E-Rechnung an Netzbetreiber bei Einspeisung (Überschuss)

Hallo,

wahrscheinlich ein untergeordnetes Thema: stellt ihr Eurem Netzbetreiber für den eingespeisten Strom eine Rechnung, oder wartet ihr, bis der die Vergütung nach EEG abrechnet und überweist ?

Falls ihr eine Rechnung stellt: wäre dann ab 1.1.2025 eine E-Rechnung nötig ?

Besten Dank

Pfalzkind

Gute Frage. Ich würde sagen „Ja“. Evtl gibt es noch eine Einschränkung ob du mit oder ohne Umsatzsteuer die Rechnung ausstellst. Private Vermieter die an ein Unternehmen vermieten sind soweit ich weiß auch zur E-Rechnung verpflichtet.

Allerdings gibt es Übergangsfristen

Zumindest das ist aber ziemlich sicher kein B2B...

Das hat mit der Umsatzsteuer zu tun. Wenn ein Vermieter an einen gewerblichen Mieter mit USt vermietet, ist man verpflichtet. Das kann auch als einzelunternehmer sein.

Und bei PV Anlagen hatte man bis vor ein paar Jahren die Vorsteuer der Anlage wiedergeholt und musste USt beim Strom Verkauf ans Finanzamt überweisen. Auch als Einzelunternehmer.

Ein privater Vermieter kann aber doch garkeine Ust ausweisen.

Ein Einzelunternehmer ist aber was GANZ andres, als ein privater Vermieter.

Vermieter als Einzelunternehmer.
Beispiel: Du kaufst ein MFH mit dönerladen im EG. Ihr vereinbart die Miete mit Ust. Dönerladen holt sich die Ust vom Finanzamt wieder Vermieter zahlt die Ust. Kosten für Handwerker kann sich der Vermieter auch die Vorsteuer wiederholen.

Der Vorteil ist aber, Ust für Vermietung ist 7% und für Handwerker 19%. Es entsteht ein Steuergefälle. Das kann man als „privater“ Vermieter mit Regelbesteuerubg nutzen (wenn man den Dönerladen renovieren lassen möchte und es sich dadurch lohnt)

Es scheint laut Haufe noch schlimmer zu sein und wirklich auch private Vermieter zu betreffen.
Naja, zum Glück ist so eine e-Rechnung ja keine Zauberei...
Und ist wohl pro neuem Mietvertrag nur einmalig nötig.

Ich fürchte, du meinst einmal im Jahr - Nebenkostenabrechnung ist in dem Sinne ja auch eine Abrechnung…

Aber wie sieht es denn nu wirklich bei der Einspeisevergütung aus: muss ich die einfordern, kommt die von alleine, wird die verzinst, wenn die erst im 10 Jahren ausgekehrt wird ??

Hm, wenn die Abschläge korrekt sind, vielleicht nicht. Dann bleibt es evtl unter 250€. Aber vielleicht fällt auch das unter Dauerschuldverhältnis.
Gut, dass ich ab jetzt das Werkstattgebäude nicht mehr an Gewerbe vermiete.
Wenn die Einspeisevergütung mal gerecht geregelt wird, sehe ich eh keinen Sinn mehr darin. Dann wird die Einspeiseerlaubnis vermutlich eher Geld kosten statt bringen.
Die Sache mit der Einspeisevergütung wirst du wohl verbindlich nur von (d)einem Steuerberater erfahren können...

E Rechnung ist ein spannendes Thema... ich muss als Handwerksbetrieb 2025 noch keine schreiben, aber diese empfangen können = Smallshit B2B. Übergangszeit wird mich schlauer machen...

Im Büro meines "Steuerberaters" gehen momentan alle zuverlässigen Mitarbeiter in Rente, egal wird irgendwie funzen... die habe alle davon gehört, aber auch keine Ahnung...

Die Vermietung an Gewerbe wie Dönerboutique mit USt. stimmt, bei z.B. einer Arztpraxis ist das aber wie an Privat...

MfG Felix

Die Rechnung schreibst du ja für die gesamten Nebenkosten. Nur das ein Teil bereits vorab als Abschlag bezahlt wurde.

Aber zurück zum Thema.

Wie das mit der Einspeisevergütung bei PV-Anlagen mit Regelbesteuerung ist, weiß ich nicht. Wäre aber echt interessant.
Ich könnte mir aber Vorstellen, das bei einer "Gutschrift" von VNB gibt es ja keine Rechnung vom PV-Einspeiser.

Ich finde für so eine Einzelrechnung den Aufwand eh unwesentlich.
Es gibt ja kostenlose Generatoren.
So ne E-Rechnung ist ja nix andres als eine Kombination von PDF und xml.

Kommt auf den Typ an. XRechnung ist nur eine xml Datei. Was du meinst ist das ZuGFerD-Format, das hat eine PDF mit eingebetteten XML

Man nimmt eben den Einfachsten. welcher das dann am Ende ist, ist doch egal.
Für eine Rechnung im Jahr...