Zu meiner bestehenden PV-Anlage mit Fronius-WR und Überschusseinspeisung möchte ich Batteriespeicher nachrüsten. Geplant hatte ich dafür einen Deye SUN-12K-SG04LP3-EU (zunächst) als reinen Batterie-Wechselrichter mit zwei DIY-Batterien, jeweils mit 16xEVE280K, Seplos-BMS, NEEY-Balancer und ELL-Rack.
Als Elektroingenieur bin ich Elektrofachkraft und darf deshalb elektrische Anschlüsse am Hausnetz vornehmen.
Bisher ging ich deshalb davon aus, dass ich einfach den Wechselrichter wie einen Herd dreiphasig netzparallel anschließe und ich den Speicher dann im MaSTR anmelden kann.
Inzwischen gab es hier im Forum allerdings Aussagen, dass auch der Anschluss eines reinen Batteriewechselrichters durch einen Elektriker mit weitergehenden Berechtigungen zu erfolgen hat und dieser den Anschluss von DIY-Batterien fast immer als illegal ablehnt. Ursache ist wohl die VDE-AR-N 4105 deren Anwendungsbereich um Speicher ergänzt wurde.
DIY-Speicher müssten danach gemäß VDE V 0124-100 zertifiziert werden, was allerdings teuer wäre, und deren Vorteil gegenüber Kaufspeichern zunichte machen würde. In einer Übergangsfrist bis zum 31.03.2021 gab es noch die Möglichkeit, stattdessen eine Herstellererklärung abzugeben, aber dieser Zeitpunkt ist nun bereits abgelaufen.
Wenn es nicht anders geht, würde ich umplanen und drei Deye RW-M6.1-Batterien statt der DIY-Batterien einsetzen.
Zunächst suche ich jedoch noch eine Möglichkeit, den geplanten DIY-Speicher gesetzeskonform und wirtschaftlich vertretbar ans Netz anzuschließen.
Unter https://www.allgaeunetz.com/download/2018_11_07_die_neue_vde-ar-n_4105.pdf findet sich eine Zusammenfassung der VDE-AR-N 4105.
- Ansatz: In der Zusammenfassung der VDE-AR-N 4105 heißt es, dass für jeden geplanten Typ der Erzeugungseinheit und Speicher ein Einheitenzertifikat erforderlich ist. Der Speicher wird hier gemäß Schaubild auf Seite 5 als Einheit umfassend den Wechselrichter und die Batterie betrachtet. Es steht nirgends, dass alle Einzelkomponenten des Speichers, d.h. sowohl Wechselrichter als auch Batterie, ein Zertifikat benötigen. Für den Netzbetreiber ist allerdings nur die Rückwirkung des Speichers auf das Netz relevant. Die Batterie liefert ja nur Gleichstrom und hat keine direkte Rückwirkung auf das Netz. Demnach wäre der Speicher zertizifiert, wenn der Wechselrichter zertifiziert wäre. Ein Zertifikat der Batterie wäre dann nicht notwendig. Dann müsste zwar der Speicher von einem speziell berechtigten Elektriker angeschlossen werden, aber es gäbe keine Rechtfertigung für den Elektriker, den Speicher aufgrund der enthaltenen DIY-Batterie nicht anzuschließen.
- Ansatz: Wenn man die gesamte Hausinstallation an den Load-Ausgang (USV-Ausgang) des Deye SUN-12K-SG04LP3-EU anschließt, würde der Speicher eine reine USV mit 28 kWh für das Hausnetz darstellen, die gemäß korrekter Einstellung niemals auch nur das geringste in das Netz des Netzbetreibers einspeisen kann. Dann müsste der Speicher nicht in das MaSTR eingetragen werden. Möglicherweise steht im Originaltext der VDE-AR-N 4105, dass diese dann auch nicht auf den Speicher anwendbar ist und man könnte den Wechselrichter selbst anschließen.
Im ELL Rack sehen die DIY-Batterien ja professionell aus und stehen technisch Fertigbatterien in nichts nach. Sollte es allerdings nicht möglich sein, eine DIY-Batterie gesetzeskonform ans Netz anzuschließen, dann kämen diese für mich nicht in Frage. Letztlich bedeutet es auch ein Risiko, in Batterien, BMS, Rack usw. zu investieren, wenn die Gefahr besteht, dass man den Speicher dann nicht legal nutzen darf. Hier fehlt rechtliche Klarheit.
Was empfehlt ihr für eine legale Nutzung bei Netzanbindung?