DIY PV Anlage/Batteriespeicher ohne Anmeldung legal betreiben?

Hi.

Ich habe ein handelsübliches Balkonkraftwerk mit 2 Panels und 600W Wechselrichter, welches ich auch ohne Modifikation betreibe und anmelde.

Zusätzlich habe ich noch ein altes Balkonkraftwerk und 2 Restposten erworben. Die Panels sind leider alle unterschiedlich, so dass man nicht einfach große Zusammenschaltungen machen kann. Ich wollte außerdem das "offizielle" BKW so lassen wie es ist und nicht mit Überbelegung arbeiten, damit ich im Sommer die Mehrleistung auch tatsächlich verwenden kann und nicht auf 0,6 bzw 0,8 kW begrenzt bin.

Zweitens: Um zu vermeiden, dass tagsüber im Sommer Strom durch Einspeisung verloren geht, habe ich eine 24V Batterieanlage gebaut.

Ich habe 2 große Bleiakkus. Diese lade ich über ein Meanwell NPB-450-24 auf. Das ist ein regelbares Bleiakku Ladegerät. Dann gibt es einen Shelly Pro3PM. Damit wird Einspeisung/Bezug überwacht, und das Ladegerät wird so geregelt, dass keine Einspeisung entsteht.

Zusätzlich werden die Akkus noch über die übrigen Panels direkt aufgeladen. Die sind zur Zeit ganz billig über simple Entkopplungsdioden auf die 24V Schiene angeschlossen. Ich habe eine Spannungsüberwachung eingebaut, wenn die Akkuspannung zu hoch wird (Mehr als 27,5 V für länger als 10 Minuten), werden die Panels einfach über ein Relais getrennt. Irgendwann kaufe ich mir noch 24V MPPT Laderegler (Oder 48V, falls ich auf 48V umsteige)

Ich entnehme über einen einfachen 24V KFZ Wechselrichter "Off-Grid" Leistung aus den Akkus. Ein Teil wird auch direkt über DCDC Wandler an kleinere Verbraucher gegeben.

Zusätzlich habe ich über einen billigen China-Batterie-Wechselrichter eine kleine "Nachteinspeisung" realisiert. Dieser Wechselrichter ist in DE nicht zulässig, eventuell tausche ich den nochmal gegen einen in DE zugelassenen Mikro-Wechselrichter.

Nun ist es leider so, dass man lediglich ein "normales" Balkonkraftwerk selbst anmelden kann. Bei Batteriespeichern ist das leider nicht möglich, bei DIY Speichern erst recht nicht.

Nun ist meine Frage, wie kann man sowas "legal" betreiben?

Die Nachteinspeisung würde ich sogar weg lassen, und die Leistung ausschließlich "Off-Grid" abrufen.

Ich kann einiges in meinem Haus so umklemmen (z.B. die komplette Unterhaltungselektronik, PC, Beleuchtung, Poolpumpe ...), dass genug Abnehmer an den Off-Grid Wechselrichter kommen und diese dann Off-Grid laufen.

Eigentlich würde ich dann auch gerne eine Umschaltung einbauen (manueller oder automatischer Transferschalter), so dass auf normalnetz umgeschaltet wird, wenn die Akkus leer sind. Aber das soll nicht ganz so unproblematisch sein (Thema Legalität). Ich könnte auch damit leben, wenn ich im Sommer die Verbindung zum Netz nur über ein 24V Ladegerät machen würde, damit man ein paar ertragsschwache Regentage überbrücken kann ohne dass die Lichter ausgehen.

Zum Winter hin würde ich dann allerdings ein Verlängerungskabel nehmen und mein kleines autarkes Netz einfach über eine Steckdose versorgen, und nicht den Weg Ladegerät->Akku->Wechselrichter gehen. Wegen dem Wirkungsgrad. Am Akku würde ich dann nur noch die Kleinverbraucher belassen (z.B. Router), die über DCDC Wandler versorgt werden, wofür die Winter-Erträge dann noch ausreichen.

Aber ich hab gelesen, dass selbst sowas schon "problematisch" sein soll, was die Legalität betrifft.

