der Eletriker, der bei mir die Prüfung meiner Aufbauten gemacht hat und den HAK auf Vordermann brachte sagte mir "Was nach dem HAK passiert, geht dem EVU einen sch* an...das ist eine Sache zw. mir und dem Kunden"
und ganz vergessen, die Installation vom Fachbetrieb (siehe Vorpost), da wurde die Erdnung (Haus hatte keine Erdnung) mit einem verzinkten Kreuzerder 3m Länge vorgenommen. Erdnugnsprüfung = Nö. Wird schon irgendwie erden...Prüfprotokoll? Interessiert den EVU nicht, warum auch. Muss ja der Eigentümer mit klar kommen, wenn der Erder wegfault.
Das Anmelden erscheint mir bei diesen neuen Entwicklungen immer unattraktiver. Zumindest dann, wenn man noch einen alten Ferrariszähler hat. Denn wenn der bald sogar offiziell zulässig ist, möchte man den ja auch möglichst lange behalten. Sobald man aber anmeldet, steigt die Wahrscheinlichkeit stark an, dass der zeitnah ausgetauscht wird.
Denn was bleibt denn an Ordnungswidrigkeit übrig, wenn doch eigentlich alles erlaubt ist? Es ist dann lediglich der Fakt, dass man etwas nicht angemeldet hat. Der kann aber kaum noch gravierende Konsequenzen haben. Ein Schaden ist ja nach dieser neuen Rechtsauffassung des VDE nicht entstanden.
Die 800W sind übrigens schon länger EU Recht, gegen das man sich in Dtl. bisher gewehrt hat.