Hallo zusammen und sorry, falls die Frage hier schon zu Tode beantwortet wurde - ich habs nicht gefunden.
Ich frage mich gerade ob es sinnvoll sein könnte jetzt noch eine 600W Anlage nach den "alten" Regeln zu installieren und diese mit 4 Modulen satt über zu belegen, statt 800W peak zu bauen und durch die neuen Regeln bei der Überbelegung auf unter 1kW an Modulen begrenzt zu sein.
Auch wenn ich dann bei dauerhaft 600W bleiben müsste - die ich dann aber wesentlich häufiger auch erreichen würde.
Oder werden durch die Neuregelung voraussichtlich auch die alten überbelegten Anlagen mit 600W gezwungen die Module zu reduzieren um unter die neue Grenze zu kommen.
wenn ich das in den anderen Threads hier richtig verstanden habe, dann ist es Essig mit Bestandsschutz. Ich dachte auch so etwas wäre möglich und habe am Anfang des letzten Jahres angefangen mir ein Balkonkraftwerk mit 3,8kWp zu bauen. Sollte das jetzt keinen Bestandsschutz bekommen wäre ich echt gekniffen, denn die zusätzlichen Kosten der Anmeldung (Zählerschrank, Anmeldung und Steckdosenkasper) als normale Solaranlage lohnen sich bei der Größe nicht und das Ding holt in meiner Lebenszeit das ausgegebene Geld nicht wieder rein. Eine Verkleinerung ist aber auch nicht so ohne weiteres möglich, denn die Module sind Teil der Terrassenverkleidung.
Andererseits halte ich es es schon für normal, dass der Staat einfach die Spielregeln ändert und die Bürger die dadurch entstandenen Schäden tragen sollen für inzwischen schon gängige Praxis. Bei den privaten Kläranlagen hat man das (mit Hilfe der Polizei) so gemacht, genau wie bei den Multikoptern und bei den Sportschützen möchte Nancy demnächst auch einen Teil des Besitzes entwerten, bzw. hat das schon in einem anderen Fall getan. Ich wette aber es gibt noch sehr viel mehr Beispiele, wo das Eigentum der Bürger einfach so entwertet wurde.
Weitere Beispiele des staatlichen Raubs an seinen Bürgern wären die Ölheizungen, Gasheizungen und demnächst auch Holzöfen. Wer rot-grün wählt, wählt eben ideologische Verbohrtheit um nicht zu sagen freche Dummheit!
Ich glaube ich sch... inzwischen auf die BKW-Regeln und bau mir einfach 2kWp aufs Dach mit 800W WR. Ob und wie ich es dann anmelde...???
Gas- und Ölheizungen werden den Leuten nicht geraubt. Einmal ist Raub anders definiert und zum anderen kannst Du doch gerne eine solche Heizung betreiben, Du kannst Sie dir sogar auch noch neu einbauen lassen. Kostentechnisch ist das im monovalenten Betrieb nicht unbedingt schlau, aber durchaus möglich.
Ein Grenzfall könnten aber bestimmte alte Heizungen sein. Nach 30 Jahren müssen Niedertemperaturheizungen ja raus, dürfen aber durch ein neues und baugleiches Modell ersetzt werden. Das ist wirklich eine Nummer, wo man sich wirklich an den Kopf fasst.
@ Thomas0815,
das hilft leider nichts, wenn die Mikrowechselrichter draußen an der Anlage hängen und einspeisen. Die Umwandlung in eine Insel ist bei drei verschiedenen Ausrichtungen und zwei unterschiedlichen Neigungen wohl auch nicht mehr ganz so einfach, leider.
Ich rüste bei mir weiter Pannels nach, hoffe das diese "VDE-Norm" erst im Sommer kommt, bis dahin habe ich 5kWp im Marktstammregister stehen. Als Steckersolaranlage am 600W WR
Kannst doch auch vorher so anmelden. Ob die Panels da sind oder nicht, wer kontrolliert es denn? Da wird viel zu viel Wind um das Thema Balkonsolar gemacht. Ein Nieschending das doch kaum jemanden interessiert. Sind nicht ca. 80% angeblich nicht mal angemeldet?
ich würde eigentlich auch noch zwei Module dazu werfen, aber wenn es keinen Bestandsschutz gibt, dann bringt das nur zusätzliche Kosten. Was nützt mir ein Eintrag im Marktstammdatenregister, wenn ich nachher einen Brief bekomme der mich auffordert die Module zu entfernen?