Nun hab ich vielleicht noch ein paar Ideen, wie man es vielleicht legal hinbekommen könnte:

  1. Wenn die Batterieanlage nicht "Ortsfest" sein darf, um legal zu sein, bastel ich einfach einen Rollwagen für die Anlage und nenn das Teil "Wacken-Power"

  2. Ich nehme eine Computer-USV als Wechselrichter. Statt der internen Akkus schließe ich meine Akkubank an. Wenn die Akkubank unter 24V kommt, schalte ich über einen Shelly den 230V Eingang der USV ein. Das Ganze läuft dann eben als PV unterstützte USV Anlage. PV wegen der Autarkie im Falle des Blackout :):slight_smile:

  3. Ich kaufe mir einen "Solargenerator". Die gibts mittlerweile ja fast überall. Bei vielen kann man sogar Panels direkt anschließen. Und viele haben auch einen 24V DC Eingang. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das illegal sein soll, weil es ja ein Fertigprodukt für Endverbraucher ist und überall verkauft wird.

Habt ihr euch mal mit der Thematik befasst und könnt mir Tipps geben, wie man eine PV und Batterieanlage legal ohne Anmeldung hinbekommt?

Grüße

Genau das würde mich auch interessieren. Ob mein Hoymiles Wechselrichter vom Panel versorgt wird oder vom Akku, sollte doch egal sein? Oder ist das einfach nur eine Schikane vom Netzbetreiber?

Weshalb ist das Anmelden eines DIY Akkus nicht möglich?

Hab den im Marktstammregister angelegt und der Netzbetreiber hat es anstandslos bestätigt.

Anker, Zendure, etc. sind doch im Prinzip nichts anderes.

Wieso ist ein Akku illegal?

"Illegal" ist eine gewaltige rechtliche Hürde. Dazu bedarf es Gesetze, Gerichtsurteile oder entsprechend erlassene Vorschriften.

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Welchen Wechselrichter hast du denn angemeldet? Ging das ohne Installateur und Inbetriebnahmeprotokoll usw?

@ragnar hab zwei 300W WR angemeldet, je mit 360Wp Pannels.

Dazu den Akku, mit der Option "kein eigener Wechselrichter". Grösse 2.5kWh.

Ist Problemlos durchgelaufen und hat sogar eine EEG Nummer bekommen.

Angeschlossen sind je drei Pannels an einem MPPT 100/20. Daran der Akku, daran der Wechselrichter.

An dem Akku hängt zusätzlich der Multiplus mit einem Inselnetz.

Alles ohne irgendwelche Abnahmen oder Bescheinigungen.

@grumpy_badger

Interessant, dass es eine Option "Kein eigener Wechselrichter" gibt, vielleicht ist es deswegen durch gelaufen.

Ich könnte ja den China Wechselrichter raus schmeißen und über den normalen BKW Wechselrichter rückspeisen.

Mit Glück reichen ja 2 Entkopplungsdioden, damit jeweils kein Strom rückwärts in das Panel oder den DCDC Wandler fließt. Einige Mikrowechselrichter können ja aus einer 24V Batterie versorgt werden, weil man damit zwar oberhalb der Startspannung ist, aber noch unterhalb des MPPT Bereichs. Ob der Wechselrichter von meinem "offiziellen" BKW das kann, muss ich noch testen, mittels Labornetzteil. Wenn man eine Strombegrenzung im zulässigen Bereich des Wechselrichters hat, sollte zumindest nichts kaputt gehen, auch wenn man in den MPPT Bereich rein läuft. Möglicherweise funktioniert es sogar, zusätzliche Leistung in den Wechselrichter einzuspeisen, wenn das Panel zwar noch liefert, aber eben nur schwach.

Auf jeden Fall muss der "Battery Grid Tie Inverter" vom freundlichen Chinesen gegen irgend was ersetzt werden, was man hierzulande auch so verwenden darf.

Ich hab aber kein Problem damit, eine "Netzunterstützte Insel" zu bauen, und außer mit dem offiziellen BKW überhaupt nicht einzuspeisen.

Netzunterstützte Insel heißt: Für kürzere Zeiten, wo der Akku nicht reicht, per Netz nachladen (Im Sommer irgendwann bei Schlechtwetterphase). Und bei längeren Zeiten einen Transferschalter zu verwenden oder irgendwo einen Stecker einzustecken. (Also irgendwann ab Mitte Oktober bis ca April)

Starkverbraucher wie z.B. Herd, Waschmschine oder so würde ich ganzjährig voll auf dem Netz belassen und nicht an die Insel anschließen.

