein.

Witzigerweise verweist der VNB (E.dis) hier sogar auf selbst erstellte Tabellen, die sein Vorgehen rechtfertigen. Offenbar wird dieser Ansatz im großen Stil gefahren und durch das selbst erstellte Regelwerk der Netzbetreiber ‘gedeckt’ - eine schöne Milchmädchenrechnung! :rofl:

In den USA würde sowas eine große Sammelklage nach sich ziehen, die den VNB viele Millionen kosten könnte - bei uns ist sowas leider schwierig.

Aber genau deswegen wundert es micht, dass hier offenbar niemand davon betroffen ist? Oder prüft ihr eure EEG-Abrechnungen gar nicht? Das hat ja auch nur einige Monate im Jahr 2022 betroffen, wo der monatliche Marktwert für PV-Strom deutlich über den EEG-Umlagen lag, tlw. 30-35 ct/kWh soweit ich mich erinnere. Das kann bei großen Anlagen durchaus einige 100 Euro ausmachen. Die meisten würden deshalb aber nicht klagen… (bei uns waren es fast 1000 Eur, haben eine 92 kWp-Anlage als Investitionsobjekt gekauft).