Ja. 5kWp bekomme ich leider nicht unter, aber ich habe noch ein paar Panels nachbestellt. so dass es insgesamt 3kWp werden. Ansonsten vertraue ich auf die großen Zahlen: 2023 sind über eine Million Solaranlagen in Deutschland neu aufgebaut worden, darunter über 250.000 Balkonkraftwerke. Diese Zahl gilt nur für angemeldete Anlagen, die Dunkelziffer ist unbekannt. 2024 sollen es noch deutlich mehr werden. Wer will das alles kontrollieren? Und was den Brandschutz angeht gibt es Sicherunsautomaten, Überspannungsableiter, ausreichend dimensionierte Kabel usw. An anderer Stelle im Haushalt fliesst deutlich mehr Strom (Küche!) und es brennt auch nicht, solange man nichts im Topf anbrennen lässt. Und die Einspeisung muss man halt in einen Stromkreis machen, an dem sonst keine großen Verbraucher angeschlossen sind - das ist wirklich keine Raketenwissenschaft...
Ich kann mich an keine VDE-Norm erinnern die Rückwirkend gegriffen und sofortige Umbauten erfordert hat.
Bisher hiess es dann immer: muss beim nächsten Umbau angepasst werden. Siehe FI-Schutz, zweiter FI-Schutz, SLS-Schalter, Überspannungschutz, etc.
Eine Veränderung später wird dann schwierig werden, aber was gebaut (oder besser: gemeldet) wurde ist da. Die Anlage ist auch so meinem Haftpflichtversicherer gemeldet und es wurde Versicherungsschutz bestätigt.
Und es ist eine geplante Produktnorm, keine Sicherheitsnorm. Ist wie bei der DIN VDE 18015: Kann angewendet werden, muss aber nicht.
Ich vermute, das dann in Zukunft die vereinfachte Anmeldungen nur noch bei Anlagen gem. der Produktnorm möglich ist.
800W +20%. Heißt für das Balkonkraftwerk nur 2 Module. Was ist denn mit komplett unabhängigen DC Systemen? zB. zur Warmwassererzeugung. Da gibt es Systeme bei denen 4 Module direkt an den Warmwasserbereiter angeschlossen werden können.
Würde sowas dann auch nicht mehr zulässig sein? Gibt es da eine Meinung dazu?
Beide Systeme zu haben erscheint mir ungünstig.
DC Warmwasser ist vermutlich ohne Effekt im Winter und Verschwendung im Sommer.
Schade um den Strom sobald das Wasser warm ist.
Ich wurde schon aus der Luft gezählt. Bis ZWEI können sie scheinbar zählen?
Muss man sich dann erklären?
dein Wort in Gottes Ohr. Ich hoffe es bleibt bei einer Produktnorm. In dem Fall würde ich glaube, ich überlegen nochmals den Ober zu rufen, damit er mit noch zwei bifaziale Module mit je 430 Watt bringt. Die 5kW bekomme ich damit zwar nicht voll, aber die beiden Module würden fast Waagerecht montiert werden und könnten mich so davor bewahren Unkraut aus dem verbleibenden Blumenbeet zu zupfen. Das wäre eine klassische Win-Win-Situation.
Und ja, ich denke die werden sich da bei der Anmeldung noch was ausdenken, schließlich kann es ja nicht angehen, dass es so einfach weiter geht. Wo kommen wir denn da sonst hin?
@ Richard,
ich denke, die geschilderte Situation sollte unkritisch sein, da Du ja jeder Zeit belegen kannst wofür die Module genutzt werden. Außerdem hängen die vier Module für die WW-Bereitung ja gar nicht am Netz. Ich würde allerdings wohl nicht mit PV WW erstellen wollen. Im Winter kommt da nichts bei rum und selbst wenn die Sonne sich einen Wolf scheint ist die Energiemenge im Vergleich zur Solarthermie doch etwas schwächlich. Als Notbehelf sicherlich besser als nichts, aber wenn die Möglichkeit besteht eine ST zu installieren sollte man letztere vorziehen.
Also diesen Monat ist ja Sonnentechnisch kein Brüller. Aber mein Balkon mit 3 Modulen hat trotzdem bis jetzt 47kWh produziert. So schlecht wäre das nicht für Warmwasser. Ich weiß nicht ob ich mir da wirklich ST installieren würde bei einem Panelpreis von 80€ für ein 420Watt Solarmodul.
Ich betreibe von Mitte März bis Oktober eine Insel mit 12 kwp - durch 1-0-1 Schalter getrennt vom Netz - nen BKW hab ich aus früheren Zeiten noch angemeldet - ich werde jetzt versuchen die 12kwp einfach stumpf als „Erweiterung - zusätzliche Module an altem Wechselrichter“ ins Marktstammdatenregister einzutragen - den Speicher auch gleich mit dazu - an 2x300w hm300 - für den Winter ideal zur Grundlastdeckung.
Mal gucken ob der Vnb dumme Fragen stellt - dann schicke ich halt nen Schaltplan rüber…
Normalerweise sollte das Bestandsschutz haben - aber man weiß ja nie heutzutage - der zusätzliche Aufwand sind 250 Euro - also notfalls zu verschmerzen…