Nun habe ich aber gelesen und gehört, dass eben so eine Netzunterstützte Insel nicht erlaubt sei, und der Netzbetreiber dagegen vorgehen könnte, selbst dann, wenn nur Leistung bezogen wird. Unabhängig davon, dass man eine Netzgestützte Insel beim MSR gar nicht richtig anmelden können soll.

Ich hätte ja kein Problem damit, das Ding irgendwie anzumelden. Ich will aber nicht diesen Rattenschwanz haben, der kommt, wenn man den offiziellen Weg mit Installateur für eine PV Anlage geht. Das fängt ja schon damit, an, dass die Elektrohauptverteilung nicht mehr den aktuellen TAB entspricht und dann neu gemacht werden müsste. Außerdem ist es viel zu teuer.

Deswegen DIY. Oder man findet irgendwie einen Installateur, der einen sehr hohen Eigenleistungsanteil akzeptiert und dann alles auch noch ohne APL, SLS und Co beim VNB "Durch bekommt".

Bei mir dürfte der Installateur die bauseits vorbereitete AC Leitung an den Wechselrichter anschließen, die vorgeschriebenen Messungen auf der AC Seite (Schleife usw) machen und dann unterschreiben (und Anmelden) Den Rest würde ich alles selber machen wollen.

Wirklich legal mit 100% DIY ohne irgendwelche Hürden wäre angeblich nur eine "Echte" Insel, wenn gar kein Netzanschluss an dem Gebäude angeschlossen ist. Oder eben eine Ortsveränderliche Anlage, wie z.B. ein Wohnwagen.

Ganz ohne Netzanschluss wäre nicht praktikabel. Die Akkus und den Wechselrichter "Ortsveränderlich" machen, wäre aber machbar wenn es sein muss.

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@ragnar wie ist der Stand der Dinge?
Ich steh vor einer ähnlichen Frage/Problematik. Ich besitze schon eine PV mit Speicher.
Möchte aber parallel einen 2. Speicher als Überschuss anschließen.
Victron MP2 mit Speicher ist vorhanden. Aber noch nicht angeschlossen. Kommunikation eine Extra Sache bezüglich wenn er darf laden und so weiter.
Die frage ist, reicht hier eine Erweiterung des Speichers im Marktstammreg. aus, aber muss nochmal extra was abgenommen werden?

Klingel die endstromkreise durch, dass die keine verbindung zu anderen stromkreisen haben. Eventuell ist der Null wo verbunden. Bei mir sind alle stromkreise "sauber".. ich habe hager sft 440 eingebaut. Damit schalte ich phase und null sauber auf öffentliches versorgungsnetz oder auf meine inselanlage. Das klappt sehr gut. Mit einem hager sft 440 kannst du zwei stromkreise gleichzeitig schalten, es gibt vier kontakte. Wenn ich schnell umschalte, stört das nicht mal angeschlossene aktive verbraucher. Der fernseher z.b. schaltet nicht aus. Die eingangskondensatoren halten das, die verbraucher laufen ohne mucken weiter. Bis jetzt hab ich nix mitbekommen, dass überhaupt was stört. Ich denke, dass auch normale bkw wechselrichter nicht abschalten, falls da die AC Spannung umgeschaltet werden würde. Wenn jeder andere verbraucher das nicht stört, gerade die Wechselrichter haben gut Kondensatoren und dürften da auch nicht meckern.

Mach deine pv-Anlagen was am meisten strom direkt erzeugt und verbraucht wird. Das ist sinnvoll, auch wenns leute gibt, die das am liebsten alles verbieten würden.

Ich hab ne richtige inselanlage, schalte mit den hager sft 440 die endstromkreise bei bedarf. Da gibt es keine "Netzunterstützung". Das läuft sehr gut bei mir. Im waschraum gibts 2 steckdoesen, normales netz und insel. So kann meine frau immer selbst entscheiden, ob waschmaschine und trockner auf insel laufen sollen. Da bleibt das umschalten mit sft 440 erspart. Die leitung insel zu ziehen war schnell gemacht. Schon jetzt läuft fast alles dauerhaft auf insel, der grundverbrauch nachts sowieso.

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@alter-hase Das ist kein "richtige" Insel, sondern ein mittelbarer Anschluss. Sollte sich inzwischen rumgesprochen haben, dass es keine Verbindung, auch nicht über ein Relais o.ä, zum Netz des VNB geben darf. Mir generell egal, aber damit hier keiner überrascht guckt, wenn der VNB meckert.

