in unserem Einfamilienhaus wurde der kombinierte Zählerschrank/UV durch den Einbau einer PV Anlage in 2013 getrennt und ein neuer Zählerschrank (1 Feld) im Keller hinter den HAK gesetzt.
Nun überlege ich wie man in den Bestand einen 11kW Ladeanschluß für ein E-Auto reinbekommt.
Um dazu nicht ganze Etagenwände für den Austausch der UV aufreißen zu müssen, die Frage ob das vertretbar eine Chance hat im Hausanschlußraum des Zählerschrankes passieren zu können? Dass man das in einer Neuinstallation so nicht tun würde ist mir klar.
Aktuell sehe ich dort einen 3-poligen LS mit einem FI für die Walbox (gibt es ja in Typ A auch kombiniert mit 4TE). Das würde neben dem EnFluri für den Speicher dort noch reinpassen. Es wäre fast ideal um von dort über einen Lichtschacht eine Wallbox zu erreichen.
Seht ihr dafür eine Chance das halbwegs fachmännisch vertretbar hinzubekommen d.h. inkl. Unterschrift eines Elektrofachbetriebs?
Der obere raum ist ja nicht verplombt. Da kannst du die Abdeckun g abnehmen und nochma ein Bild schicken. Wenn noch genügend Platz ist ist das umsetzbar
Ich bin zwar schon ein paar Jahre raus, aber unterhalb des Zählers hast Du nichts zu suchen. (oder hat sich das geändert?)
Also entweder oben rein oder einfach eine winzige Unterverteilung daneben, wobei da das Problem ähnlich ist, denn deren Zuleitung braucht ja normalerweise auch eine Absicherung.
Das ist mir bewusst. Hab ja selbst den EnFluRi etc dort verbaut. Mir geht es um eine Einschätzung ob das jemand aus der Praxis der es täglich macht so unterschreiben würde und gut dabei pennt.
Oben übrigens den falschen Hager genommen. muß natürlich ein ADM416QC sein.
Genau darum geht es... nach aktueller Norm ist da außer einer Sicherung für das Licht im Zählerschrankraum (oder so ähnlich) nichts zulässig außer Hauptschalter/Vorsicherung für die UV aber keine weiteren direkten Verbraucher.
Aber nach aktueller Norm ist dieser ganze Aufbau und Art der Schränke nicht mehr zulässig, darum die Praxisfrage ob ihr das im Rahmen einer Bestandsanlage noch als vertretbare Instandhaltung seht oder so ähnlich
Sicherlich ist das nach den Normen nicht zulässig.
Sinn der Normen ist es diesn Raum nicht "vollzumüllen".
Oben im Zählerschrank sind genügen freie Kabeldurchführungen und unten ist (angenommen) genügend Platz.
Es mag Elektriker geben die nichts mehr einbauen wollen aber es wird auch Elektriker geben die sagen Das funktioniert sicher und es umsetzen..