Ja, mit diesen und weiteren Fragen wird der Fiskus sich dann befassen und die Gerichte und Anwälte. Ich male den schwarzen Peter nur deswegen an die Wand, weil ich diese Behörden kenne. Wenn es geht wird man geschröpft. Daher würde ich sowas immer rechtlich absichern bevor es zu Nachzahlungen geht. Wäre nicht der erste Fall. Sogar herr Schmitz hat hier schon von Fällen gesprochen, bei denen eigentlich klar war, dass der Anlagenbesitzer abgesichert ist. Fehlt ein Zertifikat. Schon gehts rund...
Na gut, 220A hab ich schon mit meinem 14kWh Akku, und das ist für mich nicht gewaltig sondern Kinderkram. Ist vermutlich eine Ansichtssache
das ganze ist ja einerseits ein rechtliches problem -- was sagt die vereinbarung mit dem AG aus, und wie würde sich eine PV steuerlich auswirken? (in Ö zB zahlt der AG heuer 34¢/kWh, ein tarif, der vom finanzministerium festgelegt ist, und kümmert sich nicht um meinen strompreis oder darum, ob das von der PV oder aus dem netz kommt).
das andere ist dann eine technische frage -- ich sehe hier keine wahnsinnigen ströme, angenommen 50 kWh/tag sind auf 12h verteilt nur 4,2kW. das ist gemütlich machbar. nur, bekommst du das tagsüber in die akkus geladen? wieviele tage im jahr, bei welcher PV-größe?
ich würd das glaub ich so angehen:
- mit PVGIS mal im detail durchsimulieren (inkl custom-horizont), was eine PV so liefern könnte; dort gibt's glaub ich auch irgendwo einen detail-CSV-export, der tageserträge ausspuckt
- das dann in der tabellenkalkulation abbilden und mit verschiedenen akku-größen durchrechnen, wieviel davon du ins auto bekommen würdest -- wirkungsgrade nicht vergessen
- das dann den kosten für die jeweilige akkugröße gegenüberstellen, da kommt dann der sweet spot raus
Ja, ich komme nicht aus der Starkstrom Riege
Auf der PV seite wird gewiss nicht mit NV gearbeitet, sondern mit HV. Da sehe ich das Problem großer Kabelquerschnitte auch nicht.
Hinfällig seit 25.02.2025 mit EEG2025.
iMS + Steuerbox ab >7kWp. Bis zum Einbau Einspeiseleistung auf 60% begrenzt.
Zusätzlich Aussetzung der Vergütung bei negativen Strompreisen.
Für dich relevant ist nur:
- die 30kWp Grenze je Steuerpflichtigem ( >Einkommenstteuerpflicht. Bei >30kWp zusätzliche Modulleistung z.b. auf den Lebensgefährten melden oder knapp unter 30kWp bleiben)
-
44A Grenze (Wandlermessung fällig ab ca. >30kVA Wechselrichterleistung)
-
30kVA Grenze (externer NA-Schutz für die Wechselrichter notwendig. Der interne nicht mehr ausreichend)
Doppelbelegung bei EHZ Zählern könnte bei vorhandensein mehrerer Zähler auch noch zum Problem werden. Auf ein Zählerfeld (12 TE Breite) darf bei 50A SLS nur ein EHZ gesetzt werden. Zählverdrahtung muss von 10mm² auf 16mm² geändert werden.
Entladen mit 11kW ist noch harmlos.
Bei 30kWp Südanlagen werden aber bis zu ~25kW geladen um den Speicher möglichst oft voll zu laden.
Die Grenze beträgt 30kWp je EFH, und 100kWp je Steuerpflichtigen.
Oliver
Auch für neue Anlagen ab 25 kWp gilt die Pflicht zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung. Die 60%-Begrenzung befreit nicht davon, sondern gilt zusätzlich bis zum Einbau und Test von iMSys und Steuerbox.

Auch für neue Anlagen ab 25 kWp gilt die Pflicht zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung.
Das ist zwar nicht falsch, aber doch unrichtig. Die Pflicht gilt schon ab 7kWp.
Oliver

Auch für neue Anlagen ab 25 kWp gilt die Pflicht zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung
Die 25kWp Grenze ist hinfällig, weil es mittlerweile schon ab >7kWp Pflicht ist.
Gut, noch nicht ganz.
Du hast Recht, wenn der MSB den Einbau von Smartmeter + Steuerbox trotz Pflichteinbau nicht hinterherkommt bzw. ignoriert, dann kriegst du trotz 60% wie bisher noch einen FRE + moderne Messeinrichtung eingebaut.
Im Photovoltaikforum gibts dazu eine schöne Übericht, die idR auch ziemlich aktuell gehalten wird: Schwellenwerte und Grenzen - Photovoltaikforum