@ThorstenKoehler Versteh ich nicht, durch den Umschalter ( Hager, Krauss+Naimer, Sontheimer,..) ist es doch eine Insel ? Entweder Insel ODER Netz, da ist kein Relais eingebaut ?

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Wie unterschiedlich sind sie denn? Man kann so einiges zusammen schalten.

Das Problem mit der Definition was mittelbar ist und was nicht wird daran liegen das sich der VNB es sich einfach aussucht wie er zu definieren ist. Umschalter, OK. Und zwei Steckdosen nebeneinander? Also Netz und Insel? Alles sauber getrennt aber doch leicht mit z.B. einem Kabel zu überbrücken. Ist es da mittelbar und unmittelbar? Eine saubere Definition gibt es nicht. Wollen sie vermutlich auch gar nicht. Mit dem Umschalter (Allpolig) wäre es eine saubere, galvanische Trennung. Was spricht eigentlich dagegen? Im Grunde doch nichts. Genau so wie der "erhebliche" Aufwand. Was ist denn ein erheblicher Aufwand? Gäbe es demnach überhaupt eine Insel? Jede Insel lässt sich ohne erheblichen Aufwand ans Netz anbinden. Außer es gibt vor Ort kein Netz.

Richtig. Es gibt bei mir keine verbindung zum versorgernetz, keine einzige Ader. Ich schalte die Stromkreise hin und her. So wie wenn ich den staubsauger mal da und mal dort betreibe. Wenn sich mein nachbar meine bohrmaschine ausleiht, gibt es dann eine querverbindung von meinem Anschluss zu seinem ? Meine stromkreise sind genauso zu sehen, ich kann die betreiben wo ich will.

Ich arbeite 40 jahre im elektroberuf. Es gibt kein definitionsproblem. Eine verbindung insel zu netz ist nicht möglich, der inselwechselrichter kann nicht auf normales netz aufgeschaltet werden. Und er hat keinen AC Anschluss. Keine panelleistung und Akku leer bedeutet, dass die insel abschaltet. Dann "stecke" ich die stromkreise von insel ins normale versorger netz. Lachhaft, zu behaupten, die hager sft440 würde eine verbindung machen. Diese personen sollten nochmal in die lehre gehen und das von Anfang an lernen, wie es sich mit elektrizität und strom verhält.

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Das sind versch. Diskussionsebenen: das was physikalische Realität ist - und das was der Sachbearbeiter bei EVU sagt. Das EVU hat ne Rechtsabteilung, ich nicht. Klarer Fall: unter dem Radar bleiben, wo es geht.

Oder "keine schlafenden hunde wecken"

Sich nicht mit irgend sachbearbeitern anlegen, die null kompetenz haben. Die was umsetzen sollen, von dem sie überhaupt nicht verstehen, was da umzusetzen ist. Die bekommen was von oben vorgesetzt, müssen das umsetzen. Die leute können einem leid tun. Hilft aber nix. Es ist auf jeden fall sinnlos, mit solchen personen irgend fachliche diskussionen zu versuchen. So wie hier auch, mit den leuten, die nur nur was nachplappern. Ohne ein sachverstand der dinge zu haben. Das erinnert mich an meine bundeswehr zeit. Es gibt eine zentrale Dienstvorschrift. Wenn am 1. April laut dienstvorschrift Sommer ist, dann treten wir im März bei Sonnenschein in der winterkleidung an und schwitzen, im April in Sommerkleidung frieren wir, weil es nochmal kalt geworden ist. Aber die Dienstvorschrift muss eingehalten werden. Für einfach gestrickte leute ist das schön, nix denken, nur machen was einer sagt. Wird schon stimmen, sonst hätte sich das ja niemand schaues ausgedacht.

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@mager Das stimmt so nicht, denn das Eine ist die REALITÄT, das ANDERE das was der Sachbearbeiter sagt, und das ist grad mal eine BEHAUPTUNG.

Aber sonst hast du recht, unter dem Radar ist am besten {green}:wink:

@12kw Auch wenn hier immer von Interpretationen gesprochen wird:

Was ein unmittelbarer Anschluss ist, das dürfte widerspruchsfrei bekannt sein. Die PV-Anlage ist direkt mit dem Netz des VNB verbunden. Ohne weitere Schalter.

Bleibt noch mittelbar und Insel.

Eine Insel zeichnet sich durch rundum Wasser aus, auch durch eine Fähre ändert sich das nicht. Übertragen heißt das keinerlei Verbindung zum Netz des VNB.

Mittelbar muss also was dazwischen sein.

Warum interessiert den VNB das? NA-Schutz? Netzbelastung durch Einspeisung? K.A.

Daher bedeutet mittelbar, jedenfalls für mich:

Auf Wunsch des Betreibers wird zwischen dem Netz des VNB und dem an die PV-Anlage angeschlossenen Netz des Betreibers eine Verbindung hergestellt. Also Akku leer, Sonne weg, und durch einen Spannungswächter oder händisch wird per Relais oder manuellem Umschalter eine Verbindung zwischen der an der Insel angeschlossenen Tiefkühltruhe und dem öffentlichen Netz hergestellt.

Das ganze Gerede von wg. Aufwand ist eine Scheindiskussion.

Natürlich kann ich, mit entsprechendem Aufwand die per PV auf dem Gartenhaus betriebene Beleuchtung des selbigen mit einem entsprechend langen Kabel auch ans öffentliche Netz anschließen. Das ist nach TAB aber üblicherweise auf konzessionierte Elektriker beschränkt.

Ob das sinnvoll ist, dass der Altgeselle Elektroanlageninstallateur zwar im Betrieb Steckdosen installieren darf, in seinem eigenen Dunstkreis aber nicht?

Ich tendiere zu eher nicht, aber das ist aus meiner Sicht halt die Rechtslage.

Wer das anders sieht, der kann das ja notfalls auf dem Rechtsweg klären. Am besten Obergerichtlich, dann bindet das auch die unteren Instanzen. Vorher mal bei der Rechtschutz nachfragen, ob die für sowas die Kosten übernehmen. Auch hier lautet meine Prognose: Werden sie nicht. Weil keine Aussicht auf Erfolg besteht. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

Damit hast Du eine mittelbare Verbindung zu den Verbrauchen, das mag so passen.

Was Du aber auch in diesem Fall nicht hast ist irgendeine Art von Verbindung zu dem umstrittenem Wechselrichter oder dem Akku. In dem Moment (sogar kurz davor) in dem zu die Verbindung zu den Verbraucher herstellst wird die andere zwangsweise weggeschaltet.

Es ist also auch bei diesem Umschalter physikalisch nicht möglich, das Inselnetz mit dem öffentlichen Netz zu verbinden.

Was einige Sachbearbeiter bei Netzbetreibern sich ausdenken ist mir ziemlich egal. Die rechtlichen Hürden für eine zwangsweise Netztrennung seitens des Netzbetreibers sind sehr hoch und alleine die Androhung ist gerichtlich sehr einfach anzufechten.

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@grumpy_badger Dann mach doch mal und berichte hier. Das wird bestimmt viele interessieren.

Der TE hat nämlich die Frage gestellt und erwähnt, dass es eine Nulleinspeisung gibt und eine Nachteinspeisung.

Nulleinspeisung bedeutet gerade, dass eine Verbindung besteht. Ob automatisch gesteuert oder per Hand wäre Latte. Wie der Umschalter genau beschaltet wäre, das macht dann den Unterschied. Der könnte ja durchaus einfach das Netz auf den bestehenden Kreis aufschalten und nicht, wie der Begriff das suggeriert die Truhe wahlweise mit dem Netz oder der Insel verbinden.

Wenn Du das "anerkennst":

"

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Daher bedeutet mittelbar, jedenfalls für mich:

Auf Wunsch des Betreibers wird zwischen dem Netz des VNB und dem an die PV-Anlage angeschlossenen Netz des Betreibers eine Verbindung hergestellt.

Damit hast Du eine mittelbare Verbindung zu den Verbrauchen, das mag so passen."

dann darf für Deine Definition zu keinem Zeitpunkt eine physische Verbindung zwischen Insel und VNB existieren.

Also quasi zwei Steckdosen, eine VNB, die andere Insel. Bei Strommangel auf der Insel wackel ich zu dem entsprechend mangelversorgten Gerät und stöpsel den Stecker aus der Insel aus und in die VNB ein. Ob das auch automatisiert gehen würde, also "legal nach VNB", weiß ich nicht.

Nulleinspeisung kann per Begriff schon keine Insel sein. Wenn ich keine Verbindung zum VNB habe, dann kann ich nicht einspeisen.

Hätte ich Verbindung, wäre es keine Insel mehr.